8 2itzung vom 21. Januar 1914 berg, Schwarz, Vogel, Wagner, Wenzke und Wilk. Widerſpruch gegen dieſen Vorſchlag erfolgt nicht; die Herren ſind alſo gewählt. Wir kommen zu Punkt 10: Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der ſtädti⸗ ſchen Kaſſen am 9. Dezember 1913. „Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Punkt 11 der Tagesordnung: Feſtlegung des Oſterfeſtes. — Druckſache 11. Mitteilung betr. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Aus der Mitteilung des Magiſtrats geht hervor, daß bei dem diesjährigen Deutſchen Städtetage eine Beratung des betreffenden Gegenſtandes nicht ſtattfinden kann. Ich muß aber geſtehen, daß ich meinen damaligen Antrag nicht ſo eng aufgefaßt habe, daß, wenn die Tagesordnung des diesjährigen Städtetages die Be⸗ ratung nicht mehr erlaubt, damit die Beratung auf einem Deutſchen Städtetage überhaupt ausgeſchloſſen ſein ſollte. Ich habe damals allerdings nicht an dieſen ſpeziellen Fall gedacht und infolgedeſſen ein „mög⸗ lichſt“ einzuſchalten vergeſſen. Ich möchte aber dem Wunſche Ausdruck geben — ich glaube, die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung, die damals ja dem Antrage zugeſtimmt hat, wird nichts dagegen haben —, daß der Magiſtrat doch an den Vorſtand des Deutſchen Städtetages in dem Sinne herantritt, daß bei Ge⸗ legenheit, vielleicht im nächſten Jahre oder nach zwei Jahren, dieſe Frage zur Beratung komme. — Der Herr Oberbürgermeiſter nickt zuſtimmend. Ich darf das konſtatieren; das genügt vollkommen. Ich hoffe, daß dann die Sache zur Beſprechung kommt. Ich möchte auch mitteilen — die Herren werden das vielleicht aus den Zeitungen geleſen haben —, daß die Angelegenheit auch in Rom tatſächlich weiter verfolgt iſt, allerdings nicht mit der Beſchleunigung, auf die damals noch zu hoffen war. Es wird daher im nächſten oder übernächſten Jahre wohl noch Zeit 2 um der ganzen Angelegenheit einen Impuls zu geben. (Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Dr. Frentzel: ordnung: Punkt 12 der Tages⸗ Mitteilung betr. Wandbrunnen im Rathauſe. Druckſache 12. Stadtv. Dr Landsberger: Meine Herren! Ich kann mich mit der Mitteilung des Magiſtrats nicht zufrieden geben, und auch meine Freunde ſind mit dieſer Eriedigung der Angelegenheit nicht einver⸗ ſtanden. Sie geht aus von einer Anfrage, die am 7. Mai 1913 an den Magiſtrat gerichtet war; in der Ueberſicht, die wir am Jahresſchluſſe bekommen haben, war erwähnt, daß uns eine beſondere Mittei⸗ lung zugehen würde; und dieſe Mitteilung bildet den vorliegenden Gegenſtand der Tagesordnung. Da⸗ mals hatte die Stadtverordnetenverſammlung unter Zuſtimmung aller Seiten des Hauſes grundſätzlich dem Wunſche Ausdruck gegeben, daß im Intereſſe der Verbreitung des Genuſſes von gutem Trinkwaſſer auf allen Korridoren unſeres Rathauſes die Möglichkeit der Entnahme von friſchem Trinkwaſſer gegeben werde. Bis jetzt iſt dieſe Möglichkeit nur in den Vorräumen der Aborte vorhanden, und das iſt nicht nach jedermanns Geſchmack. Wir können es ver⸗ ſtehen, wenn der Entnahme von Trinkwaſſer aus dieſen Regionen einiger Widerſtand entgegengeſetzt wird. Die Stadtverordnetenverſammlung hat damals beſchloſſen, dem Magiſtrat zu empfehlen, doch eine ſolche Vorlage vorzubereiten. In der Mitteilung heißt es nun, daß der Magi⸗ ſtrat mit Rückſicht auf die Koſten, die mit 5250 ℳ berechnet ſind, davon Abſtand nimmt; er hebt den Standpunkt ſeines Medizinalreferenten hervor, daß die Trinkwaſſerentnahmeſtellen in den Vorräumen der Aborte geſundheitlich einwandfrei ſind. Dieſer S 1andpunkt des Medizinalreferenten des Magiſtrats iſt vollkommen zu billigen. Es iſt kein Zweifel, daß vom rein hygieniſchen Standpunkt aus das Trink⸗ waſſer auch in den Vorräumen der Aborte vollkom⸗ men einwandfrei iſt, wenn man unter „hygieniſch“ die objektiven Merkmale der Hygiene verſteht, näm⸗ lich den chemiſch und bakteriologiſch objektiven Be⸗ fund. Aber zu dem hugieniſch Einwandfreien gehört auch das äſthetiſch Einwandfreie, das Appetitliche, und daß die Appetitlichkeit darunter Schaden leidet, wenn die Entnahme des Trinkwaſſers an Orten er⸗ folgen muß, die an ſich dem zuwiderlaufen, das kann keinem Zweifel unterliegen. Wir halten es deshalb nach wie vor trotz der erforderlichen Koſten für ſehr wünſchenswert, daß eine angenehmere Trintwaſſerentnahme unſeren Be⸗ amten möglich gemacht werden ſollte. Wenn der Magiſtrat in ſeiner Mitteilung hin⸗ zufügt, daß andere Geſichtspunkte als rein hygieniſche nicht in Frage kommen könnten, ſo ſtimmen wir dem eben durchaus nicht bei. Wir ſind auch der Meinung, daß eine Verunreinigung der Gänge, wie ſie der Magiſtrat befürchtet, durch die Einrichtung der Zapf⸗ ſtellen nicht einzutreten braucht und nicht eintreten wird. Ich ſtelle den Antrag, die Mitteilung dem Magiſtrat mit dem Erſuchen zurückzugeben, noch ein⸗ mal in eine Erwägung der Angelegenheit eintreten zu wollen. Vorſteher Dr. Frentzel: Herr Kollege Lands⸗ berger! Sie haben den letzgenannten Antrag hiermit geſtellt, die Angelegenheit dem Magiſtrat mit dem Erſuchen zurückzugeben, noch einmal in eine Prü⸗ fung derſelben einzutreten? (Zuſtimmung.) Ich wußte nicht, ob bei der ſtarken Unruhe alle Herren dieſen Antrag gehört haben; deshalb habe ich ihn noch einmal wiederholt. Stadtv. Vogel: Meine Herren! Der Einwand hat etwas für ſich, daß, wenn auch das Waſſer in den Vorräumen der Aborte vom mediziniſch⸗hygie⸗ niſchen Standpunkt einwandfrei iſt, es doch nicht appetitlich iſt. Aber dieſem Uebelſtande kann abge⸗ holfen und doch der große Koſtenaufwand für Er⸗ richtung beſonderer Leitungen auf den Korridoren vermieden werden, wenn man nämlich einfach auf den Korridoren Tiſchchen aufſtellte, die Karaffen mit Waſſer und eine Anzahl Gläſer enthalten. Iſt die Karaffe ausgetrunken, ſo kann ſie wieder gefüllt wer⸗ den. Ich glaube, auf dieſe Weiſe würde beiden Seiten gedient ſein.