Sitzung. vom 26. Februar 1914 dem Zweck einführt ich habe nicht geſagt, daß ſie der Magiſtrat zu dem Zwecke einführt —, daß ſie als Erdroſſelungssſteuer wirken ſoll, dann kann ich es verſtehen. Vielen können die Kinos derartig über ſein und ſie können dieſelben für einen derartigen Krebsſchaden halten, daß ſie ſagen: die Kinos müſſen aus der Stadt verſchwinden. Dann finde ich aber nicht, daß man nun den Weg der Steuer wählen ſollte, ſondern dann ſollte man eine andere Art und Weiſe ſuchen; ich ſelbſt bin auch kein Kinofreund. Aber ich komme immer wieder darauf zurück, daß man eine derartige Steuer nicht als in⸗ direkte Steuer einführen darf und als Einzelbeſteue⸗ rung für gewiſſe Arten von Gewerben, ſondern dann muß man die Allgemeinheit treffen, und ich hoffe und glaube, daß auch noch ein großer Teil der liberalen Fraktion ſich bei der Abſtimmung darauf beſinnen wird, daß das liberale Prinzip doch das iſt, die Allge⸗ meinheit für Bedürfniſſe der Kommunen eintreten zu laſſen und nicht einzelne Kategorien von Gewerbetrei⸗ benden und von Einwohnern zu beſteuern. (Bravo!) Stadtv. Neumann: Meine Herren! Es war mir eine ganz beſondere Freude, zu hören, daß ſich Herr Kollege Zander mit ſo warmen Worten für eine ſtreng liberale Geſinnung ausſprach. Ich will darauf nicht weiter eingehen, weil ich annehme, die Herren von der liberalen Fraktion werden dem Herrn Kollegen Zander diejenige Antwort darauf geben, die ſie ihm geben wollen. Aber daß ſich gerade der Herr Kollege Zander ſo warm für die Bekundung liberaler Geſin⸗ nung ausſpricht, war mir perſönlich eine beſondere Freude zu hören. Ich würde nun auf die Ausführungen, die der Herr Kollege Hirſch und ebenſo der Herr Kollege Zan⸗ der gemacht haben, ſoweit ſie ſich auf die Sache ſelbſt bezogen, noch des näheren eingehen, wenn nicht der eine Punkt wäre, daß wir das Geld, das dieſe Luſt⸗ barkeitsſteuer bringen ſoll, leider jetzt notwendig ge⸗ brauchen, um den Etat zu balanzieren. Wäre das nicht der Fall, dann würden ſich auch meine Freunde wahrſcheinlich nicht für eine Luſtbarkeitsſteuer aus⸗ ſprechen können. Aber der eine Geſichtspunkt iſt nicht von der Hand zu weiſen, daß wir uns bei der ganzen Form und Art der Beſteuerung in der Kommune immer ein klein wenig an diejenigen Gemeinden halten und denjenigen Gemeinden folgen müſſen, die zu unſerer engſten Nachbarſchaft gehören und deren Häuſer faſt bis in das Herz der Stadt Charlottenburg hinein⸗ reichen. Wenn wir uns einem Teile derjenigen Steuern, die von unſeren Nachbargemeinden erlaſſen werden, verſchließen, ſo iſt die natürliche und ſelbſt⸗ verſtändliche Folge, daß wir unter Berückſichtigung des Umſtandes, daß wir in Charlottenburg ſo ziemlich die ganz gleiche Bevölkerung wie in den weſtlichen Nachbarvororten haben, unſere Einkommenſteuer als ſolche höher als die Nachbargemeinden halten müſſen. Ich glaube nicht, daß das ein Vorzug für unſere Kom⸗ mune wäre. Ich glaube ferner den Herrn Kollegen Hirſch darin recht verſtanden zu haben, daß er gemeint hat, man ſolle dieſe Luſtbarkeitsſteuer ſtreichen und die Ein⸗ kommenſteuer dafür höher hinaufſetzen, ſofern man den Etat nicht balanzieren kann: ein Vorſchlag, der ja ziemlich naheliegt. Aber die Herren haben eine Speiſe⸗ karte von Wünſchen, die gleichfalls durch die Einkom⸗ menſteuer befriedigt werden ſollen, und wenn man dieſen Wünſchen Rechnung tragen wollte, würde es 71 nicht genügen, wenn man die Steuer noch um 10 oder 15 % hinaufſetzte. Ich darf doch wohl an⸗ nehmen, daß die Majorität der Verſammlung dieſen Wünſchen nicht Rechnung tragen dürfte. Alſo lediglich aus finanziellen Gründen ſind wir für die Luſtbarkeitsſteuer, um ſo mehr, als ſie alle un⸗ ſere Nachbarorte bereits eingeführt haben. Ich bin auch der Anſicht, daß die Luſtbarkeitsſteuer, wie ſie jetzt vom Etatsausſchuß geſtaltet worden iſt, im großen und ganzen doch eine ſtarke Milderung erfahren hat, und ich möchte betonen, daß meine Freunde dabei in ſtar⸗ kem Maße mitgewirkt haben. (Stadtv. Hirſch: So ſieht es auch aus!) Ich glaube auch nicht, daß die Verhältniſſe in Charlottenburg weſentlich anders gelagert ſein werden, ſoweit die Kinematographentheater in Frage kommen, als in unſeren Nachbarorten, und wenn da die Kine⸗ matographentheater mit der Steuer beſtehen, ſo wer⸗ den ſie in Charlottenburg eben auch beſtehen. Ich kann ferner nicht die Anſicht unterſtützen, daß die Kinematographentheaterbeſitzer ſo vollkommen von der Vorlage überraſcht worden ſind. Wenn ich die Akten durchleſe, ſo finde ich, daß man bereits im Jahre 1910 damit angefangen hat, Erwägungen darüber anzu⸗ ſtellen, ob man die Steuer einführen ſollte. Ich ent⸗ ſinne mich auch aus meiner kurzen Tätigkeit als Stadt⸗ verordneter, daß man bei jeder Etatsberatung dieſe Frage erwogen (Sehr richtig!) und ſie lediglich deswegen nicht zu einem Abſchluß ge⸗ bracht hat, weil es eben nicht notwendig war, die Steuer einzuführen; wir konnten mit den vorhandenen Steu⸗ ern noch auskommen. In dieſem Jahre iſt das aber nicht möglich, und deshalb müſſen wir dem folgen, was unſere Nachbarorte ſchon ſeit einer Reihe von Jahren getan haben. Die Kinematographentheater, die augen⸗ blicklich in Charlottenburg vorhanden ſind, werden ohne Frage, wenn ſie in der erſten Zeit nach Einfüh⸗ rung der Steuer vielleicht etwas zu leiden haben, für die Folge nach der Anſchauung meiner Freunde keine Nachteile haben, da ſich der große Zug, Kinemato⸗ graphentheater in Charlottenburg zu gründen, wie wir dies in der letzten Zeit beobachten konnten, etwas her⸗ abmindern würde dadurch, daß dieſe Steuer einge⸗ führt iſt. Etwas anderes als die Poſition der Kinemato⸗ graphentheater iſt nach Anſicht meiner Freunde die Lage der Beſitzer von Tanzlokalen. In Charlotten⸗ burg iſt es ſo, daß wir in dem alten Stadtteil von Charlottenburg eine Anzahl von Saalbeſitzern haben, die mit ſehr großen Schwierigkeiten kämpfen und die auch ihre Säle kaum zu anderen Zwecken hergeben können, als um darin Tanzluſtbarkeiten zu veranſtal⸗ ten. Auf der anderen Seite ſehen wir in dem öſtlichen Teile von Charlottenburg Reſtaurants und Lokale, in denen die vermögendere Bevölkerung verkehrt, die außer Frage dieſe Steuer mit Leichtigkeit tragen könnte. Meine Freunde haben im Etatsausſchuß be⸗ antragt, dieſen § 6 Abſ. 1 zu ſtreichen. Nachdem uns aber der juriſtiſche Vertreter des Magiſtrats geſagt hat, daß man rechtlich nicht zwiſchen den verſchiedenen Arten von Saalbeſitzern unterſcheiden könne, haben wir uns damit abgefunden, bei den immerhin ermäßig⸗ ten Sätzen auch dieſen Paragraphen zu akzeptieren. Wir erwarten aber auf Grund der Reſolution, die