Sitzung vom 17. Akten nicht vorhanden ſind, vorbereiten wollte. Die Hauptſache wäre da die vorerwähnte Erklärung des Herrn Miniſters, die auch uns in bezug auf die Auto⸗ mobilſtraße gegeben würde, und daß weiter darauf hingewirkt würde, daß ſich der Polizeipräſident nach irgendeiner Richtung hin darüber äußert, ob er den Königsweg für Autoſchnellverkehr zu ſperren die Ab⸗ ſicht hat. Eine Ablehnung der vorliegenden Vorlage, glaube ich, würde eine Ablehnung des ganzen Pro⸗ jektes zur Folge haben, und das möchte ich, da die Angelegenheit noch nicht hoffnungslos liegt, heute noch nicht vorſchlagen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Berichterſtatters die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern mit der Maßgabe, daß die Aus⸗ ſchußmitglieder in der erſten Sitzung des nächſten Jahres gewählt werden ſollen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wir jetzt zu Punkt 10 der Tagesordnung: kommen Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ver⸗ ſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 4 Ord. Ab⸗ ſchnitt 3 Nr. 6 für 1913. — Druckſache 330. Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Es handelt ſich um die Beträge, die zur Abfuhr der Schlacke und Aſche aus dem Elektrizitätswerk nötig ſind. Sie wiſſen, daß über die Höhe der Summe gewiſſe Bedenken entſtanden waren, daß man dachte, durch beſondere Anlagen auf dem nahe liegenden Stätteplatz die Abfuhr etwas billiger geſtalten zu können. Bei der Ausſchußberatung hat ſich heraus⸗ geſtellt, daß wegen der verwickelten Verhältniſſe, die augenblicklich noch wegen des Pächters des Stätte⸗ platzes, Herrn Fricke, beſtehen, es doch nicht möglich war, die Anlagen, an die der Magiſtrat gedacht hatte, jetzt bereits anzulegen. Im Ausſchuß wurde weiter bekannt gegeben, daß die von dem Herrn Kollegen Haack gewünſchte Auffüllung des tieferliegenden Terrains durch Schlacke und Aſche bereits ausgeführt wäre, daß dort alſo mit möglichſter Sparſamkeit ge⸗ wirtſchaftet würde. Es wurde weiter von dem Ma⸗ giſtrat und auch aus dem Kreiſe der Ausſchußmit⸗ glieder auf verſchiedene Abfuhrmöglichkeiten hinge⸗ wieſen, auf den Eiſenbahntransport, Waſſertrans⸗ port, auf die eventuelle Möglichkeit, aus der Schlacke Steine herzuſtellen, auf die Möglichkeit, die Schlacke vielleicht ähnlich wie den Schnee in irgendeiner Weiſe mit kleinen Wagen durch Arbeitsloſe abfahren zu laſſen uſw. Der Magiſtrat aber erklärte, er hätte nach allen Richtungen hin Ueberlegungen angeſtellt, um das billigſte Verfahren, das bei der jetzigen gerin⸗ gen Bautätigkeit angängig wäre, zu finden. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen nach dieſen eingehenden Beratungen die unveränderte Annahme der Magi⸗ ſtratsvorlage, die ich ebenfalls befürworte. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Punkt 11 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ver⸗ ſorgung von Hinterbliebenen unverheirateter ſtädti⸗ ſcher Bedienſteten. — Druckſachen 224, 312. Berichterſtatter: Stadtv. Dr Rothholz: Meine Herren! Sie wiſſen, den Anſtoß zu dieſer Vorlage Dezember 1913 453 hat der Antrag des Magiſtrats für den Bureaudirek⸗ tor Winter gegeben. Damals handelte es ſich um einen unverheirateten Beamten, der eine Schweſter bei ſich hatte und beſorgt war, nach ſeinem Tode die Schweſter ohne Penſion zu hinterlaſſen. Der Ma⸗ giſtrat hatte für den verdienten Beamten ſehr warme Worte der Anerkennung. Aber, wenn auch im Ple⸗ num dem nicht widerſprochen wurde, ſo betonte man doch, daß es viele Fälle gäbe, die viel trauriger lä⸗ gen als der Winterſche, und man wünſchte die Frage generell zu löſen. Der Magiſtrat entſprach dieſem Wunſche durch Einbringung dieſer Vorlage, die ſich eng an den Fall Winter anſchließt. Der Magiſtrat geht in der Hauptſache von unverheirateten Beamten aus und will vorzüglich die Hinterbliebenen unter⸗ ſtützt wiſſen, bei denen ein Alimentationsanſpruch nach dem gemeinen Recht oder der Volksanſchauung vorliegt. Dieſen engen Standpuntt teilte die Kommiſſion, der Sie die Vorlage überwieſen haben, nicht. In ihr wurden alle Fälle erörtert, die event. in Frage kämen. Aber ſchließlich einigte man ſich dahin, die verwit⸗ weten und die geſchiedenen Beamten ebenſo wie die unverheirateten zu behandeln und folgerichtig keinen Unterſchied zwiſchen den unmittelbaren Angehörigen des Beamten und ſeiner Frau zuzulaſſen. Bei dieſer Beſchlußfaſſung war hauptſächlich der Geſichtspunkt maßgebend, daß bei den verwitweten Beamten die Schwiegermutter und Schwägerin ähnliche Dienſte zu verrichten hätten, wie bei den unverheirateten die Schweſter oder eigene Mutter. Deshalb iſt im Abſchnitt 11 der abgeänderten Vorlage die Erweite⸗ rung getroffen, in den Kreis der Unterſtützungsbe⸗ rechtigten auch die Schwiegermutter, die Schwägerin uſw. hineinzuziehen. Die näheren Angaben finden Sie in der Vorlage. Die Grenze, die die Kommiſſion gezogen hat, iſt, wie ich glaube, auch deshalb richtig: wenn es ſich um entferntere Verwandte, z. B. um Kuſinen, Nichten uſw. oder ſonſtige Bedienſtete handelt, dann iſt die Mög⸗ lichkeit wohl gegeben, die betreffenden Angehörigen durch die Staatsverſicherung einigermaßen ſicher zu ſtellen. Dagegen ſchließt das nahe Verwandtſchafts⸗ verhältnis, wie es z. B. bei der Schwiegermutter, Schwägerin oder dergl. vorliegt, die ſtaatliche Ver⸗ ſicherung aus. Deshalb erſcheint die Unter⸗ ſtützung der Stadt bei dieſen Kategorien ſehr ange⸗ bracht. Des weiteren hat die Kommiſſion ſich mit der Karenzzeit beſchäftigt. In der Magiſtratsvorlage iſt die Zurücklegung einer 25jährigen Dienſtzeit des Be⸗ amten bei der Stadt Charlottenburg und eine zwan⸗ zigjährige Betätigung der Angehörigen im Haushalte des Beamten als Vorbedingung für die Angehörigen⸗ unterſtützung gefordert. Dieſe Karenzzeit erſchien den Kommiſſionsmitgliedern zu hoch und erfuhr die Herabminderung auf 20 bzw. 10 Jahre. Danach erhält eine Hinterbliebene die Unter⸗ ſtützung erſt dann, wenn der Beamte mindeſtens 20 Jahre in Dienſten unſerer Stadt geſtanden und ſie ſelbſt während dieſer Zeit mindeſtens 10 Jahre einen bec Haushalt mit dem Verſtorbenen geführt at. Eine ſehr ausgedehnte Debatte entſpann ſich in der Kommiſſion über die Frage, ob die Gewährung der Unterſtützung von der Anmeldung des Anſpruches ſeitens des Beamten abhängig zu machen ſei. Ein großer Teil der Kommiſſion vertrat die An⸗ ſicht, daß es beſſer wäre, das Ruhegeld eben⸗ ſo wie die Penſion zu gewähren: ohne Rück⸗