416 Sitzung vom 3. Politik iſt, zuerſt an die eigenen Bürger zu denken und dann an die außerhalb Stehenden. Bei allen möglichen Gelegenheiten ſagen wir, daß unſere An⸗ geſtellten und Arbeiter tarifmäßig mit den höchſten Löhnen bezahlt werden ſollen; aber wenn wir unſere Arbeiten immer nach außerhalb vergeben, ſo ſind wir ſelbſtwerſtändlich nicht in der Lage, die Arbeiter ent⸗ ſprechend zu entlohnen, ſondern müſſen im Gegenteil beſtrebt ſein, ſie uns möglichſt billig zu verſchaffen; wir können uns nicht danach richten, was von den Arbeitern verlangt wird. Es iſt nicht nur die Pflicht von Magiſtrat und Stadtverordneten, darüber nachzuſinnen, wie Steuern aufgepackt werden können, ſondern wir haben auch die Pflicht, darüber nachzudenken, wie die Intereſſen der Bürger, der Gewerbetreibenden und Geſchäftsleute, gefördert werden. Dieſe Intereſſen werden in ernſt⸗ licher Weiſe vernachläſſigt, wenn ſo erhebliche Auf⸗ träge nach außerhalb vergeben werden. Bei dem, was ſubmiſſtonsmäßig hier vergeben wird, werden die Intereſſen der Charlottenburger Bürger in möglichſt weitem Maße berückſichtigt. Was aber immer wieder zu Monita Veranlaſſung gibt, das ſind die unendlich vielen kleinen Beträge, die ſeitens der Angeſtellten und Beamten freihändig beſchafft werden und die den Charlottenburger Bürgern und Gewerbetreibenden verloren gehen. Ich bitte Sie deshalb, ſich der Re⸗ ſolution des Rechnungsprüfungsausſchuſſes anzu⸗ ſchließen. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren! Ich habe bereits im Rechnungsprüfungsausſchuß wiederholt erklärt, daß, wie das ja auch durch den Gemeindebeſchluß, den der Herr Referent eben ange⸗ zogen hat, feſtgelegt iſt, der Magiſtrat durchaus auf demſelben Boden ſteht, auf den ſich hier verſchiedene Redner geſtellt haben. Wir haben ſelbſtverſtändlich den Wunſch, daß die Gewerbetreibenden Charlotten⸗ burgs im weiteſten Umfange bei allen denjenigen Be⸗ dürfniſſen, die die Stadtgemeinde zu decken hat, herangezogen werden. Es iſt deshalb vom Magi⸗ ſtratstiſch aus gegen eine derartige Reſolution, wenn Sie ſie noch einmal faſſen wollen, abſolut nichts ein⸗ zuwenden. Ich kann wohl ohne weiteres die Er⸗ klärung abgeben, daß der Magiſtrat ſelbſtverſtändlich alle Schritte tun wird, um einer derartigen Reſo⸗ lution nachher auch wirklich die nötige Geltung zu verſchaffen. (Bravo!) Stadtv. Münch: Das Verlangen des Herrn Panſchow geht ja aus der Reſolution zu 1 hervor. Der zweite Teil der Reſolution geht meinen Freun⸗ den etwas zu weit. Es heißt dort: den Magiſtrat zu veranlaſſen, daß bei Einkäu⸗ fen außerhalb Charlottenburgs, die ſich nicht umgehen laſſen, das abweichende Verfahren auf den betreffenden Rechnungen beſonders begrün⸗ det wird. Meine Freunde und ich möchten dies dahin än⸗ dern, daß geſagt wird: in Erwägung zu ziehen, ob es ſich nicht emp⸗ fiehlt, daß bei Ankäufen außerhalb Charlotten⸗ burgs, die ſich nicht umgehen laſſen, das ab⸗ weichende Verfahren auf den betreffenden Rech⸗ nungen beſonders begründet werde. Dezember 1913 Alſo in Erwägung zu ziehen uſw., nicht „zu ver⸗ anlaſſen“. Ich bitte die Herren Kollegen, dieſer Aenderung zuzuſtimmen. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann (Schluß⸗ wort): Ich habe nur zu bemerken, daß die Abän⸗ derung an dem tatſächlichen Sinn nichts ändert, und glaube, die Reſolution in dieſer unweſentlich abge⸗ änderten Form meinerſeits ebenfalls empfehlen zu können. (Die Verſammlung erteilt dem Magiſtrat für die auf Seite 435 und 436 der Vorlagen unter A aufgeführten 32 Rechnungen Entlaſtung und nimmt mit großer Mehrheit die vom Ausſchuß unter B vorgeſchlagene Reſolution in der nach dem Antrage des Stadtv. Münch zu 2 abgeänderten Faſſung an.) Vorſteher Dr Frentzel: 10 der Tagesordnung: Wir kommen zu Punkt Bericht des Petitionsausſchuſſes über Petitionen. — Druckſache 311. Zunächſt I. Petition des Eugen Nachtigall un d Gen. betr. Regulierung des Char⸗ lottenburger Ufers. Berichterſtatter Stadtv. Litten: Die Hauseigen⸗ tümer und die Bewohner der Röntgen⸗, Galvani⸗, Reiß⸗, Havel⸗ und Spreeſtraße bitten um baldige Re⸗ gulierung des Charlottenburger Ufers. Der Magiſtrat hat uns hierzu mitgeteilt, daß Verhandlungen wegen Erwerbs des zur Regulierung noch erforderlichen Straßenlandes ſeit längerer Zeit eingeleitet, aber noch nicht beendet ſind. Unzweifel⸗ haft ſind die Anſprüche der Petenten gerechtfertigt; nur muß durch ruhige Verhandlung mit den An⸗ liegern dafür geſorgt werden, daß der Stadtſäckel nicht zu ſehr belaſtet wird. Nach Mitteilung des Herrn Magiſtralsdezernenten würden die Koſten für den Ausbau der eigentlichen Straße ausſchließlich Ufer⸗ mauern und Ladeſtraße etwa 424 500 ℳ betragen; für die Freilegung müßten 2 892 300 ℳ aufgewendet werden; das würden zuſammen 3 360 800 %ℳ ſein. Die Petitionskommiſſion, der dieſe Bittſchrift zur Beratung vorgelegen hat, iſt mit dem Beſcheid des Magiſtrats ſehr einverſtanden und beantragt, die Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu II. Petition des Lyzealdirek⸗ tors Apel betr. Entſchädigung für gewährte Freiſtellen. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Meine Herren! Der Lyzealdirektor Herr Apel richtet an die Stadtverordnetenverſammlung das Erſuchen, ihm für das Schuljahr 1912!13 im ganzen nachträglich und einmalig eine Unterſtützung von 2940 ℳ zu gewäh⸗ ren. Er begründet ſein Petitum folgendermaßen. Die Stadtgemeinde zahlt ihm als Unterſtützung für Freiſchulſtellen einen Betrag von 120 ℳ pro Kopf, berechnet für 15% derjenigen Anzahl einhei⸗