380 Nach dem neuen Vorſchlag wären die entſprechenden Termine der 6., 5., 11., 9. und 8. April. Sollten Sie die Zahlen vorhin behalten haben, ſo werden Sie ſehen, daß nach der neuen Regel im Jahre 1917 das Oſterfe ſt mit dem Termin nach der beſtehenden Rechnung zuſammenfällt. Es iſt alſo von großer Wichtigkeit, daß bis dahin die Reform tatſächlich zuſtande kommt. Bei dem all⸗ ſeitigen Intereſſe, das in ganz Deutſchland dieſer An⸗ gelegenheit entgegengebracht wird, würde es ſich, glaube ich, empfehlen, die Frage auf dem Deutſchen Städtetage zu erörtern. Ich habe den Antrag ſo gefaßt, daß lediglich der Magiſtrat erſucht wird, beim Vorſtande des Deutſchen Städtetages anzuregen, der Deutſche Städtetag möge auf ſeiner nächſten Tagung die Frage der Feſtlegung des Oſterfeſtes behandeln. Eine Feſtlegung auf beſtimmte Richtlinien iſt durch den Antrag nicht gegeben. Ich bitte auch, die Einzel⸗ heiten, die ich hier angeführt habe, nur als Ausfüh⸗ rungen zu betrachten, die ich glaubte bei der Gelegenheit als halber Sachverſtändiger, will ich einmal ſaaen, machen zu müſſen, um eine Unterlage für die ſpätere Verhandlung zu geben. Im übrigen möchte ich Sie bitten, meine Herren, den Antrag anzunehmen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage der Stadtv. Dr Stadthagen und Gen.) Vorſteher Dr. Frentzel: Damit wäre die Tages⸗ ordnung unſerer öffentlichen Sitzung erſchöpft. Wir kommen jetzt noch zu den Ihnen vorhin bekannt ge⸗ gebenen beiden Anfragen, die ſich in ihrem Inhalt auf denſelben Punkt beziehen, nämlich auf die an der Ecke der Faſanenſtraße vorgenommene Errichtung eines ſo⸗ genannten Rummelplatzes. Anfragen der Stadtv. Jolenberg und Gen. und der Stadtv. Wenzke und Gen. betr. Rummelplatz an der Ecke der Kant⸗ und Faſanenſtraße. Ich gebe zunächſt das Wort dem Herrn Kollegen Jolenberg zur Begründung der von ihm und ſeinen Freunden geſtellten Anfrage. Sitzung vom 29. Oktober 1913 Frageſteller Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Daß ein Rummelplatz an der Ecke der Kant⸗ und Faſanenſtraße errichtet wird, iſt Tatſache. Daß unſere Mitbürger ein Anrecht darauf haben, gegen Jahr⸗ marktstrubel und Jahrmarktslärm in unſeren Straßen⸗ zügen geſchützt zu werden, wird niemand beſtreiten. Ich richte deshalb im Namen meiner Freunde dieſe Anfrage an den Magiſtrat, da es doch Intereſſe hat, zu erfahren, ob es möglich iſt, geſetzlich dagegen einzu⸗ ſchreiten. Vorſteher Dr. Frentzel: Wünſcht einer von den Unterzeichnern der zweiten Anfrage, den Herren Wenzke, Granitza, Dr. Stadthagen, Dr. Hubatſch, das Wort zur Begründung? — Das geſchieht nicht. Stadtſyndikus Sembritzki: Meine Herren! Das Grundſtück, auf welchem dieſer Rummelplatz ſeit einigen Tagen eingerichtet iſt, fällt in den Bereich der Polizei⸗ verordnung vom 24. Januar 1911, durch die für ge⸗ wiſſe Teile unſerer Stadt unter anderm die Errichtung von Anlagen verboten iſt, welche ruheſtörenden Lärm verurſachen. Wir haben Veranlaſſung genommen, unter Hinweis auf dieſe Polizeiverordnung den Herrn Polizeipräſidenten, der allein zu ihrer Handhabung berufen iſt, zu bitten, gegen dieſes Unternehmen, wenigſtens ſoweit es ruheſtörenden Lärm verurſacht, einzuſchreiten. Wir haben dabei insbeſondere auch geltend gemacht, daß der Schutz der unmittelbar benach⸗ barten Synagoge wohl auch die Beſeitigung dieſer An⸗ lage erheiſcht. Den Erfolg dieſes Vorgehens werden wir abwarten müſſen. Vorſteher Dr. Frentzel: Ein Antrag auf Be⸗ ſprechung der Anfragen iſt nicht geſtellt, — wird auch nicht geſtellt; die Angelegenheit iſt damit erledigt. Ich teile Ihnen weiter mit, daß gegen die Vor⸗ ſchläge des Wahlausſchuſſes Einwendungen nicht er⸗ hoben ſind. Ich ſchließe nunmehr die öffentliche Sitzung. (Schluß 8 Uhr 10 Minuten.)