370 Wahrung der Ortsſtatuten gegen Verunſtal⸗ tung zu gemeinſchaftlicher Vorberatung unter⸗ breitet werden ſollen, bevor ſie dem Plenum der Stadtverordnetenverſammlung zugänglich gemacht werden. Wolffenſtein, Harniſch, Neukranz, Wagner, Dunck und eine ganze Reihe anderer Herren. Ich werde dieſen Antrag auf die Tagesordnung der nächſten öffentlichen Sitzung ſetzen. Punkt 12: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Räumung der Grundſtücke Krumme Straße 6—9. — Druckſachen 235, 276. Berichterſtatter Stadtv. Zander: Meine Herren! Der Ausſchuß zur Vorberatung der Vorlage betr. die Räumung der Grundſtücke in der Krummen Straße zur Erweiterung der Badeanſtalt hat getagt. Er war der Ueberzeugung, daß die Forderungen, die die einzelnen Hausbeſitzer in der Krummen Straße der Stadt verlangt werden könne. Sie beſchloſſen 1. Oktober zu verſchieben, wenn die Hausbeſitzer nicht auf die vom Ausſchuß feſtgeſetzten Entſchädigungen eingehen würden. Es war von Herrn Guiard ein Betrag von 2300 ℳ gefordert worden, von Herrn Mau 500 ℳ, Herrn Körner 4200 dℳ, von Herrn Perlich 750 ℳñ Herrn Engelhardt und Herrn Krauſe laut Ab⸗ machung ein Betrag von 3500 reſpektive 3000 ℳ. Der Ausſchuß hatte beſchloſſen, Herrn Guiard ſtatt] 2300 ℳ 1500 ℳ zuzubilligen, Herrn Mau 500 ℳ, Herrn Körner ſtatt 4200 ℳ 1500 ℳd die Forderun⸗ gen der drei anderen Herren mußten beſtehen bleiben. Es iſt dem Herrn Kämmerer dann gelungen, mit den einzelnen Herren die vom Ausſchuß feſtgeſetzten Beträge zu vereinbaren; wir würden damit alſo dem Abriſſe der Grundſtücke zum 1. Juli 1914 näher gekommen ſein. Es beſchäftigt uns jedoch noch eine andere Sache. Der Waſchanſtaltsbeſitzer Leupold in der Krummen Straße hat einen Mietskontrakt, der nach dem 1. Juli noch 1½ Jahre läuft. Nun iſt ſeinerzeit in unſerm Vertrage mit dem Generalpächter Krauſe die Vereinbarung getroffen worden, daß er die Ver⸗ pflichtung hat, das Grundſtück zum 1. Juli 1914 mietsfrei zu übergeben. Es bietet ſich aber, wenn Herr Leupold nicht herausziehen will, für uns keine Handhabe, ihn dazu zu zwingen, weil dieſer Vertrag abgeſchloſſen worden iſt, ehe wir Beſitzer des Grund⸗⸗ Es erſchien deshalb ange⸗ ſtücks geworden ſind. bracht, da Herr Leupold 9000 ℳ forderte und Herr Krauſe dieſe Entſchädigung nicht zahlen wollte, mit] Herrn Leupold in Verhandlungen einzutreten. Dieſe Verhandlunaen haben dahin geführt, daß ſich Herr Leupold ſchriftlich verpflichtet hat, das Grundſtück für 6000 ℳ zu räumen. Dieſe 6000 ℳ erſcheinen inſofern angemeſſen, als ſich Herr Leupold eine ganz neue Eriſtenz gründen muß, ihm auch der Umzug zirka 2000 ℳ koſten würde und er außerdem für 1 Jahre ein Einkommen von etwa 3000 ℳ ver⸗ liert. Dieſe Forderung entſpricht alſo der Billig⸗ auch dem, was ihn die Räumung keit und überdies ſelbſt koſtet. Sitzung vom 29. Oktober 1913 Nun iſt die Frage, ob Herr Krauſe verpflichtet iſt, uns dieſe 6000 ℳ. zurückzuerſtatten. Herr Aſſeſſor Dr Fiſcher als juriſtiſcher Beirat hat ge⸗ glaubt, dahin entſcheiden zu müſſen, daß ſich für uns keine Handhabe biete, dieſe 6000 ℳ von Herrn Krauſe zurückzufordern, trotzdem in unſerer Ab⸗ machung die Beſtimmung enthalten iſt, daß Herr Krauſe die Verpflichtung hat, das Grundſtück zum 1. Juli 1914 mietsfrei zu überaeben. Der betreffende Herr glaubt, daß eine materielle Schädigung der Stadtgemeinde nachgewieſen werden müſſe, was aber ſehr ſchwer wäre, da die Aufſchiebung des Baues einer Badeanſtalt um 1½ Jahre keine Schädigung der Stadtgemeinde in materieller Beziehung dar⸗ ſtelle. Ich glaube aber, daß die Anſichten darüber ſehr geteilt ſein können, und bitte Sie deshalb, außer den zuerſt aufgezählten Vergütungen auch die 6000 ℳ für Herrn Leupold zu bewilligen, aber dergeſtalt, daß der Magiſtrat dieſe 6000 ℳ von etwa an Herrn Krauſe zu leiſtenden Zahlungen einbehält und ſich von ihm um dieſe Summe verklagen läßt. Ich bin der Ueberzeugung, daß Herr Krauſe, da er die Ver⸗ ſtellten, nicht dem entſprächen, was billigerweiſe von pflichtung übernommen hat, das Grundſtück miets⸗ frei zu übergeben, nunmehr auch dafür ſorgen muß. Herr Krauſe hat bei dem Verkauf des Grundſtücks deshalb, den Bau der Badeanſtalt eventuell bis zum an d1 Stad t etwa 100 00 ℳ verdient: er hat eine Verpflichtung übernommen, von der er ſich drücken will, und außerdem bekommt er hier auch noch einen Abſtand von 3000 ℳ. Ich bitte Sie, den Aus⸗ ſchußantrag mit dem auf Herrn Krauſe bezüglichen Zuſatz anzunehmen. Bei den Verhandlungen iſt dann auch noch zur [Sprache gekommen, daß Herr Körner wünſcht, ihn ſchon zum 1. April aus dem Mietsvertrag zu ent⸗ laſſen. Nach den Ausführungen des Herrn Käm⸗ merers ſteht dem nichts entgegen, da die Miete für den Zeitraum nach dem 1. April dann nur von dem Mietsſoll abgeſetzt und eine höhere Forderung wegen nicht geſtellt wird. des⸗ (Die Verſammlung beſchließt nach dem vom Berichterſtatter vorgetragenen Antrage des Aus⸗ ſchuſſes wie folgt: a) Der Räumung der zur Erweiterung der Volks⸗ badeanſtalt beſtimmten Grundſtücke Krumme Straße 6—9 zum 1. Juli 1914 wird zuge⸗ ſtimmt. b) Zu dieſem Zwecke werden dem Magiſtrat fol⸗ gende Mittel zur Abfindung der Mieter zur Verfügung geſtellt: für Guiard ein Betrag bis zu 1500 ℳ für Mau ein Betrag bis zu. 500 „ für Körner, der am 1. April 1914 aus dem Mietsverhält⸗ nis zu entlaſſen iſt, ein Be⸗ trag 5i§ zu , 1500. „ für Perlich ein Betrag bis zu 750 „ für Engelhardt ein Betrag von 3500 „ für Kraufe ein Betrag von zuſammen 10750 ℳ. Der hiernach noch erforderliche Betrag von 3750 ℳ wird bewilligt und iſt aus den für den Erweiterungsbau der Volksbadeanſtalt bereitzuſtellenden Anleihemitteln zu entnehmen. . . wird der Magiſtrat ermächtigt, den ſchereibeſitzer Leupold durch eine Abfindung bis zu 6000 ℳ zur Räumung der ermieteten 3000 „