402 Sitzung vom 3. Seite Dr. Friedlaender 420, 423 410, 422, 423, Gebert 425, 437 Granitza . 412, 418, 421, 422 Dr Hubatſch ... 419, 420 Imberg . 4341 Jaſtrow „ 1192 Jolenberg . 428, 429, 431 Klick „ 44124, 417 Zitten 2, 1 448 Dr. Maier . 403, 405, 410, 413, 421, 428, 434 Meyer „ . „ t(8, 4/ Deocaau „ , 416 Mortet „„ „ 417, 419 Münch . .. 416 Neumann . 430 Panſchow 4158, 415, 427 Scharnberg. 418, 419, K54. 422 Scholtt 416 Sembritzki 429 Seydel „„ 480 Dr. tntbaden 408, 413, 418, 419, n, 424, 431 Vogel . 428 Wagner 438 Wenzke 434 Wilt 412, 436 Wolffenſtein . 283, 434 Wöllmer 412, 424, 427 Beginn der Sitzung 6 Uhr 15 Minuten. Vorſteher Dr Frentzel: Ich eröffne die Sitzung. Als Vertreter des Magiſtrats ſind abgeordnet die Herren Stadtbauräte Bredtſchneider, Seeling, Stadt⸗ räte Samter, Dr Gottſtein, Seydel, Dr de Gruyter, Stadtſchulrat Dr Neufert, Kämmerer Scholtz, Stadt⸗ ſyndikus Sembritzki. Als Beiſitzer walten die Stadtv. Herren Dunck und Marzahn. Herr Stadtv. Marzahn führt die Rednerliſte. Entſchuldigt ſind die Stadtv. Herren Dr Frank, Hirſch, Jachmann, Jacobi, Klau, Laskau und Stulz. Meine Herren! Am 1. Dezember d. I. iſt in ſeinem 74. Lebensjahre der Stadtälteſte unſerer Stadt, Geheime Baurat und Stadtbaurat a. D. Paul Brat⸗ ring verſtorben. (Die Verſammlung erhebt ſich.) Unter Ihnen, meine Herren, wird nur eine verhältnis⸗ mäßig kleine Anzahl ſein, die den Herrn Stadtbaurat noch aus ihrer perſönlichen Zuſammenarbeit kennen, zu der Zeit, als er hier 24 Jahre lang ſein Hauptamt führte. Einige von Ihnen werden, da er auch nach ſeinem Ausſcheiden aus dieſem Amte ſeine Dienſte der Stadt als Bürgerdeputierter zur Verfügung geſtellt hat, mit ihm zuſammen in der Hochbaudeputation gearbeitet haben. Alle aber, die ihn kennen gelernt haben, werden den vornehmen, offenen und rechtlichen Charakter dieſes Mannes geſchätzt und gewürdigt haben, ſie alle werden gewürdigt haben ſeine außerordentliche Pflicht⸗ treue und ſeine große Arbeitſamkeit, ſeinen Eifer, mit dem er ſich allen Obliegenheiten ſeines Amtes ſtets unterzogen hat. unſere Stadt gerade i in bauli lich bedeutend war, in der anfing, ſich aus einer kleinen oder Mittelſtadt zur r Hinſicht außerordent⸗ Er amtierte in einer Zeit, die für] 2 wo Charlottenburg] Dezember 1913 Großſtadt zu entwickeln. Und ſo iſt auch das, was er gewirkt und geſchaffen hat, ebenſo untrennbar mit der Geſchichte unſerer Stadt verbunden, wie wir, die wir ihn perſönlich getanet haben, ſein Andenken in Ehren halten werden. Sie haben ſich zum Zeichen Ihrer Teilnahme von den Sitzen erhoben. Ich konſtatiere das. Die Einäſcherung findet Freitag, den 5. d. M., nachmittags 4 Uhr, im Krematorium in Berlin, Ge⸗ richtsſtraße, ſtatt. Ausgelegt werden ein Einbürgerungsgeſuch, eine Zuſchrift des Grundbeſitzervereins von 1894, betr. Zah⸗ lungen aus der Raußendorffſchen Erbſchaft, ferner eine Entſchließung der Handlungsgehilfenvereine, betr. Re⸗ gelung der Sonntagsarbeit. Endlich iſt ein Schreiben des Herrn Stadtv. Kauf⸗ mann an die Stadtverordnetenverſammlung eingegan⸗ gen, das folgenden Wortlaut hat: An die Stadtverordnetenverſammlung Hier. Der Gang der Verhandlungen über die Vor⸗ lage betr. Honorarfeſtſetzung für die Teſtaments⸗ vollſtrecker des Raußendorffſchen Nachlaſſes in der Sitzung vom 12. November, der ich auf Grund der Städteordnung nicht beiwohnen konnte, zwingt mich, nachfolgende Erklärung heute abzugeben: Ich faſſe mein Amt als Teſta⸗ mentsvollſtrecker nicht als einen Ausfluß meines Stadtverordneten⸗Mandats auf, denn letzteres iſt öffentlich⸗rechtlicher Natur, das Amt des Teſtamentsvollſtreckers privat⸗rechtlichen Charak⸗ ters. Mir iſt von Herrn Juſtizrat Schmilinsky, der als Rechtsbeiſtand der Raußendorffſchen Ehe⸗ leute das Teſtament verfaßt hat, mitgeteilt wor⸗ den, daß die Erblaſſer unentgeltliche Führung der Teſtamentsvollſtreckergeſchäfte — etwa im Hinblick auf mein Stadtverordneten⸗Mandat — nicht vorausgeſetzt haben, ja, er hat mir aus⸗ drücklich verſichert, daß die Erblaſſer gewußt haben, daß den Teſtamentsvollſtreckern ein Ho⸗ norar zuſteht und von ihnen geltend gemacht werden ſoll. Ich bin auch der UÜberzeugung, daß dies nicht anders ſein konnte, weil ich in meiner Stellung als Teſtamentsvollſtrecker nicht zur Durchführung von Gemeindebeſchlüſſen be⸗ rufen war, ſondern im Gegenteil zur Kontrolle der Stadtgemeinde als Erbin verpflichtet worden bin. Das Amt als Teſtamentsvollſtrecker ſteht alſo im Gegenſatz zu meinem Amt als Stadt⸗ verordneter. Überdies iſt mein Amt als Teſta⸗ mentsvollſtrecker zeitlich unbefriſtet, denn auch für die künftigen Jahre liegt mir die Pflicht zur Kontrolle der Stadt in Anſehung der Erfüllung der Teſtamentsauflagen ob. Die Erblaſſer konn⸗ ten auch garnicht wiſſen, wie lange mein Amt als Stadtverordneten⸗Vorſteher oder auch nur als Stadtverordneter währen würde. Sie haben mich auch nicht verpflichtet, für den Fall der Niederlegung meines Stadtverordnetenmandats mein Amt als Teſtamentsvollſtrecker niederzu⸗ legen, noch weniger in der Beſtimmung, die mir aufgibt, einen Nachfolger im Teſtamentsvoll⸗ ſtreckeramt zu benennen, verlangt, daß dieſer Nachfolger aus dem Kreiſe der ſtädtiſchen Kör⸗ 4 4. gewählt wird. Ich halte deshalb in Uebereinſtimmung mit der Erklärung des Herrn Bürgermeiſters