Sitzung vom 3. höheren rechniſchen Beamten umfaßt, um eine Audieng bittet, dann empfiehlt es ſich doch — wir haben natür⸗ lich keine Einwirkung darauf „ daß der Betreffende von einem Angehörigen des Magiſtrats empfangen wird. Iſt der Bürgermeiſter ſelber nicht in der Lage, hat er nicht die Zeit dazu oder hindern ihn andere Gründe, ſo kann er ja den Betreffenden wieder an den Dezernenten verweiſen. Der Weg aber, ihn an den Bureaudirektor zu verweiſen, ſcheint-mir nicht der rich⸗ tige. Der Herr Oberbürgermeiſter Dr. Scholz hat, ſo⸗ viel mir bekannt iſt, den betreffenden Beamten zunächſt perſönlich empfangen. (Widerſpruch.) Doch! Da iſt der Weg, den ich wünſche, meines Wiſſens zu meiner vollen Befriedigung eingeſchlagen worden und nachher iſt dem Herrn ſchriftlich ein Be⸗ ſcheid zugegangen. Ich komme nun zu dem letzten Punkte, der Ver⸗ öffentlichung in der Preſſe. Da kann ich auch nur Herrn Kollegen Meyer vollkommen beiſtimmen: wenn Sie dieſe Grundſätze ſo durchführen, dann unterbinden Sie unferen Beamten, Angeſtellten und Arbeitern über⸗ haupt die öffentliche Tätigkeit in der Preſſe. Selbſtver⸗ ſtändlich ſind auch im Reich und Staat ähnliche Be⸗ ſtimmungen vorhanden — vorhin wurde danach ge⸗ fragt —, an ſich kann man unter die Beſtimmung, die die Veröffentlichungen betrifft, alles bringen. Ich erinnere Sie an die kürzlichen Verhandlungen wegen des militäriſchen Dienſtgeheimniſſes. Man kann alles unter den Begriff Amtsgeheimnis bringen; alles, was in einem Amte vorgeht, iſt eigentlich Amtsgeheimnis. Der Beamte darf eigentlich über keine Sache reden, mit der er amtlich zu tun hat, denn er kann, ſelbſt wenn er in ſehr hoher Stellung iſt, nicht überſehen, ob nicht durch eine gewiſſe Entwicklung der Dinge dieſe Sache gerade zu einer wirklich geheimen Angelegenheit wird. Es gibt auch leitende Beamte, die ſich auf den Stand⸗ punkt ſtellen: der Beamte darf nichts über ſeine amt⸗ liche Tätigkeit veröffentlichen. Ich glaube aber doch, daß dieſer Standpunkt von unſerer Verwaltung nicht getcilt wird; dieſer Standpunkt wird ſicherlich nicht ge⸗ teilt von der Stadtverordnetenverſammlung. Ich meine, wir wollen darin ebenſo liberal verfahren, wie derartige Beſtimmungen tatſächlich im Reich und im Staat gehandhabt werden und wie ſie meines Wiſſens auch bisher in der Stadt Charlottenburg gehandhabt worden ſind. Der Herr Bürgermeiſter, der an dem Artitel ſelber nichts gefunden hat, könnte vielleicht Ver⸗ anlaſſung nehmen, daß die Rüge, die auf Grund eines Artikels erteilt worden iſt, der ſein Bedenken nicht er⸗ regt hat, offiziell zurückgenommen wird. Ich halte das für erforderlich; ſonſt iſt der Betreffende in der Tat in einer ſchlechteren Lage als jeder andere Ange⸗ ſtellte. Wir können hier nur Wünſche ausſprechen, wir erden uns ſpäter über die weiteren Dinge unterhalten müſſen. Ich bitte nur den Magiſtrat, nach dieſen Richtungen vielleicht in Zukunft entgegenkommender zu ſein, vor allen Dingen auch entgegenkommender gegenüber den techniſchen Angeſtellten. (Bravo!) Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Mir war der Revers oder die Zirkularverfügung ſchon ſeit circa 14 Tagen bekannt, allerdings nicht im Wort⸗ laut, ſondern nur dadurch, daß in der letzten Park⸗ Dezember 1913 409 deputationsſitzung ein Kollege dieſe Sache kurz zur Sprache brachte und auch die Unklarheiren be⸗ ſonders charakteriſierte, die in juriſtiſcher Be⸗ ziehung in dieſer Zirtularverfügung enthalten ſeien. Die zwangsweiſe Eintreibung von Unterſchriften iſt in unſerer Verwaltung leider kein Novum. Im Dezember 1911 haben wir ſchon einmal einen ähnlichen Fall behandelt; er betraf die Parkverwaltun g. Damals war den Arbeitern eine Verfügung vorgelegt worden, die ſie abſolut unterſchreiben ſollten. Die ſtändigen Arbeiter haben das nicht getan, die nicht ſtändigen haben natürlich, der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, unterſchrieben. Es handelte ſich um die ganz unberechtigte Entziehung der Dienſtkleidung der Parkangeſtellten. — Entſchuldigen Sie die Ab⸗ ſchweifung! — Trotzdem wir uns in der Deputation dagegen ausgeſprochen hatten, trotzdem die ganze Stadtverordnetenverſammlung dagegen energiſch Stellung genommen hat, iſt die Entziehung der Dienſtkleidung für die Angeſtellten der Parkverwaltung in die Wege geleitet. (Glocke des Vorſtehers.) — Ich bin damit ſchon fertig, Herr Vorſteher. Nun iſt mir, ganz abgeſehen von der Form, be⸗ ſonders aufgefallen, was ſchon Herr Kollege Stadt⸗ hagen anführte, daß der Herr Bürgermeiſter nicht ſoviel Zeit gefunden hat, perſönlich mit dem Herrn zu ſprechen; er hat ihn an den Bureau⸗ direktor Winter verwieſen, der ihn ſeinerſeits durch den Bureauvorſteher Judiſch hat aviſieren laſſen und dann gütigſt mit ihm geſprochen hat. Allerdings iſt die Unterhaltung et was anders ausgefallen, als der Herr Bürgermeiſter ſie hier geſchildert hat. Ich will jedoch heute nicht weiter darauf eingehen. Meine Herren, unſere Arbeiter können all e5 tun, die können alles machen, denen paſſiert nie etwas. Ich will damit nicht ſagen, daß irgendwie Vorbeugungsmaßregeln gegen die Arbeiter getroffen werden ſollen. Wenn aber ein Be⸗ amter oder Angeſtellter einmal irgendein freies und berechtigtes Wort ſagt, dann hat man ihn gleich beim Schlafittſchen. Das geht doch nicht! Dadurch wird die Dienſtfreudigkeit und das Ver⸗ trauen unſerer Beamten und Angeſtellten wahrlich nicht geſtärkt. Ich habe das feſte Vertrauen zuunſerem Herrn Oberbürgermeiſter, daß er dafür ſorgen wird, daß unſere Angeſtellten zufriedener werden und mit einem ganz beſtimmten Syſtem gebrochen wir d. Ich habe eine ganze Menge diesbezügliches Material: ich bin gern bereit, es dem Herrn Oberbürgermeiſter vorzulegen, wenn er Zeit dafür hat. Endgültig können wir aber derartige Fälle nur durch Beamtenausſchüſſe verhindern, deren Einrichtung wir wiederholt beantragt haben, ohne bis jetzt ſonderbarerweiſe damit Glück gehabt zu haben. Natürlich müſſen es Beamtenaus⸗ ſchüſſe ſein, die gewiſſe Recht e haben. Aus⸗ ſchüſſe, die keine Rechte haben, wie unſere Arbeiter⸗ ausſchüſſe, haben gar keinen Wert. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)