64 Gründen, die ich bereits eingangs erwähnte, mög⸗ lichſt zu ſchonen, und in der Erkenntnis, daß die Muſikautomaten, Grammophone und wie dieſe Apparate, die teilweiſe das Menſchenohr nicht gerade erfreuen, alle heißen, immerhin ein Mittel ſind, durch welches namentlich der kleine Gaſtwirt heute noch ſeine Konkurrenzfähigkeit aufrecht erhalten kann, ſchlägt der Ausſchuß vor, die Beſteuerung dieſer Inſtrumente aus der Vorlage herauszuſtreichen. Die muſikaliſchen Vorträge konnten wir nicht in gleichem Maße als Steuerträger beſeitigen, und zwar deshalb nicht, weil notoriſch hierdurch nament⸗ lich in den Nachtcafés eine recht erhebliche Einnahme erzielt wird. Wir haben uns aber bemüht, eine Trennungslinie zwiſchen den einer notwendigen Unterhaltung dienenden muſikaliſchen Vorträgen und denjenigen zu ziehen, die reinen Vergnügungs⸗ begehren dienen, und haben dieſe Trennungslinie da⸗ durch zu finden geglaubt, daß die muſikaliſchen Vor⸗ träge frei bleiben ſollen, inſoweit ſie bis 11 Uhr abends beendigt ſind, und lediglich die Lokale, die noch nach 11 Uhr derartige Vorträge fortſetzen, zu einer Steuer herangezogen werden ſollen. Die Geſichtspunkte, die wir bei der Beſchrän⸗ kung der Beſteuerung für muſikaliſche Vorträge haben gelten laſſen, ſind bei der Frage der Beſteuerung der Tanzluſtbarkeiten für uns auch maßgebend geweſen. Sie ſehen aus der Vorlage, daß hier die Sätze, die der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, auf die Hälfte und noch weiter herunter ermäßigt worden ſind, weil man den Charlottenburger Saalbeſitzern, die ihre Säle halten müſſen, die Eriſtenz nicht unnötig er⸗ ſchweren wollte. Es iſt von der Tanzluſtbarkeits⸗ ſteuer danach allerdings nur noch eine Steuer übrig geblieben, von der wir einen erheblichen Ertrag nicht erwarten können und die eigentlich allein des Prin⸗ zips wegen in der Vorlage aufrecht erhalten worden iſt. Dieſes Prinzip geht dahin, daß man nicht die muſikaliſchen Vorträge beſteuern, auf der anderen Seite aber die Tanzluſtbarkeiten, die in vielen Fällen doch auch recht erhebliche Erträgniſſe abwerfen, frei laſſen kann. Eine fernere wichtige Kategorie der beſteuerten Betriebe ſind die ſogenannten Rummelplätze. Es iſt im Etatsausſchuß durch Aeußerungen des Magiſtrats feſtgeſtellt worden, daß unter Rummelplätzen nicht die Vergnügungsſtälten, die dauernd mit längſt be⸗ ſtehenden Lokalen in organiſcher Verbindung ſtehen, zu verſtehen ſind, ſondern Vergnügungsſtätten auf brach liegenden Terrains, die mehr oder weniger vorübergehend zu allerlei Volksbeluſtigungen aus⸗ genutzt werden. Es iſt wohl keine Frage, daß dieſe Rummelplätze in den meiſten Fällen von der Um⸗ gebung recht ſtörend empfunden und in vielen Ge⸗ genden Charlottenburgs als eine Plage der ganzen nd angeſehen werden. Trotzdem hat ſich der Etatsausſchuß auch hier nicht entſchließen können, die volle Beſteuerung, wie ſie der Magiſtrat vorge⸗ 4 hat, eintreten zu laſſen, weil wir es nicht als die Aufgabe der Steuerpolitik anſehen können, beſtehende Betriebe tatſächlich zu unterbinden. Wir ſchlagen Ihnen auch hier eine weſentliche. Herabmin⸗ derung der Steuerſätze, nämlich auf die Hälfte, vor. Ich möchte mich auf dieſe allgemeinen Grund⸗ ſätze beſchränken und nun noch nur für meine Perſon, nicht namens des Etatsausſchuſſes, folgendes hinzu⸗ Unleugbar iſt dieſe Steuerordnung das Eraeb⸗ nis einer ſehr ſchleunigen, leider und notgedrungen Sitzung vom 26. Februar 1914 ſehr ſchleunigen Beratung geweſen, und es iſt denk⸗ bar, daß ſich an ihr Fehler herausſtellen werden, die einer Abänderung bedürfen. Ich denke hierbei be⸗ ſonders an die Möglichkeit, daß dieſer oder jener Steuerſatz ſchwerer wirkt, als wir es erwartet haben, als wir nach den Ergebniſſen in anderen Städten vorausſehen durften. Aus dieſem Grunde halte ich es für notwendig, daß bereits vor dem nächſten Etat eine Nachprüfung dieſer Steuerordnung auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen eintritt, und ich bitte deshalb die Stadtverordnetenverſammlung im Einverſtändnis mit den Herren Kollegen Dr Hu⸗ batſch und Dr Stadthagen, im Falle der Annahme der Luſtbarkeitsſteuer zugleich zu beſchließen: den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtwerord⸗ netenverſammlung Anfang 1915 über die mit der Luſtbarkeitsſteuer gemachten Erfahrungen zu berichten. Ich habe namens des Ausſchuſſes zu beantragen, die Vorlage, wie ſte Ihnen vom Etatsausſchuß vor⸗ gelegt iſt, anzunehmen. Ich glaube, daß wir nicht leicht zu dieſem Entſchluß kommen werden, daß wir aber damit eine kommunalpolitiſche Pflicht gegen die Allgemeinheit erfüllen. (Bravo 1) Vorſteher Dr Frentzel: Ehe ich dem nächſten Redner, dem Herrn Oberbürgermeiſter, das Wort gebe, mochte ich mitteilen, daß ein Antrag auf namentliche Abſtimmung eingegangen iſt, der lautet: Wir beantragen für Nr. 2 der Tagesordnung namentliche Abſtimmung. Ahrens, Bade, Dr Borchardt, Gebert, Hirſch, Klick, Richter, Scheel, Stulz, Vogel, Will. Nun wird es wahrſcheinlich notwendig werden, eine ganze Reihe von Abſtimmungen vorzunehmen. Ich darf wohl annehmen, daß die Herren Antragſteller, deren Anzahl genügt, um dieſen Antrag zu ſtellen, damit im Auge gehabt haben, daß die Schlußabſtim⸗ mung eine namentliche ſein ſoll. Das würde nicht ausſchließen, daß unter Umſtänden auch noch weitere namentliche Abſtimmungen vorgenommen werden. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte nur mitteilen, daß allerdings von unſerer Seite beantragt 1 die Geſamtabſtimmung als eine nament⸗ liche zu geſtalten. Wir behalten uns aber vor, auch über einzelne Paragraphen eine namentliche Abſtim⸗ mung zu beantragen. 5 Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Der Magiſtrat hat ſich bereits, und zwar in ſeiner heuti⸗ gen Sitzung, mit den Abänderungen beſchäftigt, die Ihr Etatsausſchuß an der Luſtbarkeitsſteuerordnung vor⸗ zunehmen vorſchlägt. Er hat im allgemeinen den Standpunkt eingenommen, dieſen Abänderungsvor⸗ ſchlägen zuzuſtimmen, trotzdem er ſich nicht verhehlt, daß ſie eine ganz weſentliche finanzielle Einbuße an dem Effekt der Steuer bedeuten werden. Zu dieſer Stellungnahme iſt er im weſentlichen gekommen, weil er damit dokumentieren will, daß die lebhaften Not⸗ ſchreie aus den beteiligten Kreiſen auch bei ihm nicht ungehört verhallt ſind. 2 Meine Herren, ich glaube, daß ſich die Bevölkerung mit dieſer Luſtbarkeitsſteuerordnung umſo eher abfin⸗