378 Broſchüre, die wir den Leuten ins Haus tragen, Ge⸗ legenheit geben, ſich recht genau zu informieren. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage der Stadtv. Gredy und Gen.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 15 der Tages⸗ ordnung: Antrag der Stadtv. Dr Stadthagen und Gen. betr. Feſtlegung des Oſterfeſtes. — Druckſache 279. Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, beim Vorſtand des Deutſchen Städtetages zu beantragen, daß der Deutſche Städtetag bei ſeiner nächſten Tagung die Frage der Feſtlegung des O ſterfeſt es erörtert. Antragſteller Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Sie wiſſen, daß das Oſterfeſt in der Weiſe feſtgelegt wird, daß der Sonntag nach dem Vollmond, der auf die Frühlings⸗Tag⸗ und Nachtgleiche folgt, Oſter⸗ ſonntag iſt. Durch dieſe Beſtimmung iſt bedingt, daß der Termin des Oſterfeſtes innerhalb eines Zeitraums von 35 Tagen ſchwankt. Der Sonntag, der nach dem 21. März zunächſt folgt, iſt derjenige, der als erſter Tag für das Oſterfeſt in Frage kommt, alſo eventuell der 22. März. Es kann aber das Oſterfeſt auch auf den 25. April fallen. Daß durch dieſe ſtarke Variabilität Unzuträglich⸗ keiten nach verſchiedenen Richtungen hin entſtehen, iſt uns allen bekannt. Dieſe Unzuträglichkeiten liegen auch vielfach auf Gebieten, die die Städte ſelber be⸗ rühren. Sie liegen z. B. auf dem Gebiete des Schul⸗ weſens, wenngleich auf dem Gebiete des Gemeindeſchul⸗ weſens die Schwierigkeiten durch gewiſſe Feſtlegungen ja beſeitigt ſind. Denken Sie ferner an die Umzüge, an das ganze Verkehrsweſen, an den Wechſel des Dienſt⸗ perſonals, an das Bankweſen, dann werden Sie ſchon oft erlebt haben, daß es mit großen Unannehmlichkeiten verknüpft iſt, wenn das Oſterfeſt gerade auf den Ul⸗ timo, den 31. März, oder auf den 1. April, den erſten Tag des neuen Vierteljahres, fällt. Meine Herren, die Beſtrebungen auf Feſtlegung des Oſterfeſtes ſind uralt; ſie gehen wahrſcheinlich noch auf die Zeiten kurz nach dem Nicaeiſchen Konzil, das im Jahre 325 tagte, zurück. Vor allen Dingen möchte ich Sie aber auch darauf hinweiſen, daß bereits Luther — ich erwähne Luther, ich werde auch nach⸗ her noch vom Papſt zu reden haben, weil es ſich ja beim Oſterfeſt um ein kirchliches Feſt handelt — im Jahre 1539 auf die Schwierigkeiten, die ſich aus den Schwankungen des Oſterfeſtes ergeben haben, hinge⸗ wieſen hat, allerdings im Zuſammenhang mit der da⸗ mals ſchwebenden Frage der Kalenderreform nach dem altfulianiſchen Kalender. „Von den Conciliis und Kirchen“: Doch iſt von den hölzern Artikeln ein Klötzlin bisher glummend blieben, nämlich vom weder zu jener Zeit, und ſpat im Jahr gehalten wird. Jetzt dürfts wohl wiederumb einer Refor⸗ mation, daß der Calender corrigirt, und die Oſtern zurechtgerückt würde. Aber das ſoll nie⸗ Er ſchreibt in der Schrift Sitzung vom 29. Oktober 1913 mand thun, denn die hohen Majeſtäten, Kaiſer und Könige; die müßten einträchtiglich zugleich ein Gebot laſſen in alle Welt ausgehen, auf welche Zeit man ſollte den Oſtertag hinfurt halten. Es wäre wohl fein, auch leicht zu thun, wenn die hohen Majeſtäten thun wollten uſw. Dann empfiehlt er weiterhin und das iſt das Wich⸗ tigſte von kirchlicher Seite —, man ſolle ſich bei der Feſtſetzung des Oſtertages von den Mondphaſen freimachen, die vom Moſaiſchen Geſetz eingeführt ſeien, und das Oſterfeſt auf einen beſtimmten Tag feſtſetzen, wie auch Weihnachten und andere kirchliche Feiertage; der Sonntag — (Unruhe.) Vorſteher Dr Frentzel (unterbrechend): Herren! Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Antragſteller Stadtv. Dr. Stadthagen (fortfah⸗ rend): Der Sonntag habe an ſich vor anderen Tagen nichts voraus. Luther geht alſo ſo weit, darauf zu verzichten, das Oſterfeſt auf den Sonntag zu legen. Die in dem Lutherſchen Briefe berührte Frage der ſchon vorher bemerkten Verſchiebung der Frühlings⸗ Tag⸗ und Nachtgleiche hat dann im weiteren Fortgang zu der Gregorianiſchen Kalenderreform geführt. Ich will nicht näher darauf eingehen, ſondern nur bemerken, daß ſich infolge der unrichtigen Rechnung nach dem Julianiſchen Kalender das Frühlingsaequinoctium immer mehr verſchoben hatte, ſodaß es am Ende des 16. Jahrhunderts bereits 11 Tage vor dem 21. März, alſo auf den 10. März fiel. Im alten Julianiſchen Kalender, der den Beſchlüſſen des Konzils von Nicaea entſpricht und nach dem leider noch heute in den griechiſch⸗katholiſchen Ländern gerechnet wird, iſt näm⸗ lich nicht berückſichtigt, daß das tropiſche Jahr nicht 365,25, ſondern nur 365,2422 Tage umfaßt. Der Unterſchied von 0,0078 Tag für ein Jahr wächſt in je 129 Jahren zu einem Fehler von 1 ganzen Tag an. Vorſteher Dr Frentzel (unterbrechend): Meine I. Es iſt hier kein Wort des Redners zu ver⸗ tehen. Antragſteller Stadtv. Dr. Stadthagen (fort⸗ fahrend): Es kam infolgedeſſen die Kalenderreform unter Gregor XIII. zuſtande, indem der 4. Oktober 1582 gleich als 15. Oktober gezählt und dann in der Ihnen bekannten Weiſe die Kalenderreform durchge⸗ Meine führt wurde. Auch da beſtanden noch einige Schwie⸗ rigkeiten, die in dieſer Frage von einer gewiſſen Be⸗ deutung ſind. Durch die verſchiedene Berechnung des Aequinoctiums nach verſchiedenen aſtronomiſchen Grundlagen in der katholiſchen und in der evangeli⸗ ſchen Kirche kam es dahin, daß unter Umſtänden eine Woche Differenz in dem Termin des Oſterfeſtes ein⸗ trat, weil ſich nämlich das Aequinoctium nach den Rudolphiniſchen Tafeln und nach den Tafeln, die die katholiſche Kirche gebrauchte, um einen Tag unter⸗ Oſtertage; denſelben Artikel halten wir doch (wie ſchied. Infolgedeſſen trat im Jahre 1724 eine Diffe⸗ uns die Mathematici und Astronomi überwei⸗ ſen) auch nicht ganz recht, weil der Gleichtag oder Aequinoctium zu unſer Zeit weit anders ſtehet, unſer Oſtern oft zu renz in dem Termin des Oſterfeſtes um eine ganze Woche ein. Der Reichstag von Regensburg beſchäf⸗ tigte ſich im Jahre 1723 mit dieſer Frage und ver⸗ anlaßte auch ein Gutachten des Mathematikers Joh. Bernoulli. Die Schwierigkeiten blieben aber bis zum Jahre 1778 beſtehen. Als damals wiederum das Oſterfeſt an zwei verſchiedenen Sonntagen gefeiert werden ſollte, da war es Friedrichder Große,