Sitzung vom 21. Januar 1914 Form eingeräumt werden ſollte. Dieſes Vorrecht braucht ja nicht den Hausbeſitzern eingeräumt zu wer⸗ den, ſondern kann ja auch z. B. an eine längere Dauer der Seßhaftigkeit in der Gemeinde geknüpft ſein. In der Beziehung ſind ſchon viele Vorſchläge gemacht worden. In Deutſchland gibt es bekanntlich die verſchiedenſten Ordnungen des Gemeindewahl⸗ rechts, die dieſem Gedanken Rechnung tragen. Ich weiſe ſchließlich noch darauf hin, daß der dritte Teil der Bevölkerung Charlottenburgs jährlich die Stadt verläßt und daß ein ebenſo großer Teil zuzieht. Daher bin ich der Anſicht, daß, wenn das Gemeinde⸗ wahlrecht reformiert wird, dem ſeßhaften Bürger ein ſtärkerer Einfluß auf die Geſchicke der Gemeinde zu⸗ gebilligt werden muß. (Ein Antrag der Stadtv. Jachmann, Neukranz, Gredy, Panſchow und Dr Hubatſch auf Schluß der Debatte wird angenommen.) Stadtv. Jolenberg (perſönliche Bemerkung): Meine Herren! Der Herr Kollege Hirſch hat geſagt, ich hätte Klagelieder angeſtimmt. Ich erinnere mich deſſen nicht. Es iſt ja ein beliebtes rhetoriſches Ma⸗ növer, gegen Behauptungen, die gar nicht gefallen ſind und die der eine dem anderen dann in den Mund legt, zu polemiſieren, um dann Recht zu be⸗ halten. Ich wiederhole, daß es mir gar nicht ein⸗ gefallen iſt, heute hier irgendein Klagelied anzu⸗ ſtimmen; im Gegenteil, ich meine, ein Loblied den Hausbeſitzern geſungen zu haben, und das hält nun Herr Kollege Hirſch für ein Klagelied. Stadtv. Neumann (perſönliche Bemerkung): Herr Kollege Hirſch hat bei Bekämpfung meiner Ausführungen unter Hinweiſung nach unſerer Seite geſagt: Sie Hausbeſitzer! Das hat auf mich den Ein⸗ druck gemacht, als ob Kollege Hirſch von der Vor⸗ ausſetzung ausgegangen iſt, daß ich Hausbeſitzer wäre oder irgendwie Beziehungen nach dieſer Rich⸗ tung hätte. Ich bin weder ein Hausbeſitzer, noch habe ich zu dieſen Kreiſen irgendeine engere Bezie⸗ hung. Ich nehme für mich genau wie Herr Kollege Hirſch das Recht in Anſpruch, daß ich zu meinen Schlußfolgerungen immer nach denſelben objektiven Grundſätzen komme wie Herr Kollege Hirſch. Was Herr Hirſch ſonſt noch alles gegen mich ausgeführt hat, kann ich leider in einer perſönlichen Bemerkung nicht beantworten. Ein andermal auf Wiederſehen! (Heiterkeit) Stadtv. Dr. Liepmann (perſönliche Bemer⸗ kung): Da der Herr Kollege Hirſch diejenigen, welche der Aufhebung des Hausbeſitzerprivileas widerſprachen, als rückſchrittlich hingeſtellt hat, ſo bin ich dadurch, glaube ich, mit vielen meiner Freunde perſönlich getroffen. Sie werden mir daher er⸗ 25 lauben, daß ich Ihnen in ganz kurzen Worten dar⸗ lege, was uns zu unſerem Votum veranlaßt hat. Vorſteher Dr Frentzel (unterbrechend): Das iſt keine perſönliche Bemerkung. Ausführungen kann ich jetzt nicht zulaſſen. Das geht nicht; die Debatte iſt geſchloſſen. Das werden Sie als alter Parlamentarier doch wiſſen. Stadtv. Dr Liepmann (fortfahrend): Dann be⸗ antrage ich Vornahme einer zweiten Beratung und melde mich zum Wort. (Unruhe und Zurufe.) Vorſteher Dr. Frentzel: Da den Herren der Paragraph nicht ſo ganz gegenwärtig iſt, welcher einen Antrag auf zweite Beratung eines Gegen⸗ ſtandes vorſieht — es iſt der § 17 —, erlaube ich mir die Beſtimmung vorzuleſen: Abgeſehen von der durch die Einſetzung eines Ausſchuſſes notwendig werdenden zwei⸗ ten Beratung findet eine ſolche nur dann ſtatt, wenn dies von einem Mitgliede oder dem Magiſtrat vor Beginn der Abſtimmung ver⸗ langt wird. — Wir ſind vor Beginn der Abſtimmung. Letztere darf jedoch in derſelben Sitzung nicht vorgenommen werden, ſobald bei Beginn der zweiten Beratung 10 Mitglieder Wider⸗ ſpruch dagegen erheben. Erfolgt dieſer Wider⸗ ſpruch, ſo findet die zweite Beratung in der nächſten Sitzung ſtatt. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Dann beantrage ich, daß die zweite Beratung heute nicht ſtattfindet. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich frage, ob dieſer An⸗ trag des Herrn Kollegen Hirſch von 10 Herren unterſtützt wird, und bitte, die Herren zu zählen. (Geſchieht.) Der Antrag wird von 10 Mitgliedern unter⸗ ſtützt; die zweite Beratung findet alſo in der nächſten Sitzung ſtatt. Damit iſt dieſer Gegenſtand erledigt. Gegen die ausgelegten Vorſchläge des Wahl⸗ 4 4 ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 8 Uhr 41 Minuten.)