Sitzung vom 4. Februar 1914 grundbuchlich eingetragenen Hausbeſitzer in ſchlechter Lage ſind, ſo wenig bin ich geneigt, anzuerkennen, daß der Wert unſeres Grundbefitzes nicht andauernd im Steigen, und zwar in einem recht erheblichen Steigen begriffen iſt, und daß es daher ſehr wohl angebracht wäre, auf dieſes andauernde Steigen der Grundrente ſehr hohe Steuern zu legen und von dieſer Steigerung einen ſehr erheblichen Betrag für die Gemeinden nutz⸗ bar zu machen. Alſo Sie ſehen, wir ſind nicht in Verlegenheit, Ihnen Mittel nachzuweiſen, (Heiterkeit) wie die Gemeinden diejenigen Koſten aufbringen ſollen, die notwendig ſind, um ihre Aufgaben in rich⸗ tiger Weiſe zu erfüllen. Gehen Sie dieſe Wege nicht, dann bleibt ſchließlich nur übrig, die Einkommenſteuer rechnungsmäßig feſtzuſtellen und ſie in einer ſolchen Höhe zu erheben, wie ſie ſich dann eben rechnungs⸗ mäßig als notwendig herausſtellt. Wie geſagt, wenn dann mit den Steuern etwas ſtärker heraufgegangen werden muß, ſo werden das meine Freunde um ſo mehr bedauern, als leider nach Lage der Geſetzgebung keine Möglichkeit vorhanden iſt, in der Kommune das Prinzip einer ſtärkeren Progreſſion, als es bei der Staatsſteuer beſteht, einzuführen. Würden die Kom⸗ munen die Möglichkeit haben, die unteren Einkom⸗ men weniger ſtark mit dem direkten Steuerzuſchlag zu belaſten als die höheren, ſo würde das auch ein durch⸗ aus empfehlenswerter und gangbarer Weg ſein, vor dem meine Freunde ſicherlich nicht zurückſchrecken wer⸗ den. Freilich, ſolange die Geſetzgebung noch nach den Grundſätzen derjenigen Herren, die bei dem Kollegen Stadthagen ſitzen, (Heiterkeit) geſtaltet wird, ſo lange iſt eine ſolche Freigabe der Bemeglichkeit der Kommunen für Sie, meine Herren, nicht zu fürchten, für uns leider nicht zu hoffen. (Zuruf bei den Liberalen: Gott ſei Dank!) Ich könnte damit, da ich in der Hauptſache nur grundſätzliche Dinge hier vortragen wollte, ſchließen. Geſtatten Sie mir aber doch noch ein paar Worte über einige Bemerkungen, die hier gefallen ſind. Zunächſt über die Belaſtung mit den Provinzialabgaben. Daß die Stadt hier mit 200 000 ℳ mehr belaſtet werden ſoll, bedauern wir um ſo mehr, als unſere Vertretung im Provinziallandtag nur einen ganz verſchwindenden Einfluß auf die Bemeſſung des Provinzialetats hat, einen Einfluß, der umſo geringer iſt, als die Stadt Charlottenburg nicht einmal einen Vertreter im Pro⸗ vinzialausſchuß hat, (Zuruf: Leiderl) und zwar nicht etwa aus irgendwelcher Mißgunſt der ſogenannten agrariſchen Kreiſe, die im Provinzial⸗ landtage die übergroße Mehrheit haben, ſondern — man muß das leider zugeben — aus der Miß⸗ gunſt der Städte untereinander. Und ganz ſpeziell iſt Neukölln und der Vertretung von Neukölln im Provinziallandtag der Vorwurf zu machen, daß ſie in geradezu heimtückiſcher Weiſe gegen eine Ver⸗ tretung von Charlottenburg im Provinzialausſchuß gewühlt und agitiert hat. (Heiterkeit.) 55 Wunderbar berührt mich bei dieſen Ausführungen des Herrn Kollegen Stadthagen über die Provinzial⸗ laſten ſein Bedauern, daß Berlin nicht herangezogen werden kann und herangezogen werden ſoll. Meine Herren, das hat nach all den Ausführungen, die wir heute über das Hausbeſitzerprivileg von jener Seite gehört haben, gerade noch gefehlt, daß ausgerechnet von Charlottenburg die Staatsregierung aufgefordert und ſcharf gemacht werden ſoll, Berlin noch ſtärker zu ſchikanieren. Wir haben ja eine ſo „großſtadtfreund⸗ liche“ Staatsregierung, daß ſie es noch notwendig hat, Anregungen von Charlottenburg aus zu bekommen, wie Berlin noch mehr von ihr herangezogen werden ſoll und herangezogen werden kann! Dann noch ein Wort zu unſerem Antrag über die Reviſion des Normaletats, der ja allerdings als ein geſonderter Antrag geſtellt, aber von den anderen Herren mit behandelt worden iſt, und zu dem ich da⸗ her wohl auch hier ein paar Worte ſagen darf. Meine Herren, es iſt vollkommen richtig, wenn Sie einwenden, daß ein Eingehen auf irgendeine Stelle des Normalbeſoldungsetats gleich eine allgemeine Re⸗ viſion nach ſich ziehen wird. Aber unſer Antrag ver⸗ langt kein Eingehen auf eine einzelne Stelle, ſondern im Grunde genommen fordert er eine allgemeine Re⸗ viſion, bei der der Grundſatz feſtgehalten werden ſoll, die unterſten und unteren Einkommen prozentual höher aufzubeſſern als die höheren und höchſten Ein⸗ kommen. Wir wünſchen bei der Reviſion des Normal⸗ etats, die hier vorgenommen werden ſoll, eine Nicht⸗ berückſichtigung der hohen Einkommen über gewiſſe Grenzen hinaus, wir wünſchen eine Berückſichtigung der geringen Einkommen und eine ſtärkere Berück⸗ ſichtigung der geringſten Einkommen. Herr Kollege Dr Stadthagen machte bei ſeinen Ausführungen über die Reviſion des Normaletats die Bemerkung, daß ſeinerzeit die Reviſion angeſichts der herrſchenden Teuerung berechtigt war. Ja, iſt denn Herr Kollege Dr Stadthagen der Meinung, daß ſich heute die Teuerungsverhältniſſe gemildert haben? Iſt nicht vielmehr das Gegenteil wahr, daß ſich die Ver⸗ hältniſſe noch verſchärft haben? Wenn das aber der Fall iſt, dann ſprechen dieſelben Gründe, die früher für eine Reviſion des Normaletats geltend gemacht werden konnten, auch heute dafür. Aber wir laſſen mit uns ſprechen, wir kommen Ihnen entgegen und wir wollen uns gerade auch angeſichts der Etatsverhältniſſe mit einer Reviſion begnügen, die eben nur dem aller⸗ dringendſten Bedürfniſſe abhilft, die eben nur den unterſten Einkommen eine Erhöhung zubilligt. Ob wir dabei die Grenzen richtig gegriffen haben, iſt ja ſchließlich eine Frage, über die man ſich näher unter⸗ halten kann. Ob es richtig iſt, die Einkommen über 3000 ℳ gar nicht zu erhöhen, ob die Grenzen, die wir für die Erhöhung als im großen ganzen maßgebend bezeichnet haben, gerade die richtigen ſind, darüber würde ſich natürlich im einzelnen noch reden laſſen. Der Sinn des Antrages iſt jedenfalls der, daß wir an⸗ erkannt zu ſehen wünſchen, daß die ſchlechte Finanz⸗ lage oder der ſchlechte Etat, wie er aufgeſtellt iſt, keinen Grund abgeben darf, um den am ſchlechteſten geſtellten Arbeitern und Angeſtellten der Stadt dieſes Jahr wiederum eine Aufbeſſerung, die ihnen, man kann wohl ſagen, beinahe feſt verſprochen worden iſt, nicht zu teil werden zu laſſen. Darum, meine Herren, haben wir dieſen Antrag eingebracht. Seine finanzielle Tragweite vermögen wir nicht ohne weiteres zu überſehen; nach ganz ober⸗ flächlicher Schätzung dürften die Aufwendungen im⸗