462 Ausführungen. Nach wie vor ſtehe ich auf dem Standpunkt, daß die Errichtung eines Kommunal⸗ friedhofs ſelbſtverſtändlich das Erſtrebenswerteſte iſt. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Punkt 1 iſt erledigt. 0 Nr. 2. — 3. — 4. — 5. — 6. — 7. — 8. — 9. — 10. — 11. — 12. — 13.— Nr. 14. Das Wort hat der Kollege Bollmann. Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Bei der Beratung des Kapitels IX am 6. März d. I. iſt der Magiſtrat um eine Vorlage erſucht worden, durch welche eine Verbeſſerung der Kündi⸗ gungs⸗ und Urlaubsverhältniſſe der Feuerwehrleute herbeigeführt wird. damals ein ſt i mmig gefaßten Beſchluß der Stadtverordnetenverſammlung iſt nun der Ma⸗ giſtrat im Oktober d. I. inſofern nähergetreten, als er die Kündigungsfriſt für die Feuerwehrmänner von zwei Wochen auf einen Monat verlängert hat und auch in weitere Prüfung der Kündigungs⸗ und Urlaubsverhältniſſe bei der nächſten Reviſion der Beſoldungsordnungen und der Urlaubsgrundſätze ein⸗ treten will. Man muß zugeben, daß allerdings eine kleine Verbeſſerung herbeigeführt worden iſt. Aber nach den wohlwollenden Erklärungen, die der Herr Magiſtratsvertreter damals im Etatsausſchuß abge⸗ geben hat, hätte man doch wohl erwarten können, daß die Kündigungsverhältniſſe günſtiger geſtaltet worden wären, als ſie jetzt, wenn auch nur provi⸗ ſoriſch, geregelt worden ſind. Was mir beſonders auf⸗ gefallen iſt, iſt, daß die Feuerwehrleute, gleichgültig ob ſie ein Jahr, fünf, zehn, fünfzehn Jahre oder länger im Dienſt ſind, alle die gleiche Kündigung haben. Ich meine, hier hätte man wenigſtens eine Diffe⸗ renzierung eintreten laſſen müſſen, namentlich bei den älteren Feuerwehrleuten. Nun geht der Wunſch der Mannſchaften dahin, möglichſt Beamtenquali⸗ tät zu bekommen. Dieſer Wunſch iſt auch n ich t unberechtigt, wenn man berückſichtigt, daß in einer ganzen Reihe von großen und größeren Städten unſeres Vaterlandes den Feuerwehrmännern die Stellung als Beamte eingeräumt iſt, ſo 3. B. — ich will nur einige nennen — in Altona, Breslau, Cöln, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig, Dresden und auch in Caſſel. Meine Herren, ich möchte den Magiſtrat bitten, und zwar tue ich das namens meiner Frak⸗ tion, die Regelung der Kündigungs⸗ und der Ur⸗ laubsverhältniſſe doch im Auge behalten zu wollen und ſie vielleicht früher zu regeln, als es hier nach der vorliegenden Antwort beabſichtigt iſt, und zwar um ſo mehr, als doch die Aenderung in gar keinem oder nur in ſehr loſem Zuſammenhange mit der Aen⸗ derung der Beſoldungsordnungen ſteht. Insbeſon⸗ dere iſt auch die baldige Regelung der Urlaubsverhältniſſe dringend wünſchens⸗ wert, gerade im Intereſſe der Arbeitsfreudigkeit un d der Geſundheit unſerer Feuerwehrleute. Ich brauche ja hier für unſere Feuerwehr nichts weiter hervorzuheben; ich meine, wir haben alle ein warmes Herz für ſie, der Magiſtrat hat es auch, und ſo wird es keine beſonderen Schwierigkeiten machen, daß der Magiſtrat uns bald möglich ſt eine entſprechende Vorlage machen wird. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Auch meine Freunde ſind ja immer dafür eingetreten, daß Sitzung vom 17. Dieſem Dezember 1913 den Feuerwehrleuten die Freude und der Genuß an ihrem Beruf möglichſt auch dadurch erhöht wird, daß ſie nicht in einer derartig kurzen Zeit einer Kündi⸗ gung ausgeſetzt ſind. In der Mitteilung des Ma⸗ giſtrats wird ja nun die weitere Prüfung von der nächſten Reviſion der Beſoldungsordnungen und der Urlaubsgrundſätze abhängig gemacht. Ob wir die Ur⸗ laubsgrundſätze bei Gelegenheit der Durchſicht des Normaletats nun vollkommen für ſämtliche Kate⸗ gorien von Bedienſteten feſtſtellen, das ſteht ja da⸗ hin; es iſt ja früher wohl nicht ganz ſo verfahren worden. Ich kann auch den Ausführungen des Kol⸗ legen Bollmann eine gewiſſe Berechtigung nicht ab⸗ ſprechen, daß unabhängig davon dieſe ja ganz außer⸗ halb der übrigen Beamtenverhältniſſe ſtehenden Kün⸗ digungsfriſten der Feuerwehrleute eventuell doch noch eine weitere Verbeſſerung erfahren könnten, als es bisher geſchehen iſt. Ich ſchließe mich daher dem Wunſche namens meiner Freunde an. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Ich ſtimme den Herren darin zu, daß an ſich dieſe be⸗ ſonderen Verhältniſſe der Feuerwehrmänner mit den Beſoldungsordnungen nicht in unmittelbarem Zu⸗ ſammenhange ſtehen. Aber es liegen eine ganze An⸗ zahl von ſolchen Anträgen vor, die geſammelt ſind und gemeinſam behandelt werden ſollen. Das iſt zweckmäßig, weil nicht die Beſoldungsfrage allein die Verſorgung der ſtädtiſchen Bedienſteten erſchöpft, vielmehr der Grad der Verſorgung ſchließlich aus dem ganzen Komplexr der ſtädtiſchen Anſtellungsver⸗ hältniſſe mit Einſchluß der Urlaubs⸗ und Kün⸗ digungsverhältniſſe zu beurteilen iſt. Selbſt wenn eine generelle Reviſion des Normaletats nicht ſtatt⸗ finden ſollte, iſt wenigſtens von mir beabſichtigt, zu beantragen, daß die Urlaubs⸗ und Kündigungs⸗ grundſätze unter allen Umſtänden einer Prüfung und eventuellen Neuregelung unterzogen werden. Vorſteher Dr Frentzel: Zu Punkt 14 iſt das Wort nicht weiter verlangt. Damit iſt der Frage⸗ bogen, ſoweit er vom Vorſtande aufgeſtellt iſt, nach den Vorſchlägen des Vorſtandes erledigt. Nun hat noch zu einer andern Frage Kollege Vogel das Wort. 1 Stadtv. Vogel: Ich habe mich gewundert, daß in den Fragebogen eine Frage nicht aufgenommen worden iſt, deren Beantwortung der Magiſtrat auch, und zwar ſchon im vorigen Jahre, in Ausſicht ge⸗ ſtellt hatte, nämlich die Frage des ſtädtiſchen Leih⸗ hauſes. Im vorigen Jahre lautete die Frage, die von der Stadtverordnetenverſammlung geſtellt war, folgendermaßen: Hat der Magiſtrat zu dem Beſchluß der Ver⸗ ſammlung vom 1. November 1911 betr. Er⸗ richtung eines kommunalen Leihhauſes in Char⸗ lottenburg Stellung genommen, und wann iſt eine Mitteilung hierüber zu erwarten? Darauf hat der Magiſtrat geantwortet: Der Magiſtrat hat zu dem Beſchluß noch keine Stellung genommen. Die Arbeit iſt in Angriff genommen. Die vollſtändige Durch⸗ arbeitung des zuſammengetragenen Materials mußte aber infolge dringenderer Arbeiten noch zurückgeſtellt werden. Im Laufe des nächſten Jahres hoffen wir unſere Stellungnahme mit⸗ teilen zu können.