74 Sodann eine aus Aachen (Heiterkeit) und noch einige andere, die überhaupt keinen Ort angeben. Das ſind für Herrn Kollegen Zander Char⸗ lottenburger Bürger! (Heiterkeit.) Ich entnehme aus dieſer Tatſache nur, daß wir leider Veranlaſſung haben, dieſen Unterſchriften gegenüber ſehr ſkeptiſch zu ſein. Denn wenn ſich auf dieſem einen Bogen, um die Summe anzugeben, allein 12 derartige Unterſchriften finden, wie mag es dann auf den anderen ausſehen! (Stadtv. Hir ſch: Die ſind richtig! — Heiterkeit.) Alſo, Herr Kollege Zander, mit dieſem Ent⸗ rüſtungsrummel ſo ähnlich haben Sie es ja wohl ſelbſt bezeichnet — iſt nichts zu machen. Auch ſonſt ſcheint mir mit Ihren Gründen nicht allzu viel anzu⸗ fangen zu ſein. Sie haben auf Schöneberg verwieſen und geſagt: Trotz der 110% hat Schöneberg einen Zuwachs von 2,8%, Charlottenburg nur von 0,8% gehabt. Herr Kollege Zander, es hätte hier doch ſehr nahe gelegen, zu ſagen: Trotz der in Schöneberg vor⸗ handenen Luſtbarkeitsſteuer iſt dieſer Bevölkerungs⸗ zuwachs eingetreten. (Heiterkeit.) Meine Herren, Sie kommen um zwei Tatſachen nicht herum: die eine iſt die, daß Charlottenburg allein jetzt in dem weiteren Umkreiſe Berlins dieſe Steuer nicht beſitzt (Sehr richtig!) und daß eine Steuer, die ſich in allen übrigen Vor⸗ orten durchaus bewährt hat, für Charlottenburg nicht ſchädlich ſein kann. (Sehr richtig!) Und zweitens ſollten die Zahlen, die Ihnen der Herr Referent gegeben hat und die überzeugend nachweiſen, daß in ſo vielen Großſtädten die Steuer 1 ſteigende Erträge bringt, auch zu denken geben. (Sehr richtig 1) Meine Herren, dieſe beiden Gründe werden meine Freunde, von vereinzelten Stimmen abgeſehen, ver⸗ anlaſſen, vor wie nach für dieſe Steuer einzutreten, und wir meinen, damit durchaus im Intereſſe der Kommune und durchaus nicht illiberal zu handeln. (Bravo!) Stadtv. Gebert: Meine Herren! Der Herr Re⸗ ferent führte aus, die Luſtbarkeitsſteuer hätte ihren Siegeszug durch Preußen genommen. Nun, dieſelbe Luſtbarkeitsſteuer, die ihren Siegeszug durch Preußen genommen haben ſoll, hat aber auch das eine mit ſich gebracht, daß ein gewaltig großer Kreis von Einwohnern mehr beſteuert worden iſt, als es früher der Fall war, und daß der in Betracht kom⸗ mende große Teil der Bevölkerung unter der ſich Sitzung vom 26. Februar 1914 immer mehr häufenden Steuerlaſt zu leiden hat. Wenn der Herr Referent die Städte Breslau, Düſſel⸗ dorf, Cöln und Frankfurt a. M. anführte, ſo wäre es außerordentlich intereſſant geweſen, wenn er auch den Charakter dieſer Städte etwas näher ſkizziert hätte. Er wird unumwunden zugeben müſſen, daß man Charlottenburg nicht mit Breslau, nicht mit Frankfurt a. M., auch nicht mit Cöln und Düſſel⸗ dorf vergleichen kann. Die Verhälmiſſe ſind dort weſentlich andore, und darum können wir die Zahlen des Referenten unter keinen Umſtänden anerkennen. Weiter ſagt der Referent, daß es wohl möglich ſei, dieſe Steuer allmählich oder überhaupt auf andere Schultern abzuwälzen. Nun, wer trägt denn dieſe indirekten Steuern? Es trägt ſie der kleine Mann, der Minderbemittelte, der ſchon ſowieſo unter ge⸗ waltigen Steuerlaſten zu leiden hat. Wenn man nun ſchon eine indirekte Steuer einführen will, ſo habe ich auch bereits im Ausſchuß darauf hinge⸗ wieſen, ob es denn nicht möglich ſei, auch ſolche Luſt⸗ barkeiten, die in den Privatwohnungen der Beſſer⸗ bemittelten außerordentlich häufig veranſtaltet werden, zu beſteuern, und zwar ganz erheblich. Allerdings bin ich da eines Beſſeren belehrt worden, indem mir erklärt wurde, daß unſer Steuergeſetz eine derartige Beſteuerung nicht zuläßt. Ferner iſt geſagt worden, daß die Rummelplätze ſich zu einer förmlichen Plage ausgebildet hätten. Das mag wohl zutreffen. Aber glauben Sie denn, daß Sie die Rummelplätze durch eine derartige Steuer beſeitigen werden? Ich halte das für ausge⸗ ſchloſſen. Aber unſere Steuervorlage ſieht ja noch etwas anderes vor, nämlich daß Rummelplätze bei⸗ ſpielsweiſe in Privatgärten, in Reſtaurants, in Gartenlokalen unbeſteuert bleiben ſollen. Nun, das iſt eine Ungerechtigkeit denjenigen Veranſtaltungen gegenüber, die nicht in dieſen Gartenlokalen abge⸗ halten werden. Es iſt m. E. eine Ungerechtigkeit ſondergleichen, und es iſt gar nicht ausgeſchloſſen, daß die größeren Gartenlokale, die auch hier nach Charlottenburg hineinreichen — ich erinnere an den Spandauer Bock, ich erinnere an Charlottenhof —, ſogenannte Rummelvergnügungen bei ſich etablieren, und dann wird die Ruhe nach wie vor geſtört werden. Ich bin alſo der Meinung: dieſe Beſteuerung der Rummelplätze iſt eine vollſtändig verfehlte Art der Beſteuerung. Dann bitte ich noch eins zu beachten: wer trägt denn dieſe Steuer? Derjenige, der ſich ſeinen Erwerb auf dem Rummelplatz ſuchen muß, und das iſt immer jemand, den man mit zu den Aermſten der Armen rechnen kann. Es ſind die Karuſſelbeſitzer, die oft am Tage nicht einmal ſo viel einnehmen, wie über⸗ haupt zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes er⸗ forderlich iſt, geſchweige denn einen Verdienſt haben. Dieſe Leute ſollen noch eine Ertraſteuer leiſten! Der Herr Oberbürgermeiſter ſagte, dem Magi⸗ ſtrat ſei es nicht angenehm geweſen, daß die Nr. 4 des § 1 geſtrichen ſei, und er meinte, es würde nun möglich ſein, daß diejenigen Kaffeereſtaurants, die jetzt Muſikkapellen haben, ſich ſpäter Grammophone oder automatiſche Muſikgegenſtände zulegen wünden. Nun, das glauben Sie wohl alle nicht. Ein gutes Kaffeereſtaurant wird ſo etwas niemals machen: denn dadurch erreicht es doch nicht derartige Muſik⸗ vorträge, wie ſie durch Kapellen dargeboten werden. Alſo das halte ich für ausgeſchloſſen, und darum bin ich der Meinung, daß der Etatsausſchuß außer⸗