428 Sitzung vom 3. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Ich möchte nur beſtätigen, daß dem Votum der Hochbau⸗ deputation ein einſtimmiges Votum der zuſtändigen Schuldeputation gegenüberſteht. Der Hochbau⸗ deputation waren ja, als ſie ſeinerzeit den Beſchluß faßte, die Maße der übrigen Direktorwohnungen nicht gegenwärtig; ſie ſind erſt ſpäter ermittelt worden. Aus dieſen Maßen iſt erſichtlich, daß die Forderungen, die die Schuldeputation hier für die höhere Mädchenſchule im Intereſſe des Direktors ſtellt, nicht übermäßig ſind, ſondern ſich durchaus im Rahmen des bisherigen bewegen. Aus dieſem Grunde iſt der Magiſtrat dem Votum der Schul⸗ deputation beigetreten. Er hat ſich alſo dem Votum der zuſtändigen Schuldeputation angeſchloſſen. — Gegen eine Ausſchußberatung hat der Magiſtrat natürlich nichts einzuwenden. Stadtv. Vogel: Meine Herren! Daß der Direktor auch mit den geringeren Räumen — ſechs Zimmer —, wie ſie in den übrigen Direktorwohnungen ſind, auskommen könnte, iſt mir nicht im geringſten zweifelhaft. Ich kann mir gar nicht denken, wie man überhaupt eine Wohnung von ſolchem Umfange aus⸗ nutzen will, man müßte denn ein Dutzend Kinder haben. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Alſo nötig iſt es meiner Meinung nach nicht, daß die Wohnung ſo groß iſt. Aber mit Rückſicht darauf, daß durch die Verweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß die in Angriff genommenen Arbeiten hin⸗ gezogen und die Beſchäftigung jetzt Arbeitsloſer auf dieſe Weiſe verzögert wird, möchte ich mich doch damit einverſtanden erklären, daß dem Direktor das ſiebente Zimmer auch noch gegeben wird, jedoch nur unter der Bedingung, daß er es abtreten muß, ſobald es anderweitig gebraucht wird. (Heiterkeit.) Wenn er es ſo nehmen will, nur für eine ungewiſſe Zeit, wo es nicht gebraucht wird, dann können wir es ihm geben. Aber wenn wir es anderweitig ver⸗ wenden können, dann muß er es abgeben; damit müßte er ſich gleich einverſtanden erklären. Unter dieſer Bedingung würden wir beantragen, die Vor⸗ lage anzunehmen, ohne erſt Ausſchußberatung ein⸗ treten zu laſſen; andernfalls würde ich allerdings die Sache lieber noch in einen Ausſchuß verweiſen. (Die Verſammlung beſchließt die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 11 Mitgliedern und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtv. Bollmann, Dr Byk, Dr Damm, Granitza, Haack, Klick, Neukranz, Otto, Schwarz, Vogel, Wenzke.) Vorſteher Dr Frentzel: Punkt 14: Vorlage betr. Vertrag zwiſchen dem Verbande Groß⸗ Berlin und der Berlin⸗Charlottenburger Straßen⸗ bahn, ſowie der ſtädtiſchen Straßenbahn in Spandau. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Ich hätte gewünſcht, daß dieſe Vorlage, die für die Verkehrs⸗ entwicklung Charlottenburgs von außerordentlicher Wichtigkeit iſt, etwas früher an die Stadtverordneten⸗ Dezember 1913 verſammlung gekommen wäre, damit ſie ſich über ein⸗ zelne Punkte und etwaige Abänderungen verſtändigen kann. Die Vorlage ſoll bereits am 15. Dezember im Zweckverband verabſchiedet werden, und die Zeit iſt kaum vorhanden, um hier noch irgendwelche Abände⸗ rungswünſche zur Geltung zu bringen. Der Magiſtrat beantragt, zu beſchließen: Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß I. Der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn die Zuſtimmung zur Benutzung folgender Straßenſtrecken: A. des Nonnendammes vom Tegeler Weg bis zur Straße 45 und der Straße 45 bis zur Weichbildgrenze, — das iſt alſo die Verlängerung der Linie 164 — B. der Straße 9 g von der Neuen Kant⸗ ſtraße bis zum Platz D, des Platzes D, der Straße 5 a zwiſchen Platz D und Reichskanzler⸗Platz, des Reichskanzler⸗ Platzes und der Reichsſtraße, — das ſind die Straßenzüge, die vom Bohnhof Witz⸗ leben über das Exerzierplatz⸗Gelände nach dem Reichs⸗ kanzler⸗Platz und ferner vom Reichskanzler⸗Platz durch die Reichsſtraße nach der Spandauer Chauſſee führen; es handelt ſich da um die Verlängerung der Linie 33 und — II. der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn⸗ Geſellſchaft und der Stadtgemeinde Spandau die Zuſtimmung zur Herſtellung eines An⸗ ſchlußbetriebes durch die Spandauer Chauſſee — es handelt ſich um die Linie R — erteilt wird. Bei Durchſicht der Vorlage erinnert man ſich notgedrungen an die Verhandlungen vom Oktober 1911. Damals iſt der Nachtragsetat mit den Straßen⸗ bahnen wegen des Anſchlußbetriebes verlängert worden. Der Vertrag war ſeinerzeit faſt beendet, und die Straßenbahnen haben verlangt, daß die Kon⸗ zeſſion bis zum Jahre 1937 verlängert würde. Das hat die Stadt getan, und zwar gegen beſtimmte Kom⸗ penſationen. Unter anderm iſt von der Stadt⸗ gemeinde als Kompenſation verlangt worden, daß ſpäteſtens innerhalb eines Jahres vom Sophie⸗Char⸗ lotten⸗Platz bis zum Reichskanzler⸗Platz eine Straßen⸗ bahn in Betrieb geſetzt werde, und zweitens, daß ſpäteſtens nach drei Jahren bis zum Bahnhof Heer⸗ ſtraße gleichfalls eine Srtßenbahn in Betrieb geſetzt werde. Nun, das Jahr für die Inbetriebſetzung vom Sophie⸗Charlotten⸗Platz bis zum Reichskanzler⸗Platz iſt längſt verſtrichen; damals war es Oktober 1911, und jetzt ſchreiben wir Dezember 1913. Aber es iſt noch keine Spur von einer Straßenbahn vorhanden. Alſo die Forderung nach Konzeſſionsverlängerung iſt den Straßenbahnen bewilligt worden, aber von der Kompenſation, die man dafür verlangt hat und zu verlangen berechtigt war, ſieht man noch nichts. Die Stadtgemeinde iſt alſo hier, wie mir ſcheint, wieder einmal nicht beſonders gut von den Straßenbahnen behandelt worden. Derartige Vorgänge wiederholen ſich doch allzu häufig. Meine Herren, ich erinnere an den Beſchluß, den die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung in bezug auf die Errichtung von Wartehallen gefaßt hat. Die Straßenbahn iſt vertraglich ver⸗ pflichtet, auf Erfordern der Stadt Wartehallen zu er⸗ richten; die Stadt hat angefordert, aber die Straßen⸗ bahn hat ſich abſolut nicht gerührt.