* Sitzung vom 3. meine Herren, daß uns nichts ferner gelegen hat, als irgend jemand in ſeinem Rechte eine Beſchränkung auf⸗ zuerlegen, die wir ihm nicht auferlegen dürfen. (Ein Antrag des Stadtv. Meyer auf Be⸗ ſprechung der Anfrage wird genügend unterſtützt.) Stadtv. Meyer: Meine Herren! Ich werde mich heute nur kurz noch einmal äußern, weil ein großer Teil deſſen, was der Herr Bürgermeiſter geſagt hat, meines Erachtens zwar zu einer ausführlichen Er⸗ örterung Veranlaſſung gibt, dieſe aber zweckmäßig bei anderer Gelegenheit ſtattfinden wird. Ich werde mich daher ſtreng auf das beſchränken, was den Fall ſelbſt anlangt. Um nach der Reihenfolge der Anfrage zu gehen, ſo möchte ich für meinen Teil bemerken, daß die Aeußerungen des Herrn Bürgermeiſters über die rechtlichen Fragen für mich keine volle Klarheit ge⸗ ſchaffen haben. Ich bin insbeſondere nicht klar ge⸗ worden darüber, wie das Verhältnis der bereits anderweit verſicherten Unterzeichner gegenüber den Privatverſicherungsgeſellſchaften ſein würde. Es kommt mir aber in der Angelegenheit nicht darauf an, daß iſch klar werde, ſondern daß die beteiligten Angeſtellten und Arbeiter klar werden, und ich hoffe im Hinblick auf die Verfügung, von deren Erlaß der Herr Bürgermeiſter Mitteilung gemacht hat, daß alles Erforderliche zu deren Aufklärung geſchehen wird. Daß unſere Anfrage inſoweit berechtigt, ja ſo⸗ gar notwendig war, geht daraus hervor, daß offen⸗ bar bis heute die Verfügung noch nicht ſo weit ge⸗ diehen iſt, um den Beteiligten bekannt geworden zu ſein. Indeſſen halte ich jedenfalls die zu 1 geſtellte FIrage durch die Mitteilung, die der Herr Bürger⸗ meiſter gegeben hat, für dieſes Gremium für er⸗ ledigt. Was die zweite Frage anlangt, ſo muß ich im Gegenſatz zu den Ausführungen des Herrn Bürger⸗ meiſters dabei bleiben, daß ich die Form des Vorgehens im vorliegenden Falle für ſe h r wenig glücklich halte. (Stadtv. Bollmann: Sehr richtig!) Die Fälle, die der Herr Bürgermeiſter im Auge hatte und von denen er uns einen ſchilderte, ſind nicht ſo häufig, daß nun auf ſchleunigſtem Wege die ſchärfſten Mittel, wie doch die Kündigungsandrohung eines iſt, angewandt werden müſſen. Wie wenig glücklich ein ſolcher Weg iſt, das zeigt ſich im vor⸗ liegenden Falle gerade deshalb, weil ſich die Weige⸗ rung der Beteiligten, den Vertrag glatt zu unter⸗ ſchreiben, als berechtigt erwieſen hat; denn was der Herr Bürgermeiſter uns als Erläuterung mitge⸗ teilt hat, iſt in Wirklichkeit nichts anderes als eine Korrektur, eine juriſtiſche Berichtigung des zu⸗ erſt Geſagten. (Bürgermeiſter Dr Maier: Gott bewahre!) — Gewiß, Herr Bürgermeiſter! Zuerſt hieß es: wenn das Urteil ergangen iſt, — jetzt iſt richtig ge⸗ ſagt: wenn der Schaden gezahlt iſt. Ebenſo ſind die anderen Mängel verbeſſert worden. Unter dieſen Umſtänden, muß ich ſagen, halte ich die Kündigungs⸗ androhung für ganz verfehlt, und ich würde es ſehr Dezember 1913 407 begrüßen, wenn der Magiſtrat gerade für ſolche, wie geſagt, weder überaus wichtigen noch überaus dring⸗ lichen Fälle eine mildere, dem Selbſtgefühl der Untergebenen mehr entſprechende Form in Zukunft finden und wählen möchte. Am wenigſten aber befriedigen kann mich die Auskunft, die der Herr Bürgermeiſter zu Punkt 3 gegeben hat. Hier iſt nicht der Ort, auf die Ver⸗ fügung einzugehen, die Herr Oberbürgermeiſter Schuſtehrus in bezug auf diskrete Behandlung amt⸗ licher Angelegenheiten erlaſſen hat. Ich weiß nicht, ob eine ähnliche Verfügung im Reich und im Staat beſteht. Wenn ſie beſteht, dann wird ſie doch jeden⸗ falls viel liberaler ausgelegt; denn alles das, was in den vielen Beamtenzeitungen ſteht, alles das, was Beamte über die Lage ihres Standes und ihre ſonſtigen Verhältniſſe in Vereinen und Zeitungen veröffentlichen, iſt, wenn man der Sache auf den Grund geht, als amtliche Angelegenheit zu betrach⸗ ten. In unſerer Verwaltung aber ſcheint der Be⸗ griff der amtlichen Angelegenheiten ganz außer⸗ ordentlich weit ausgelegt zu werden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Dem Herrn Bürgermeiſter ſelbſt iſt bei der Prüfung des Artikels keine Indiskretion des Verfaſſers auf⸗ gefallen, und ich habe das Vertrauen zum Herrn Bürgermeiſter, daß er den Artikel ſehr ſorgfältig ge⸗ leſen hat. Wir alle, denen er zugegangen iſt, haben nichts von einer indiskreten Behandlung amtlicher Angelegenheiten darin bemerkt. Ich habe gerade auf eine Mitteilung hin, die mir freundlicherweiſe aus Magiſtratskreiſen gemacht wurde, geſtern und heute noch einmal den Artikel Wort für Wort durchgeleſen, und ich habe auch jetzt nichts gefunden, was irgend⸗ wie indiskret genannt werden könnte. Der Herr Bürgermeiſter meint, daß der unmittelbar vorgeſetzte Beamte doch ſo etwas gefunden habe. Er ſcheint zwar im Zweifel darüber zu ſein, ob das richtig iſt oder nicht; er hat es dahingeſtellt ſein laſſen, hat ihm aber auch nicht direkt Unrecht gegeben. Wenn das je⸗ dach ſelbſt zuträfe, wenn wirklich eine kleine Miszelle in dem Artikel wäre, die nicht unbedingt jedem Dritten erkennbar iſt, dann meine ich: mit Rück⸗ ſicht auf den rein ſachlichen Ton des Artikels, mit Rückſicht auf die außerordentliche Beſcheidenheit und Höflichkeit, die der Verfaſſer ſich in der Behandlung der ganzen Angelegenheit auferlegt hat, wäre allen⸗ falls ein freundlicher Hinweis am Platze geweſen, aber keinesfalls eine energiſche Verwarnung. Denn darin muß ich doch dem Herrn Bürger⸗ meiſter ganz entſchieden widerſprechen, wenn er ſagt: dem Betreffenden ſind keine Nachteile entſtanden. Meine Herren, eine Verwarnung in der Form, daß ihm geſagt wird: Sie ſind ernſtlich gewarnt, und es wird Ihnen verboten, ſich hinfort in ähnlicher Weiſe der Preſſe zu bedienen —, iſt in meinen Augen an ſich ein Nachteil, ſie iſt ein Vorbote einer ſpäteren ſtrengeren Beſtrafung. Wenn er ſich ſpäter auch nur das geringſte zu Schulden kommen läßt, dann heißt es: bei Ihnen iſt keine Milde am Platz, denn Sie ſind ſchon einmal ernſtlich verwarnt worden. (Sehr richtig!) Gerade deshalb muß ich doch ſagen, daß ich gehofft hätte, der Herr Bürgermeiſter würde in ſchärferer