Sitzung vom 3. miſcher Schülerinnen, die die Oberklaſſen des Ly⸗ zeums beſuchen. Herr Apel hat ſich bei der Gewäh⸗ rung von Freiſchulſtellen die 15% derart berechnet, daß er die ſämtlichen einheimiſchen Schülerinnen an allen unterſtützten Privatlyzeen Charlottenburgs addierte. Er hat es hierbei ebenſo gemacht, wie von der ſtädtiſchen Verwaltung bei den ſtädtiſchen Schulen vorgegangen wird, wo auch die Zahl von 15% ge⸗ funden wird, indem ſämtliche Schülerinnen an ſämt⸗ lichen ſtädtiſchen Schulen zuſammengezählt werden. Auf Grund der Beſtimmungen der Stadtgemeinde, nach welchen Privatlyzeen Unterſtützungen gewährt werden, werden aber die 15% nur nach den Schüle⸗ rinnen berechnet, die an dem betreffenden Lyzeum ſind. Infolgedeſſen iſt Herr Apel zu einer höheren Zahl gewährbarer Freiſtellen gekommen, als er nach dem Statut für die Privatlyzeen Charlottenburgs kommen durfte. Die Zahl der im vorigen Schuljahr tatſächlich von ihm bewilligten Freiſtellen betrug 40 ganze und 33 halbe. 15% der einheimiſchen Schü⸗ lerinnen machen aber nur die Zahl 32 aus; für 24 halbe Freiſtellen wurde die Entſchädigung von 120 Mark nicht gewährt. Nach den Erklärungen, die der Herr Vertreter der Schulverwaltung im Petitionsausſchuß abgege⸗ ben hat, iſt die Rechtslage ganz klar. Herr Apel hat keinerlei Recht, zu verlangen, daß die Freiſchulſtellen nach dem von ihm beliebten Modus berechnet werden: es kommt einzig und allein das Syſtem der Stadt in Frage. Es kann auch kein Zweifel darüber beſtehen, daß Herr Apel wiſſen mußte, in welcher Weiſe die Stadt vorgeht. Bei allem Wohlwollen, das die Stadtgemeinde den Lyzealdirektoren gegenüber hat und haben muß, weil ſie ja der Stadt einen weſentlichen Dienſt lei⸗ ſten, liegt doch keine Veranlaſſung und keine Mög⸗ lichkeit vor, dem Wunſche des Herrn Petenten näher zu treten. Der Petitionsausſchuß empfiehlt Ihnen deshalb Übergang zur Tagesordnung. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr Frentzel: III. Petition desfrüheren Haus⸗ warts Hempel betr. Ruhegehalts⸗ gewährung. Berichterſtatter Stadtv. Klick: Meine Herren! Der Petent war vom Jahre 1898 bis zum Jahre 1903 zunächſt als Bureaugehilfe und ſpäter als Hauswart in ſtädtiſchen Dienſten beſchäftigt. Die Stelle als Hauswart ging im Jahre 1903 ein und der Petent wurde entlaſſen. Nach ſeiner Entlaſſung richtete er eine Petition an die ſtädtiſchen Körperſchaften, in der er um weitere Beſchäftigung bat. Der Beſchluß der damaligen Stadtverordnetenverſammlung ging dahin, den Petenten wieder aushilfsweiſe zu beſchäfti⸗ gen und die Petition dem Magiſtrat zur wohlwollen⸗ den Erwägung zu überweiſen. Er iſt dann auch einige Zeit wieder als Hilfsbote beſchäftigt worden, hat aber auf eine weitere Einberufung ſeinen Dienſt nicht angetreten. Im Jahre 1906 richtete er eine neue Petition an den Magiſtrat, in der er angab, daß er im Jahre 1903 im Dienſte dadurch einen Unfall er⸗ litten habe, daß aus einem Ofen beim Heizen eine Stichflamme herausgeſchlagen ſei, was eine Be⸗ ſchädigung der Augen bei ihm herbeigeführt hätte. Wir gehen über zu Dezember 1913 417 Dieſes Augenleiden hat aber ſchon längere Zeit vorher beſtanden; ſchon im Jahre 1900 hat er ſich deswegen ärztlich behandeln laſſen und auch während ſeines Dienſtes mehrere Male Schonung gehabt. Alſo iſt das Augenleiden nicht auf eine Dienſtbeſchädigung zurückzuführen. Dieſe Petition wurde durch Ueber⸗ gang zur Tagesordnung erledigt. Später hat er im Verwaltungs⸗ und Aufſichtswege verſucht, ſeine Wiederanſtellung zu betreiben oder ihm eventuell eine Entſchädigung zu gewähren; er iſt von allen In⸗ ſtanzen abgewieſen worden. Hempel hat dann den Rechtsweg beſchritten, iſt aber auch hier in keiner Weiſe zu ſeinem vermeintlichen Recht gekommen. Er wendet ſich nun in einer neuen Petition wiederum an Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung und bittet die Stadtverordnetenverſammlung auf dieſem Wege, ihm eine Unfallentſchädigung zuzubilligen. Der Petitionsausſchuß hat ſich auf den Stand⸗ punkt geſtellt, daß dieſer Bitte nicht entſprochen wer⸗ den kann, da eine Beſchädigung im Dienſt vollſtändig ausgeſchloſſen iſt, was dem Petenten auch durch die Verwaltungs⸗ und Aufſichtsinſtanzen ſowie im ordent⸗ lichen Gerichtsverfahren klargelegt worden iſt. Er hat deshalb keinen Anſpruch auf Unterſtützung. Namens des Petitionsausſchuſſes empfehle ich Ihnen auch heute, über die Petition wieder zur Tages⸗ ordnung überzugehen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu IV. Petition des Verbandes Deut⸗ ſcher Badeanſtaltsbeſitzer und leiter, ſowie des Vereins der Badeanſtaltsbeſitzer und lei⸗ ter Berlins und der Vororte, des Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ vereins von 1903, der Badeanſtaltsbeſitzer Stabrin und Gen., des Grundbeſitzervereins von 1894 betr. Heilbäder in der Volksbade⸗ anſtalt Krummeſtraße. Berichterſtatter Stadtv. Mottek: Meine Herren! In mehreren Petitionen wird von dem Verbande Deutſcher Badeanſtaltsbeſitzer und aleiter, ſowie dem Vereine der Badeanſtaltsbeſitzer und aleiter Berlins und der Vororte, von dem Haus⸗ und Grundbeſitzer⸗ verein von 1903, dem Badeanſtaltsbeſitzer Stabrin und Gen. und von dem Grundbeſitzerverein von 1894 die Bitte ausgeſprochen, bei der Erweiterung der Volksbadeanſtalt in der Krummeſtraße von der Ein⸗ richtung mediziniſcher und elektriſcher Bäder Abſtand zu nehmen. Sie begründen ihre Petition mit der Angabe, daß die 12 in Charlottenburg vorhandenen Privat⸗ badeanſtalten dem Bedürfnis nach mediziniſchen und elektriſchen Bädern vollſtändig genügen und daß ſie bei geſteigerten Anſprüchen imſtande wären, den Be⸗ trieb noch weſentlich zu erhöhen. Sie heben weiter hervor, daß die Privatbadeanſtalten in allen Teilen der Stadt liegen, es alſo der Bürgerſchaft bequem und leicht ſei, dieſelben zu erreichen. Wie aus einer Ta⸗ belle erſichtlich iſt, variieren die Preiſe für die Bäder zwiſchen 1 ℳ. und 2,50 ℳ, je nach der Art des Ba⸗ des; für Abonnements treten 4 Ermäßigun⸗