440 Wir treten in die Tagesordnung ein und kom⸗ men zu Punkt 2: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kap. II B—1—2 für 1913. — Druckſache 323. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Erhöhung der Etatsnummer Ord. Kapitel 11 B—1—2 für 1913 — Zum Aus⸗ gleiche von Beſoldungsunterſchieden gegenüber den Etatsanſätzen — werden 1750 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kap. IV—3—20 für 1913. — Druckſache 324. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ord. Kapitel IV—3—20 für 1913 — Reinigung der Schulräume — wird um 800 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Punkt 4: Vorlage betr. Mitgliedsbeitrag für den Preußiſchen Städtetag. — Druckſache 325. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer Ordinarium Kapitel XIV Abſchnitt 14 Nr. 4, D 2 für 1913 (Mitglieds⸗ beitrag für den Preußiſchen Städtetag) wird aus dem Dispoſitionsfonds um 925 ℳW ver⸗ ſtärkt.) Punkt 5: Vorlage betr. Erhöhung des Zinsfußes für Spar⸗ einlagen bei der Sparkaſſe. — Druckſache 326. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Zinsfuß für Spareinlagen bei der ſtädtiſchen Sparkaſſe wird gemäß § 20 Ziffer 2 der Sparkaſſenſatzung vom 1. Januar 1914 ab von 3 auf 3½% erhöht.) Punkt 6: Vorlage betr. Ausführung von Straßenunterhal⸗ tungsarbeiten zur Verminderung der Arbeitsloſigkeit. — Druckſache 327. (Die Verſammlung beſchließt nach dem 48 g des Magiſtrats, wie folgt: Die Etatsnummer 7 des Ordinariums Ka⸗ pitel XIV Abſchnitt 5 „Erſatz an Arbeits⸗ löhnen an andere Verwaltungszweige bei Ver⸗ wendung minderwertiger Arbeitskräfte einſchl. Notſtandsarbeiten“ wird um 39 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt.) Sitzung vom 17. Dezember 1913 Punkt 7: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neu⸗ bau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule. — Druckſachen 214, 328. Berichterſtatter Stadtv. Wenzke: Meine Herren! Der Ausſchuß hat ſich eingehend mit der Frage der Direktorwohnung beſchäftigt. Die Ma⸗ giſtratsvorlage ſieht vor im erſten Obergeſchoß ſechs Zimmer, im Dachgeſchoß zwei Zimmer. Es bleibt jedoch dabei zu erwähnen, daß außer dieſen zwei Zimmern im Manſardengeſchoß noch zwei Zimmer vorhanden ſind, die jedoch nur zugängig ſind durch die Treppe, die in der Direktorwohnung liegt, mit⸗ hin alſo für andere Zwecke nicht benutzt werden können. Eine Aufklärung, wie ſich der Magiſtrat die Verwendung dieſer Zimmer gedacht hat, iſt nicht erfolgt und wird auch wohl nicht erfolgen können, da ſchließlich dieſe Räume doch nur zur Benutzung des Direktors zur Verfügung ſtehen können. Im Ausſchuß wurde beſonders hervorgehoben, daß die ſechs unten liegenden Räume außerordent⸗ lich groß ſind, daß ſie eine Durchſchnittsfläche von 30 bis 35 am haben, alſo weit über das normale Maß hinausgehen, daß ferner die beiden Zimmer im Dachgeſchoß recht gut ſind und durchaus als vollwertig betrachtet werden können. Daher wurde im Ausſchuß beſchloſſen, das eine Zimmer im erſten Stock, das jetzt mit Salon bezeichnet iſt, fortzunehmen und dieſes Zimmer als Arbeitszimmer des Direktors auszu⸗ ſtatten, um dadurch die eine Klaſſe, die jetzt neben der Turnhalle liegt, zu gewinnen. Es wurde verſchie⸗ dentlich betont, daß wir ernſtlich darauf bedacht ſein müſſen, endlich mal mit dem Syſtem der fliegenden Klaſſen aufzuhören und lieber Reſerveklaſſen zu ſchaffen ſtatt außergewöhnlich luxuriöſe Wohnungen des Direktors. Ich bitte Sie, den Antrag des 2 ch an⸗ zunehmen. Stadtſchulrat Dr Neufert: Meine Herren! Der Magiſtrat hat nichts gegen die Größe der Räume einzuwenden. Die Räume ſind hübſch groß, die Lage iſt vorzüglich und infolgedeſſen der Wert ſehr hoch. Wenn ſich der Magiſtrat trotzdem auf den Standpunkt geſtellt hat, der Direktorwohnung noch ein ſechſtes Zimmer im erſten Stock hinzuzufügen, ſo liegt das eben daran, daß die beiden Manſarden⸗ ſtuben oben doch nur eine beſchränkte Verwendbar⸗ keit beſitzen. Sie ſind zwar geräumig, aber ſie ſind doch nur als Schlaf⸗ oder Fremdenzimmer zu be⸗ ſnutzen. Wenn wir einem unſerer höchſten Beamten eine Dienſtwohnung zur Verfügung ſtellen, ſo wollen wir ſie natürlich ſo einrichten, daß er ſich darin unter normalen Verhältniſſen wohl fühlt und daß alle Räume, die ein Direktor billigerweiſe erwarten kann, vorhanden ſind. Wir müſſen darauf Rückſicht neh⸗ men, daß der Direktor einer höheren Schule heran⸗ wachſende Töchter und Söhne haben kann, wie es bei Herrn Direktor Dr Wehrmann tatſächlich der Fall iſt. Es wird daher wünſchenswert ſein, daß ſich ne⸗ ben dem Schlafzimmer der Eltern auch ein Schlaf⸗ zimmer für die Söhne und ein ſolches für die Töch⸗ ter befindet. Es ſind alſo in demſelben Stockwerk im ganzen drei Schlafzimmer nötig. Da dieſe Zim⸗ mer im zweiten Stock wohl nicht untergebracht wer⸗