412 den, wie er die Rechte zu handhaben hat, um die Verantwortung auch wirklich zu übernehmen. Sie werden es verſtehen, daß wir bei aller Liberalität in der Anſchauung doch immer das eine Ziel im Auge haben müſſen, daß die Beamten dazu da ſind, ebenſo wie die Angeſtellten, in erſter Linie den Dienſtbetrieb ordnungsmäßig aufrecht zu erhalten und dem Inter⸗ eſſe der Allgemeinheit zu dienen. Dies Ziel liegt allein im Sinne der Bürgerſchaft. Stadtv. Wilk: Meine Herren! Wir glauben der Verſicherung des Herrn Magiſtratsvertreters, daß es dem Magiſtrat fern gelegen hat, irgendeine Schä⸗ digung der Rechte der Angeſtellten der Stadt Char⸗ lottenburg herbeizuführen. Wenn aber der Magiſtrat wieder einmal einen ſolchen Ukas, der im unver⸗ ſtändlichſten Juriſtendeutſch abgefaßt iſt, den Ange⸗ ſtellten der Stadt Charlottenburg vorlegt, dann möge er — dieſem Wunſch möchte ich hier Ausdruck geben — gleichzeitig eine kleine Erklärung hinzufügen, wie dieſe Geſchichte aufzufaſſen iſt. Denn die Art und Weiſe, wie das dem einzelnen Arbeiter vorgelegt worden iſt, ſpottet geradezu jeder Beſchreibung. Es iſt keineswegs zu viel geſagt worden, wenn mein Freund Gebert hier erklärt hat, daß den Arbeitern mit ſofortiger Entlaſſung gedroht wurde. telten darauf den Kopf, als wenn von Entlaſſung nicht die Rede geweſen wäre. Meine Herren vom Magiſtrat, Sie kennen die Mittelsperſon zwiſchen dem Magiſtrat und den Angeſtellten viel zu wenig, um den Ernſt dieſer Worte richtig zu würdigen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wenn heute ein Arbeiter oder Angeſtellter ſich wei⸗ gert, dieſes Schriftſtück zu unterſchreiben, dann ſagt ihm gerade dieſe Mittelsperſon: Sie ſind hiermit entlaſſen. Für den Arbeiter bedeutet das ganz etwas anderes. Wenn er auch zehnmal zu Ihrer Tür hin⸗ kommt, Herr Bürgermeiſter, — er kommt nicht vor, er kriegt keine Audienz; im Gegenteil, er wird noch zur Rechenſchaft gezogen, weil er ſich erlaubt hat, zu ſeinem höchſten Vorgeſetzten zu gehen, er hätte den Inſtanzenweg inne zu halten. Wir verurteilen das auf das allerentſchiedenſte. Wir werden noch Ge⸗ legenheit haben, bei der Etatsberatung auf den guten Ton zu ſprechen zu kommen, der innerhalb ein⸗ zelner Verwaltungszweige bei uns an der Tagesord⸗ nung iſt. Beſonders habe ich hier im Auge die Kanaliſationsverwaltung; da herrſcht ein Ton, der jeder Beſchreibung ſpottet. (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr Frentzel: Ich bitte Sie, nicht vom Thema abzuſchweifen. Stadtv. Wilk: Schön, ich werde darauf nicht wei⸗ ter eingehen. — Hier müßten Sie mit dem eiſernen Beſen unter dieſen Leuten fegen, die ſich eine derartige Behandlung ihrer Untergebenen erlauben. Stadtv. Wöllmer: Meine Herren! Ich glaube, daß die Stadtverordnetenverſammlung jetzt zur Ge⸗ nüge ihr Kontrollrecht ausgeübt hat. Ich möchte mir geſtatten, gegenüber zwei Aeußerungen etwas feſtzu⸗ ſtellen. Der Herr Bürgermeiſter hat Verwahrung da⸗) g gegen eingelegt, daß etwa die Diſziplin nicht hoch ge⸗ Sitzung vom 3. Sie ſchüt⸗ Dezember 1913 nug geſchätzt würde. Ich glaube feſtſtellen zu dürfen, daß dieſe Verwahrung des Herrn Bürgermeiſters in keiner Weiſe gegen die Interpellanten gerichtet iſt, ſondern vielleicht gegen den Zwiſchenruf, der gemacht wurde. Denn auch wir, die Interpellanten und unſere Fraktion, wünſchen ebenſo ſehr wie der Herr Bürger⸗ meiſter, daß die Diſziplin unter den Beamten gegen⸗ über dem Magiſtrat aufrecht erhalten wird. Wir wiſſen und erkennen ohne weiteres an — das hat mein Frak⸗ tionskollege Meyer auch ſcharf hervorgehoben —, daß dem Magiſtrat das unbedingte Aufſichtsrecht über die Beamten zuſteht und daß es uns — das hat auch Herr Kollege Stadthagen betont — vollkommen fern liegt, etwa in das Aufſichtsrecht des Magiſtrats gegen⸗ über den Beamten einzugreifen. Auf der andern Seite aber ſteht uns, den Stadtverordneten, das Kontroll⸗ recht zu und in einem ſehr weitgehenden Maße. Die Städteordnung hat in dieſer Beziehung eine ſcharfe Grenze nicht gezogen; es muß dem Takt der Stadt⸗ verordneten und des Magiſtrats überlaſſen bleiben, die Grenzlinie zu finden im Intereſſe der geſamten Ver⸗ waltung, im Intereſſe der beiden Körperſchaften. Der Magiſtrat hat in auskömmlicher Weiſe unſerem Kontrollrecht durch eine umfangreiche Aus⸗ kunftserteilung über den Fall Rechnung getragen, wenn auch freilich die Anſichten über die Einzelheiten des Vorfalles auf beiden Seiten nicht die gleichen ſein mögen. Dann möchte ich mir noch erlauben, einer Aeuße⸗ rung des Herrn Kollegen Bollmann gegenüber etwas feſtzuſtellen, weil Herr Kollege Bollmann in dieſer Be⸗ ziehung vielleicht mißverſtanden worden iſt. Als Herr Kollege Bollmann ſagte, es wäre dringend wünſchens⸗ wert, Beamtenausſchüſſe einzuſetzen eine Anſicht, die ich übrigens teile —, klang es ſo heraus, als ob nach ſeiner Anſicht unſere Arbeiterausſchüſſe gar keinen Wert hätten. So war die Aeußerung des Herrn Kol⸗ legen Bollmann wohl nicht aufzufaſſen, ſondern er hat zum Ausdruck bringen wollen, daß er eine Fortent⸗ wicklung dieſer ſozialpolitiſchen Einrichtung für wün⸗ ſchenswert hält. Denn ich glaube im Namen meiner ganzen Fraktion ſprechen zu können, wenn ich betone, daß wir die Einrichtung der Arbeiterausſchüſſe für ſegensvoll halten, auch ſelbſt in ihrer jetzigen Verfaſſung. Wie jede ſozialpolitiſche Einrichtung iſt auch die Ein⸗ richtung der Arbeiterausſchüſſe entwicklungsfähig, und wir hoffen, daß der Magiſtrat mit uns gemein⸗ ſam an ihrer weiteren Ausgeſtaltung arbeiten wird, worüber wir uns ſpäter bei anderer Gelegenheit ver⸗ ſtändigen werden. Auch inbezug auf Beamtenaus⸗ ſchüſſe können wir freilich nur Vorſchläge machen. Stadtv. Granitza: Meine Herren! Ich will Sie nicht mehr lange aufhalten, ſondern nur noch ein paar Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Bür⸗ germeiſters machen. Der Herr Bürgermeiſter hat erwähnt, daß der techniſche Beamte als Privatmann und als Mitglied eines Vereins, um dienſtliche Angelegenheiten mit ihm zu erörtern, zu ihm gekommen ſei. Ja, es iſt doch ſelbſtverſtändlich, daß dieſer Mann dienſtliche Ange⸗ legenheiten erörtern wollte. Vielleicht mitzuteilen, wie es ſeiner Frau und ſeinen Kindern geht, hat er gar keine Veranlaſſung gehabt. Ich hätte gewünſcht, der Herr Bürgermeiſter hätte ſich die Zeit genomen, dieſen Herrn zu empfangen. Es wurde aber ferner vom Herrn Bürgermeiſter ganz allgemein ausgeſprochen, ein juriſtiſcher Ange⸗ ſtellter hätte nicht wie dieſer techniſche Angeſtellte einen