404 Sitzung vom 3. len, die notoriſch nicht in allen Fällen wieder bei⸗ getrieben werden können. Drittens iſt darauf aufmerkſam gemacht worden, daß ein Teil der Beteiligten bei privaten Geſellſchaf⸗ ten verſichert iſt. Ich bitte, feſtzuhalten, daß es ſich nicht um Betriebsunfälle handelt, ſondern auch um Unfälle außerhalb des Betriebs, beiſpielsweiſe um den Fall, daß ein Beamter am Nachmittag ſpazieren geht und von einem Wagen oder einer Bahn über⸗ fahren wird. Viele Privatdienſtangeſtellte haben ſich vorſichtigerweiſe gegen ſolche Unfälle verſichert und bekanntlich wird hierbei von den Geſellſchaften aus⸗ bedungen, daß die Schadenerſatzanſprüche des Be⸗ troffenen an die Verſicherungsgeſellſchaft übergehen, die den Schadenerſatz leiſtet. Die Beteiligten wei⸗ ſen nun, ebenfalls mit Recht, darauf hin, daß ſie bei Unterſchrift des Nachvertrages doppelt ihre Scha⸗ denerſatzanſprüche abtreten würden, nämlich einmal an die Verſicherungsgeſellſchaft und dann an die Stadt, und ſie haben Zweifel über die Zuläſſigkeit und die Folgen einer ſolchen Handlungsweiſe. Meine Herren! Im weſentlichen wegen dieſer drei Punkte hat man Schritte getan, um eine Klar⸗ ſtellung herbeizuführen, und da es ſich um Arbeiter und Privatdienſtangeſtellte handelt, die in den ver⸗ ſchiedenſten Zweigen der Verwaltung tätig ſind, ſo hat die Vereinigung der techniſchen Beamten und Angeſtellten von Charlottenburg, der die meiſten Privatdienſtangeſtellten angehören, ſich zunächſt an ein rechtskundiges Mitglied unſeres Magiſtrats, Herrn Stadtrat Seydel, gewandt, weil ſie annahm, daß auf diefe Weiſe am ſchnellſten eine juriſtiſche Klärung möglich wäre. Herr Stadtrat Seydel hat die Herren zu dem maßgebenden Perſonaliendezernenten, Herrn Bürgermeiſter Dr. Maier, gewieſen. Herr Bürger⸗ meiſter Dr Maier hat die Herren nicht ſelbſt empfan⸗ gen, ſondern ihnen durch den Bureaudirektor Winter eröffnen laſſen, daß die Angelegenheit geprüft werden würde, ſie aber gleichzeitig auf den vorſchriftsmäßi⸗ gen Weg, derartige Beſchwerden bei der unmittelbar vorgeſetzten Dienſtſtelle vorzubringen, hingewieſen. Man iſt noch an den Herrn Oberbürgermeiſter gegan⸗ gen, und dieſer hat ſchließlich in einem Schreiben der Vereinigung mitgeteilt, daß nach den allgemeinen Dienſtvorſchriften alle Geſuche dienſtlichen Inhalts durch Vermittlung der Dienſtvorgeſetzten vorzule⸗ gen ſind und — das iſt der Sinn des Schreibens — anheimgeſtellt, dieſen Weg innezuhalten. Die Beſchwerden, die aus dem vorgetragenen Tat⸗ beſtande hergeleitet werden, gehen nach drei Richtungen. Es handelt ſich erſtens um die Unklarheit des Nachtragsvertrags. Die inſofern vorliegende Beſchwerde halte ich unbedingt für berechtigt. Zwei⸗ tens wird darüber geklagt, daß ſich der Magiſtrat ab⸗ lehnend verhalten habe gegenüber den Verſuchen, auf dem Ihnen hier geſchilderten Wege eine Klärung her⸗ beizuführen. Es wird von den Prmatbienſtangeſtel⸗ ten namentlich geltend gemacht, daß, ſolange es keine Beamten⸗ und Privatdienſtangeſtellten⸗Ausſchüſſe in Charlottenburg gibt, der von ihnen eingeſchlagene Weg der zweckmäßigſte ſei; denn wenn es ſelbſt angängig ſei, daß innerhalb des einzelnen Zweiges der Verwal⸗ tung ein Kollege ſich zum Wortführer ſämtlicher Kol⸗ legen macht, ſo habe das erfahrungsgemäß auch bei der wohlwollendſten Verwaltung ſehr leicht die Folge, daß die Begriffe Wortführer und Rädelsführer miteinander verwechſelt werden, daß zwar in der Sache ſelbſt ein Dezember 1913 Erfolg erzielt wird, aber derjenige, der ſie vertritt, in irgendeiner Form früher oder ſpäter, vielleicht ganz unwillkürlich geſchädigt, zurückgeſetzt wird. Dieſe Be⸗ ſchwerde, die ich hier als die zweite vorbringe, ohne ſie zu vertreten, halte ich für rechtlich nicht begrün⸗ det. Die Dienſtanweiſung geht dahin, daß Geſuche dienſtlichen Inhalts durch Vermittlung der Dienſt⸗ vorgeſetzten vorzulegen ſind, und ich muß anerkennen, daß ſich der Magiſtrat ſomit auf unzweifelhaftem Rechtsboden befindet. Ich möchte jedoch die Gelegenheit nicht vorübergehen laſſen, ohne zu erklären, daß gerade dieſes Vor⸗ kommnis zeigt, wie außerordentlich notwendig die Einführung von Beam⸗ tenausſchüſſen in Charlottenburg iſt, und daß er uns allen die Anregung bieten ſollte, ſo bald wie möglich dieſe Einrichtung in Charlottenburg zur Verwirklichung zu bringen. Drittens endlich wird darüber Beſchwerde er⸗ hoben, daß man bei der Vorlegung dieſes Nachtrags⸗ vertrags in mehr oder minder unverhüllter Form den⸗ jenigen, die nicht bereit ſeien, zu unterſchreiben, die Entlaſſung angedroht hat. Ich habe hier mit meinen Freunden zunächſt den Magiſtrat nur zu fragen, ob das zutreffend iſt. Sollte die Frage bejaht werden, dann würde allerdings gegen ein ſolches Ver⸗ fahren eine Remedur erforderlich ſein; denn es geht nicht an, Nachtragsverträge, die einſeitige Rechte für den Arbeitgeber begründen ſollen, dem Arbeitnehmer in einer ſolchen Form vorzulegen, und das geht am wenigſten an, wenn es ſich um ſo wenig klare Nach⸗ tragsverträge handelt wie den hier in Rede ſtehenden. Das ſind die Dinge, auf welche ſich unſere An⸗ frage zu Punkt 1 und 2 bezieht. Eine andere Angelegenheit behandelt Punkt 3 der Anfrage. In Nummer 184 des laufenden Jahrganges der Charlottenburger Zeitung „Neue Zeit“ iſt nämlich von einem Privatdienſtangeſtellten, der, nebenbei be⸗ merkt, zufällig Vorſitzender der vorhin genannten Ver⸗ einigung der techniſchen Beamten und Angeſtellten iſt, ein Artikel veröffentlicht worden, der ſich mit der Lage der Privatdienſtangeſtellten in Charlottenburg befaßt. Der ſachliche Inhalt dieſes Artikels iſt im weſentlichen der, daß der Verfaſſer für die Einrichtung von Beamtenausſchüſſen eintritt und für eine Beſſer⸗ ſtellung der techniſchen Angeſtellten, für eine Ausglei⸗ chung angeblicher Ungerechtigkeiten in der Beſoldung der techniſchen Angeſtellten im Vergleich zu der der Verwaltungsangeſtellten plädiert. Ich habe natürlich keinen Anlaß, hier auf die ſachliche Seite dieſes Ar⸗ tikels einzugehen. Es genügt mir feſtzuſtellen, 1. daß er rein ſachlich iſt, keinerlei Polemik enthält, 2. daß er außerordentlich beſcheiden und höflich im Ton iſt und 3. daß er — ich habe jede Zeile ſorgfältig darauf ge⸗ leſen — nichts, aber auch nicht ein Wort davon ent⸗ hält, was eine Tatſache in ſich ſchlöſſe, die nicht jedem, der die Dinge erkennen will, erkennbar wäre. Deshalb wundere ich mich nicht, daß ſich zwei Mitglieder der ſtädtiſchen Verwaltung, denen wie allen anderen dieſer Artikel zugeſchickt worden iſt, ſogar ſchriftlich durchaus wohlwollend dazu geäußert haben. Einer, unſer Kol⸗ lege Dr. Liepmann, hat dem Briefſteller mitgeteilt, daß er in dem Artikel ein wertvolles Material für die Bemühungen zur Beſſerſtellung der techniſchen Ange⸗ ſtellten erblicke, und auch Herr Oberbürgermeiſter Dr. Scholz, der damals noch nach Caſſel dieſen Artikel geſchickt bekam, hat offenbar keinen Anſtoß an ſeinem