408 Sitzung vom 3. Weiſe erklären, daß ein Anlaß zu einem derartigen Vorgehen hier nicht gegeben war. Meine Herren, die Hauptfragen, die durch die Angelegenheit an uns herangetreten ſind, können wir heute nicht erörtern: die Fragen verwaltungsrecht⸗ licher Art, vor allem die Frage der Einrichtung von Beamtenausſchüſſen. Wie geſagt, wir werden ſie bei nächſtmöglicher Gelegenheit eingehend erörtern. Die heutige Diskuſſion war jedenfalls inſofern wertvoll, als der Herr Bürgermeiſter ſich wenigſtens grundſätz⸗ lich auf den Boden geſtellt hat, den die Interpella⸗ tion einnimmt. Ich hoffe, daß die Ausführungen, die er gemacht hat, doch dazu beitragen werden, Vor⸗ kommniſſe dieſer Art in Zukunft zu vermeiden, wenngleich er im einzelnen die bedauerlichen Miß⸗ griffe nicht, wie gewünſcht werden mußte, unbedingt preisgegeben hat. (Bravo!) Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Es iſt ja außerordentlich ſchwer, über eine Angelegenheit zu ſprechen, die einem großen Teile der Stadtverord⸗ neten in ihren Einzelheiten gar nicht bekannt iſt. (Sehr richtig!) Ich bin perſönlich allerdings in der Lage, die ganzen Verhältniſſe zu überſehen; mir iſt das Material be⸗ kannt. Ich möchte daher bei dieſer Gelegenheit dazu einige Worte ſprechen. Die Frage, daß die Stadt ſich eine etwa von an⸗ derer Seite zu zahlende Schadensentſchädigung wieder⸗ erſtatten laſſen ſoll, iſt ja gar nicht ſtrittig; es iſt alſo gar nicht nötig, darauf näher einzugehen. Worüber eine gewiſſe Verwunderung, ein gewiſſer Unmut be⸗ ſtand, das war die Form der Verfügung, die an die Betreffenden ergangen iſt, daß man die Form gewählt hat, Privatdienſtangeſtellten, höheren Beamten, In⸗ genieuren mit abgeſchloſſener Hochſchulbildung ein Formular vorzulegen, das den Vordruck trägt: „Der Arbeiter . . . erklärt, daß er von ſeinem Lohne eventuell ſich einen Abzug machen läßt uſw.“ Eine ſolche Form iſt mir ſo ungewohnt, daß ich nicht be⸗ greifen kann, wie das hat vorkommen können. (Sehr richtig!) Ich glaube kaum, daß einem juriſtiſchen Aſſeſſor ein derartiges Formular vorgelegt worden wäre; ich halte es für ganz ausgeſchloſſen, daß im Reich, Staat oder in einer Gemeinde einem juriſtiſchen Beamten ein der⸗ artiges Formular unterbreitet worden wäre. Ich be⸗ tone hier ausdrücklich, daß ſich hier leider wieder ein gewiſſer Mangel an Feingefühl für die Empfindungen der techniſchen Beamten kundgibt. (Sehr richtig!) Nun weiter! Der Inhalt der Verfügung — dar⸗ über hat ſich Herr Kollege Meyer ſehr eingehend ge⸗ äußert — gibt zu gewiſſen Unklarheiten Anlaß. Dieſe ſind inzwiſchen auch vom Magiſtrat anerkannt und durch andere Faſſung behoben worden. Daß die Ver⸗ hältniſſe ſehr ſchwierig liegen, werden Sie aus den Darlegungen des Herrn Bürgermeiſters bezüglich der Anſprüche der Unfallverſicherungsgeſellſchaften an dritte Regreßpflichtige und der Stadt wiederum an den Be⸗ amten erſehen haben. Die Geſchichte können wir hier meiſter Dr. Maier verwieſen. Dezember 1913 nicht weiter verfolgen. Ich ſtimme aber Herrn Kolle⸗ gen Meyer darin vollkommen zu, daß, wenn den Be⸗ amten ein Schriftſtück mit der Bemerkung vorgelegt wird: im Falle Sie das nicht unterſchreiben, muſſen wir Ihnen kündigen ,„ ein derartiges Schriftſtück unter allen Umſtänden klar abgefaßt ſein muß, nicht ſolche Unklarheiten enthalten darf, daß jeder von den Beamten, denen es vorgelegt worden iſt, ſofort ſagt: ich bin gar nicht in der Lage, das zu unterſchreiben; ich kann doch nicht etwas zurückzahlen, was ich gar nicht bekommen habe. Inzwiſchen iſt das ja aufgeklärt worden. Meine Herren, wie unklar die Verfügung war, auch die Zirkularverfügung, geht ebenfalls daraus her⸗ vor, daß, wie mir bekannt iſt, nur eine Verwaltung dieſes Zirkular ihren Privatdienſtangeſtellten vorgelegt hat, die anderen Spezialverwaltungen dagegen nicht; ſie haben die Zirkularverfügung in ihren Aktenſchrank gepackt, weil ſie glaubten, ſie hätten damit gar nichts zu tun. Nachher iſt es, glaube ich, anders geworden. Was die Kündigung anlangt, ſo muß ich ſagen, daß auch dafür noch eine ganz andere Form gewählt werden muß, wenn es in dem Sinne gemeint iſt, wie der Herr Bürgermeiſter die Sache aufgeklärt hat. Darin gebe ich dem Herrn Bürgermeiſter vollkommen recht: es iſt ſelbſtverſtändlich, daß wir hier nicht ver⸗ ſchiedene Kategorien von Beamten in einer Gruppe haben können, ſondern daß alle, die zu einer Gruppe gehören, unter denſelben rechtlichen Verhältniſſen arbeiten müſſen. Tritt alſo eine rechtliche Aenderung in ihrer Stellung ein, ſo müſſen die älteren Beamten in geeigneter Form auch herangezogen werden, um die neue rechtliche Bindung anzuerkennen. Das gebe ich vollkommen zu. Es handelt ſich hier auch mehr um den Weg, der dazu einzuſchlagen iſt. Ein anderer Punkt, der von Herrn Kollegen Meyer auch geſtreift worden iſt, iſt für mich noch nicht befriedigend aufgeklärt. Der betreffende Angeſtellte, von dem die Rede war, iſt nach den Aeußerungen des Herrn Kollegen Meyer von dem Herrn Referenten, von Herrn Stadtrat Seydel, ohne weiteres empfangen wor⸗ den; von dieſem wurde er dann an Herrn Bürger⸗ Herr Bürgermeiſter Dr Maier hat ihn jedoch nicht empfangen, ſondern hat ihn durch Herrn Bureaudirektor Winter empfangen laſſen. Nun fragt es ſich: iſt dieſer Herr als Vertreter ſeines Vereins, als Privatperſon, oder als unſer Pri⸗ vatdienſtangeſtellter empfangen worden. Würde er als Beamter der Stadt empfangen und ihm die Eröffnung gemacht worden ſein, ſo muß ich ſagen, finde ich auch hier den Weg nicht richtig, daß ein techniſcher Privat⸗ angeſtellter mit abgeſchloſſener Hochſchulbildung von dem, wenn auch höchſten Bureaubeamten, den wir haben, empfangen wird und daß ihm durch dieſen Er⸗ öffnungen gemacht werden. Ich halte es für richtig, daß ihm dann entweder vom Dezernenten oder vom Bürgermeiſter ſelber dieſe Mitteilungen gemacht wer⸗ den. Ich kann auch hier nur wieder ſagen: ich glaube nicht, daß einem der juriſtiſchen Aſſeſſoren jemals in einer Stadt Eröffnungen des Bürgermeiſters durch den Bureaudirektor zugegangen ſind. Das glaube ich kaum. Das iſt alſo wiederum ein Punkt, in dem ich die Form, die gewählt worden iſt, bedaure. Jetzt will ich den andern Fall ſetzen, daß der Betreffende nicht als Angeſtellter der Stadt empfangen worden iſt, was man ja vielleicht aus dem ſpäteren Brief entnehmen könnte, ſondern daß er in dieſem alle als Vorſitzender eines Vereins empfangen wurde. muß ich nun auch ſagen: wenn der Vorſitzende eines Vereins, der eine große Zahl von Technikern,