1 Sitzung vom 26. einſtimmend auf dem Standpunkt, daß ſie dieſe Steuer nicht erfunden, auch nicht als erſte oder im Anfang hier in Charlottenburg eingeführt hätten. Aber der grundſätzliche Standpunkt, den man zu einer Steuer einnimmt, erfährt ſchon dadurch eine nicht unerhebliche Verſchiebung, daß ringsum eine gleiche Steuer einge⸗ führt worden iſt. Das iſt, wie ich bereits vorhin geſagt habe, im vollſten Umfang in Groß⸗Berlin geſchehen. Um uns herum ſind lauter Kommunen, die bereits eine Luſtbarkeitsſteuer haben, und hieraus ergeben ſich allerdings Geſichtspunkte, die auch den Gegner einer indirekten Steuer wie auch den Gegner einer Luſtbar⸗ keitsſteuer im beſonderen nachdenklich machen und ihm die Frage nahe legen müſſen, ob er ſeinen Standpunkt aufrecht erhalten kann. Wir haben in Charlottenburg bereits über 40 Kinematographentheater; die Zahl un⸗ ſerer Gaſtwirtſchaften, in denen muſikaliſche Unterhal⸗ tung geboten wird, ſteigt von Jahr zu Jahr, und das beſte Zeugnis für die Zuſtände, die dadurch hervor⸗ gerufen werden, iſt in der uns überreichten Denkſchrift zur Charlottenburger Luſtbarkeitsſteuer enthalten. deren Verfaſſer namens der vereinigten Lichtbildtheater⸗ beſitzer Charlottenburgs folgende Ausführungen macht: Auch wird im Ernſt niemand behaupten wollen, daß in Charlottenburg die Nachfrage das Ange⸗ bot überſteige. Umgekehrt iſt der Konkurrenz⸗ kampf wie auf allen Gebieten ſo auch auf dem Gebiete des Vergnügungsgewerbes ſtets heftiger geworden, wozu auch, was nicht vergeſſen werden darf, der Umſtand beigetragen hat, daß gerade mit Rückſicht auf die Steuerfreiheit Charlotten⸗ burgs als einzigen weſtlichen Vorort von Groß⸗ Berlin in neueſter Zeit hier eine große Anzahl neuer und groß angelegter Unternehmungen er⸗ wachſen iſt. Sie ſehen, meine Herren, daß aus der Steuerfreiheit in einer einzelnen Kommune inmitten einer Anzahl an⸗ derer mit der Luſtbarkeitsſteuer belegter Kommunen die Gefahr einer Ueberflutung entſteht, die na⸗ türlich an ſich eine Bedrängnis der Beteiligten durch eine übermäßige Konkurrenz im Gefolge hat und die dann auch für den Hausbeſitz nicht erwünſcht ſein kann, dem es zwar ſicherlich darauf ankommen muß, Mieter zu haben, aber nicht Mieter zu haben, die durch die Konkurrenz ruiniert werden. Ein ferneres Moment, das im Etatsausſchuß für die Notwendigkeit der Steuer angeführt wurde, iſt die Etatslage unſerer Stadt. Wir haben jetzt einen Etat, bei dem wir uns, wie nachher noch des näheren zu er⸗ örtern ſein wird, gezwungen geſehen haben, die Erhö⸗ hung der Einkommenſteuer vorzuſchlagen, bei dem dem Grundbeſitz, wenn auch nicht auf dem Wege einer Steuererhöhung, ſo doch durch die Steigerung der Ka⸗ naliſationsgebühren vermehrte Laſten auferlegt werden ſollen, bei dem ernſtlich in Erwägung gezogen wurde, auch die Gewerbeſteuer zu erhöhen. Angeſichts dieſer Verhältniſſe iſt es die Pflicht einer Stadt, zu prüfen, welche Einnahmequellen ſie ſich erſchließen kann, und nicht an Einnahmequellen vorüberzugehen, die bereits in anderen Städten und, wie ich nachher noch beleuch⸗ ten werde, mit nicht unbeträchtlichem Erfolg erſchloſſen worden ſind. Wir müſſen unter den indirekten Stuern diejeni⸗ gen bevorzugen, deren Abwälzbarkeit uns am leichteſten möglich erſcheint, und in dieſer Richtung iſt von der Mehrheit des Etatsausſchuſſes die Anſicht vertreten worden, daß die Luſtbarkeitsſteuer doch im weſentlichen eine abwälzbare Steuer ſein dürfte. Wir konnten uns hierbei auf die Erfahrungen faſt ſämtlicher Kommunen, Februar 1914 63 die bisher die Luſtbarkeitsſteuer eingeführt haben, ſtützen. Ich möchte hier ganz beſonders die Zahlen einiger Kommunen, in denen ſie ſchon mehrere Jahre beſteht, vortragen. Wir haben in Cöln von 1909 zu 1910 zu 1911 eine Steigerung von 527 000 auf 529 000 auf 598 000 ℳ Einnahme; in Düſſeldorf von 428 000 auf 464 000 auf 511 000 ℳ; in Breslau von 153 000 auf 384 000 auf 425 000 ℳ und in Frankfurt a. M. von 1910 zu 1911 von 300 000 auf 3554 000 ℳ. Meine Herren, die Zahlen ſprechen doch dafür, daß in allen dieſen Großſtädten die beteiligten Betriebe durch die Steuer nicht zurückgegangen ſind, und wir haben keinen Anhalt, zu befürchten, daß ſich bei uns die Verhältniſſe anders geſtalten werden. Dro⸗ hen ſie ſich aber anders zu geſtalten, dann werden die Beteiligten denſelben Weg einſchlagen müſſen, den auch andere Gewerbe vielfach eingeſchlagen haben, um Steuern, die zur Abwälzung beſtimmt ſind, in der Tat abzuwälzen, nämlich ſie werden in den Vereinigungen, zu denen ſie zuſammengetreten ſind, Preiskonventionen ſchließen müſſen, damit derjenige, der der eigentliche Steuerträger ſein ſoll, nämlich das das Vergnügen genießende Publikum, auch wirklich die Steuer bezahlt. (Stadtv. Dr Stadthagen: Sehr richtig!) Meine Herren, wenn ich nun mit einigen Worten auf die einzelnen Steuerobjekte eingehen darf, ſo möchte ich zunächſt die Kinematographentheater behan⸗ deln. Es iſt ernſtlich erwogen worden, ob wir nach dem Muſter von Berlin die billigen Plätze in den Kine⸗ matographentheatern von einer Steuer frei laſſen kön⸗ nen. Wir ſind leider gezwungen geweſen, hiervon Ab⸗ ſtand zu nehmen, und zwar deshalb, weil, wie auch die Erfahrungen von Berlin zeigen, hierdurch die Steuer zu einem großen Teil ihrer Wirkſamkeit beraubt würde. Es iſt nämlich zu bedenken, daß ſich ſämtliche Preiſe in den meiſten Kinematographentheatern addieren, und wenn ſie ſich jetzt nicht addieren, in Zukunft addieren werden, und zwar mit einem ohnehin an ſich ſteuer⸗ frei bleibenden Betrage von 30 Pf., welcher für Pro⸗ gramm und Garderobe erhoben wird. Infolgedeſſen würde die Freilaſſung von Plätzen bis zu 30 Pf. in Wirklichkeit die Freilaſſung von Eintrittskarten bis zu 60 Pf., die Freilaſſung von Plätzen bis zu 50 Pf. in Wirklichkeit die Freilaſſung von Eintrittskarten bis zu 80 Pf. bedeuten. Es bedarf keines Beweiſes, daß hiermit die Steuer derart durchlöchert wäre, daß weder eine gerechte Wirkung noch ein angemeſſener Ertrag davon erwartet werden könnte. Die einzige weſent⸗ liche Abänderung der Sätze, die wir im Etatsaus⸗ ſchuß vornehmen zu können glaubten, iſt die, daß für Jugendvorſtellungen, d. h. für polizeilich anerkannte Jugendvorſtellungen mit zenſurierten Films, inſoweit dieſe Vorſtellungen bis 6 Uhr nachmittags beendigt ſind, die für 5 und 10 Pf. ausgegebenen Eintritts⸗ karten ſteuerfrei bleiben ſollen, weil eine Erhöhung des Preiſes dieſer Karten um 5 Pf. die Befürchtung recht⸗ fertigte, daß damit ſolche Vorſtellungen unmöglich ge⸗ macht würden. Was die höheren Eintrittskarten anlangt, ſo haben wir hierfür im allgemeinen weſentlich billigere Steuer⸗ ſätze eingeführt, als in unſeren Nachbarkommunen Berlin und Schöneberg erhoben werden. Meine Herren, ich wende mich jetzt zu der Ru⸗ brik der muſikaliſchen Vorträge: Muſikautomaten, Grammophone und dergl. Hier iſt im Ausſchuß das Beſtreben hervorgetreten, die Gaſtwirte aus den⸗