Sitzung vom 3. traktlich keine Pacht gezahlt zu werden. Das Theater iſt nun tatſächlich erſt im November eröffnet worden. Die Stadt hat alſo nichts zu fordern, und nun rechnet Herr Kollege Jolenberg das als Verluſt an. Ich glaube kaum, daß hier viele Deten anweſend ſein werden, die darin mit ihm übereinſtimmen. Nun dieſe 40 000 ℳ. Die haben wir tatſächlich nicht bekommen. Aber, meine Herren, ſollte eine Stadt wie Charlottenburg, die das Glück hat, ein derartiges Kunſtinſtitut zu beſitzen, nach den Leiſtungen, die uns die Oper gebracht hat, darauf ſehen, ob hier im erſten Jahre 40 000 ℳ verloren gehen? Sehen Sie ſich doch einmal an, was andere Städte für derartige Kunſtin⸗ ſtitute ausgeben. Wenn wir im erſten Jahre in der Hauptſache durch die Tätigkeit des Herrn Direktors Hartmann einen ſolchen Erfolg gehabt haben, daß man, möchte ich ſagen, bereits überall von dieſer Oper ſpricht, dann glaube ich nicht, daß wir es als einen Verluſt für die Stadt betrachten können, wenn wir die 40 000 ℳ, die eingeſetzt worden ſind, nicht bekommen. Nun heißt es, die Herren wollten noch in einem Ausſchuß die Bilanz prüfen. Ja, ein beſtimmtes Recht haben wir dazu gar nicht, wie Herr Stadtv. Dr Borchardt richtig ausgeführt hat; wir können die Bilanz eigentlich nur zur Kenntnis nehmen. Außerdem hat der Opernhausausſchuß dieſe Bilanz in ungefähr vier⸗ ſtündiger Beratung geprüft, und Sie dürfen ihm wirt⸗ lich das Vertrauen ſchenken, daß er ſie eingehend ge⸗ prüft hat; Sie dürfen ſich darauf verlaſſen, daß tat⸗ ſächlich alles ſo in Ordnung iſt, daß ein Ausſchuß, den Sie einſetzen, nichts herausfinden wird, was nicht auch im Opernhausausſchuß geprüft und ſchließlich gut geheißen worden iſt. Deswegen möchte ich Sie im Namen einer grö⸗ ßeren Anzahl meiner Freunde bitten, von der Ein⸗ ſetzung eines Ausſchuſſes Abſtand zu nehmen. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort wird nicht wei⸗ ter verlangt; ich ſchließe die Debatte. Es iſt von dem Herrn Kollegen Jolenberg ein Antrag auf Ausſchußberatung geſtellt. Ich bitte die⸗ jenigen Herren, die für die Ausſchußberatung ſtimmen wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Minderheit; der Antrag iſt abgelehnt. Nun liegt noch das Amendement des Herrn Kol⸗ legen Dr Stadthagen vor, das ich nochmals verleſe: Von der Vorlage wird mit der Maßgabe zuſtimmend Kenntnis genommen, daß das Er⸗ gebnis des Pachtzinſes von dem Magiſtrat nur unter der Bedingung anerkannt wird, daß die demnächſt zuſammentretende Generalverſamm⸗ lung der Geſellſchaft die aufgeſtellte Bilanz un⸗ verändert annimmt. Die Herren, die ſo beſchließen wollen, bitte ich die Hand zu erheben. (Geſchieht.) Das iſt die Mehrheit; es iſt ſo beſchloſſen. Damit iſt eigentlich auch bereits die Abſtimmung über die Magiſtratsvorlage erledigt. Nach meiner Auffaſſung brauchen wir über ſie nicht mehr abzuſtimmen; denn es iſt ja der Inhalt der Magiſtratsvorlage im weſent⸗ lichen in den Antrag aufgenommen. Sie ſind damit einverſtanden; das wird alſo als Ergebnis protokolliert werden. Dezember 1913 433 Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Vorlage betr. Eintrittspreiſe für die drei erſten Auf⸗ führungen des Parſifal im Deutſchen Opernhauſe. — Druckſache 317. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der „Deutſches Opernhaus⸗Betriebs⸗Aktien⸗ geſellſchaft“ wird geſtattet, für die drei erſten Aufführungen des „Parſifal“ am 1., 4. und 11. Januar 1914 die in der abgedruckten An⸗ lage angeführten erhöhten Eintrittspreiſe zu erheben.) Punkt 17: Vorlage betr. Zahlungen aus Mitteln des Raußen⸗ dorffſchen Nachlaſſes. — Druckſache 318. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der als Vergütung für den Teſtamentsvoll⸗ ſtrecker der Eheleute Raußendorff — Bürger⸗ meiſter Dr Maier — bewilligte Betrag von 15 000 ℳ iſt mit je 5000 ℳ an den Verein Säuglingsheim und den Verein für Volks⸗ kindergärten, mit je 2500 ℳ an die Stiftung Luiſens Andenken und die Prinz⸗Karl⸗Stiftung zu überweiſen.) Punkt 18: Antrag der Stadtv. Wolffenſtein und Gen. betr. Ent⸗ würfe zu baulichen Anlagen. Druckſache 291. Der Antrag lautet: Wir beantragen, den Magiſtrat zu erſuchen, Beſtimmungen zu treffen, wonach alle Ent⸗ würfe zu baulichen Anlagen, welche das Stadt⸗ bild weſentlich beeinfluſſen, der Tief⸗ und Hoch⸗ baudeputation, ſowie dem Ausſchuſſe zur Wah⸗ rung der Ortsſtatuten gegen Verunſtaltung zu gemeinſchaftlicher Vorberatung unterbreitet werden ſollen, bevor ſie dem Plenum der Stadtverordnetenverſammlung zugänglich ge⸗ macht werden. Antragſteller Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren! Es iſt ſchon lange als ein gewiſſer Miß⸗ ſtand empfunden worden, daß Entwürfe zu bauli⸗ chen Anlagen, die von Bedeutung für das Städtebild ſind, nicht denjenigen Deputationen zugewieſen worden ſind, welche eigentlich ihrer Zuſammenſetzung und Beſtimmung nach dazu berufen ſind. Wir müſſen bei dieſen Entwürfen zwiſchen ſol⸗ chen unterſcheiden, die von der Bauverwaltung ge⸗ macht werden, und ſolchen, die aus der Privatbau⸗ tätigkeit an den Magiſtrat gelangen. Von den er⸗ ſteren ſind es namentlich diejenigen der Tiefbau⸗ verwaltung, welche bedeutſame Hochbauanlagen in ſich ſchließen. Dieſelben ſind bisher nur der Tief⸗ baudeputation zugewieſen worden und müßten ihrer Natur nach auch der Hochbaudeputation unterbreitet werden. Ich rechne dazu die Brückenanlagen, Bahn⸗ höfe, die Bebauungspläne und andere. Solche An⸗