54 gehören und organiſch mit ihnen zuſammenhängen, die Beſchränkung der Schülerzahl in den Grundklaſſen auf 45 hingeſtellt. Nun gebe ich Ihnen zu, daß Gemeinde⸗ beſchlüſſe nicht ſakroſankt find, daß ſie auch wieder ab⸗ geündert und aufgehoben werden können. Aber wenn man Maßnahmen zur Hebung der Volksſchule, die man beſchloſſen hat, nach einer Reihe von Jahren um⸗ ändern will, dann muß das doch auf Grund eingehen⸗ der Beratungen in den zuſtändigen Deputationen, auf Grund der Prüfung geſchehen, ob dieſe Maßnahmen ſich bewährt haben oder nicht. Solche Aenderungen können doch nun und nimmer ſozuſagen aus dem Handgelenk bei Gelegenheit einer Etatsberatung mit erfolgen, und wir können doch nicht ſagen, daß der Etatsausſchuß die zuſtändige Stelle iſt, die in erſter Linie darüber zu entſcheiden hat, ob die Maßnahmen zur Hebung unſerer Volksſchulen ſich bewährt haben oder nicht. (Gewiß kann man der Meinung ſein, daß manche dieſer Maßnahmen nicht ganz richtig ſind; es iſt mir z. B. nicht unbekannt, daß gegen den Nachhilfeunter⸗ ꝛicht in ſeiner jetzigen Form manche Bedenken laut werden. Allerdings muß ich geſtehen, daß nach meiner Erinnerung die letzten Beratungen, die hierüber in den zuſtändigen Deputationen gepflogen worden ſind, zu dem Beſchluſſe geführt haben, daß zwar im einzelnen einmal ein Mißgriff vorgekommen iſt — etwas, was ſich bei keiner menſchlichen Einrichtung je wird ver⸗ meiden laſſen —, daß aber die Einrichtung als ſolche in der gegenwärtigen Form beibehalten werden ſoll. Wenn das richtig iſt, wie kann der Magiſtrat dann dazu kommen, von dieſem Nachhilfeunterricht einen ſehr weſentlichen Poſten entgegen den Beſchlüſſen der Schuldeputation abzuſetzen und damit die weitere Er⸗ teilung dieſes Nachhilfeunterrichts in der jetzigen Form einfach unmöglich zu machen! Auch hier kann ich nicht zugeben, daß der Etatsausſchuß diejenige Stelle iſt, die zuerſt berufen wäre, über dieſe Frage zu entſcheiden. Das ſind eben die zuſtändigen Deputationen, denn es handelt ſich hier ſchließlich doch nicht um eine rein ctatstechniſche Frage. Alſo hier ſcheinen mir Beſtrebungen vorzuliegen, die ſich weniger durch eine Rückſichtnahme auf ſpar⸗ ſame Wirtſchaft im Hinblick auf den Etat rechtfertigen laſſen, ſondern es ſind Beſtrebungen, die ſich gegen das ganze Syſtem unſeres Volksſchulweſens und ſeinen Ausbau richten, und ich meine, darüber werden wir allerdings wohl noch ſehr ernſthaft unterhalten müſſen, (Stadtv. Otto: Sehr richtigl) ob wir dieſe Beſtrebungen lediglich deswegen, weil wir nun auch beim Schuletat einige tauſend Mark ſparen wolien, unterſtützen und gutheißen. Meine Herren, gerade weil die Herren Vorred⸗ ner es unterlaſſen haben, habe ich es für notwendig gehalten, auf eine Reihe von Ausgaben hinzuweiſen, die auf der Ausgabeſeite unſeres Etats fehlen, die aber, wenn ſie vorhanden wären, ihn nicht unerheblich belaſten würden. Nun werden Sie fragen: ja, woher ſollen denn die Mittel genommen werden? Der Magiſtrat ſchlägt ja eine Luſtbarkeitsſteuer vor, und ich muß ſagen, lei⸗ der ſcheint ihr Schickſal in dieſem Hauſe ſchon beſiegelt Sitzung vom 4. Februar 1914 denn nach den Erklärungen der beiden Herren Vor⸗ redner iſt kaum daran zu zweifeln, daß die Luſtbar⸗ keitsſteuer, wenn auch nicht ganz in der vorgeſchla⸗ genen Form, ſo doch in irgendeiner Form Annahme finden und dann durch Ortsſtatut erlaſſen werden wird. Ich muß ſagen, leider; denn meine Freunde ſtehen prinzipiell auf dem Standpunkt, daß indirekte Steuern zu verwerfen ſind. 4. (Stadtv. Wöllmer: Wertzuwachsſteuer! — Sehr gut! bei den liberalen Fraktionen) — Ich komme darauf gleich zurück. — (Heiterkeit.) Meine Freunde ſind grundſätzlich der Meinung, daß eine Belaſtung mit indirekten Steuern nicht gangbar iſt und ſein ſoll, um der Gemeinde die nötigen Mittel zuzuführen. Schon aus dieſem ganz prinzipiellen Grunde werden wir uns aufs äußerſte dagegen wehren, daß dieſe Luſtbarkeitsſteuer hier zur Annahme gelangt — leider, muß ich heute auch ſchon hinzufügen, an⸗ ſcheinend ohne Erfolg. . (Stadtv. Granitza: Gott ſei Dankl) Nun machte mir Herr Kollege Wöllmer ſoeben den Zwiſchenruf in bezug auf die Wertzuwachsſteuer. Darauf möchte ich zu näch ſt erwidern, daß die Ge⸗ lehrten ſich über die Bezeichnung der Wertzuwachs⸗ ſteuer als direkte oder indirekte Steuer abſolut nicht einig ſind. (Heiterkeit.) Aber wenn Sie ſelbſt die Wertzuwachsſteuer in der Form, wie ſie bei uns erhoben wird, eine indirekte Steuer nennen wollen, nun gut, meine Freunde wer⸗ den gern bereit ſein, die Wertzuwachsſteuer in eine direkte Steuer umzuwandeln, und ich möchte daran er⸗ innern, daß im Schoße des Ausſchuſſes, der ſeinerzeit zur Beratung der Einführung einer Wertzuwachs⸗ ſteuer eingeſetzt wurde, der Gedanke einer direkten Be⸗ ſteuerung des Wertzuwachſes, nämlich einer Beſteu⸗ erung nicht bei der zufälligen Gelegenheit des Ver⸗ kaufs eines Grundſtücks, ſondern aller Grundſtücke in regelmäßigen Zwiſchenräumen, bei denen der Wert ge⸗ ſtiegen iſt, ſehr ernſthaft erörtert worden iſt. (Stadtv. Wöllmer: Weißenborn!) — Unſer früherer Steuerdirektor Weißenborn, jetziger Bürgermeiſter von Halberſtadt, hat dieſe Frage ja auch eingehend nach der Richtung der geſetzlichen Mög⸗ lichkeit der Einführung behandelt. Ich bin nun juri⸗ ſtiſch und im Kommunalabgabengeſetz nicht ſo bewan⸗ dert, daß ich aus dem Handgelenk behaupten möchte, die Geſetzeslage iſt ſo, daß die Steuer eingeführt wer⸗ den kann. Ich möchte aber betonen: nach den Aus⸗ führungen des Herrn Steuerdirektors Weißenborn, die mir allerdings ziemlich bündig und ſchlüſſig erſchienen ſind, liegt die geſetzliche Möglichkeit vor. Nun wohl, meine Herren, reichen Sie die Hand dazu, eine direkte Wertzuwachsſteuer einzuführen; Sie werden bei meinen Freunden Entgegenkommen finden. Und zwar bitte ich um eine recht kräftige Wertzuwachsſteuer: (Heiterkeit und Zuruf: Das glaube ich!) zu ſein; uerkennen, wie ich das denn ſo ſehr ich geneigt bin, a getan habe, daß die in der Debatte vorhin ein (Stadtv. Granitza: Gott ſei Dank!)