448 Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Frageſtellung): Meine Herren! Mir ſcheint der Antrag des Herrn Kollegen Otto zu a parallel zu gehen mit dem An⸗ trage des Ausſchuſſes. Herr Kollege Otto wünſcht die Herſtellung der Magiſtratsvorlage bezüglich der 6 Zimmer. Der Ausſchuß will nur 5 Zimmer be⸗ willigen. Der Antrag des Herrn Kollegen Otto zu b betrifft eine ganz andere Materie, iſt gewiſſer⸗ maßen ſelbſtändig; wir könnten ihn annehmen mit dem Ausſchußantrage zuſammen. Ich bitte daher den Herrn Vorſteher, vielleicht ſo zu verfahren: den Antrag Otto in zwei Teile zu zer⸗ legen und zunächſt über den Antrag Otto zu b ab⸗ ſtimen zu laſſen, durch den die Stadtverordneten⸗ verſammlung den Magiſtrat erſucht, genaue Koſten⸗ anſchläge vorzulegen uſw., und dann über die beiden eigentlich parallel gehenden Anträge. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich ſtimme Ihnen zu, Herr Kollege. Ich wollte auch ſo verfahren; ich habe mich wohl nur undeutlich ausgedrückt. Der Antrag b des Kollegen Otto muß unter allen Umſtänden zur beſondern Abſtimmung kommen. Ich darf alſo Ihr Einverſtändnis damit vorausſetzen. Ich laſſe zunächſt abſtimmen über die Worte des Ausſchußantrages: mit der Maßgabe, daß von den 6 Räumen — — (Widerſpruch und Zurufe: Zuerſt Antrag Ottol) — Ich kann es auch ſo machen, das iſt ganz gleich⸗ gültig. — Ich laſſe alſo zunächſt abſtimmen über den Antrag b des Kollegen Otto: daß der Magiſtrat im Januar 1914 zur Be⸗ gründung des Koſtenanſchlags auch ver⸗ gleichende Zahlen betreffend die Baukoſten anderer Städte vorlege. (Der Antrag wird mit großer Mehrheit an⸗ genommen.) Wir kommen nunmehr zu dem Teile des Aus⸗ ſchußantrages, der mit den Worten beginnt: „mit der Maßgabe, daß von den 6 Räumen der Dienſt⸗ wohnung des Direktors im 1. Obergeſchoß ein Zimmer fortgenommen und für Schulzwecke vor⸗ geſehen wird.“ (Der Antrag wird angenommen. Die Ver⸗ der beiden vorſtehenden Anträge nach dem Vorſchlage des Magiſtrats mit großer Mehrheit, wie folgt: 1. Dem Neubau der Sophie⸗Charlottenſchule nebſt Frauenſchule auf dem früher Oppenheim'ſchen Gelände in der Scharrenſtraße nach dem Bau⸗ entwurf vom 29. Oktober 1913 wird zuge⸗ ſtimmt. 2. Die anſchlagsmäßigen Koſten von 1 706 000 ℳ ſind mit 1 210 000 ℳ aus Anleihemitteln und mit 496 000 %ℳ aus dem Anleiheſammelfonds für 1914 und, ſoweit dieſer nicht ausreicht, aus dem für 1915 zu beſtreiten.) Bevor wir zum nächſten Punkte der Tagesord⸗ nung übergehen, möchte ich mitteilen, daß folgende Anfrage eingegangen iſt: Auf dem Deutſchen Sparkaſſentage, der in Charlottenburg am 6. Dezember ſtattfand, iſt den Sparkaſſen dringend der Abſchluß einer Arbeitsgemeinſchaft mit den öffentlichen Lebensverſicherungsanſtalten empfohlen. Gedenkt der Magiſtrat für die Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg eine ſolche Arbeits⸗ Sitzung vom 17. Dezember 1913 gemeinſchaft mit einer öffentlichen Lebensver⸗ ſicherungsanſtalt abzuſchließen? Dr. Crüger, Wöllmer, Otto, Mosgau und eine ganze Reihe von Herren. Die Anfrage wird in der gewöhnlichen Weiſe behandelt werden. Ferner möchte ich noch bekannt geben, daß das Protokoll der heutigen Sitzung vollziehen die Herren Stadtv. Schwarz, Schwaß und Wilk. Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesord⸗ nung: Wahl eines beſoldeten Stadtrats auf die Amtsdauer von 12 Jahren. Ich ernenne zu Wahlaufſehern die beiden Bei⸗ ſitzer Dr Borchardt und Ruß. § 32 der Städteordnung, nach dem ſich die Wahl regelt, lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Magiſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Ab⸗ ſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmen⸗ mehrheit nicht erreicht, ſo findet unter den⸗ jenigen zwei Perſonen, welche bei der zweiten Abſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmen⸗ gleichheit entſcheidet das Los. Ich bitte nunmehr die Herren Kollegen, die ausgelegten Stimmzettel zu beſchreiben und den ein⸗ ſammelnden Magiſtratsboten zu übergeben. (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird er⸗ mittelt.) Meine Herren! Die ſämtlichen 71 Stimm⸗ zettel waren beſchrieben, alſo gültig. Die abſolute Majorität beträgt ſomit 36. Es haben Stimmen er⸗ halten Herr Dr Gordan 27, Herr Landesrat Auguſtin 34, Herr Dr Brühl 10. Es findet alſo eine engere Wahl ſtatt, und zwar zwiſchen Herrn Dr Gordan und Herrn Landesrat Auguſtin. (Zuruf des Stadtv. Ot to.) — Herr Kollege Otto macht einen Einwurf, und ich weiß, worauf dieſer Einwurf abzielt. Man kann auch in dieſer Beziehung zweifelhaft ſein, da nämlich die Beſtimmungen der Städteordnung, zwiſchen welchen Perſonen eine Stichwahl ſtattzufinden hat, nicht eindeutig ſind. (Sehr richtig!) Ich verweiſe aber auf einen Vorgang, der ſich vor kurzer Zeit in unſerer Nachbarſchaft, in der Stadt Potsdam, abgeſpielt hat, und aus einer Entſcheidung des Herrn Miniſters, die ich Ihnen hier vorleſen will, geht unzweideutig hervor, daß bei einem Re⸗ ſultat wie dem unſrigen die Stichwahl nur zwiſchen zweien ſtattzufinden hat. In Potsdam hat die Stich⸗ wahl zwiſchen vier Kandidaten ſtattgefunden, und der Herr Miniſter hat das als einen ſo erheblichen Mangel bezeichnet, daß er der Wahl die Beſtätigung verſagt hat.