Sitzung vom 26. Februar 1914 mannsdörffer, Dr Feilchenfeld, Dr. Frentzel, Dr. Friedlaender, Dr. Genzmer, Gersdorff, Haack, Harniſch, Heidenreich, Dr Hubatſch, Jaſtrow, Imberg, Jolenberg, Kaufmann, Kerb, Kern, Dr Landsberger, Laskau, Dr Liep⸗ mann, Litten, Meyer, IDr. Mommſen, Mosgau, Mottek, Neukranz, Neumann, Otto, Dr Perl, Protze, Dr Rothholz, Schwaß, Ir Stadthagen, Wagner, Weiſe, Wenzke, Wolffenſtein, Wöll⸗ mer, mit Nein die Stadtverordneten Ahrens, Dr Bauer, Bollmann, Dr Borchardt, Gebert, Hirſch, Kantzenbach, Klick, Panſchow, Rackwin, Richter, Scharnberg, Scheel, Walther, Wenig, Zander. (Das Ergebnis wird ermittelt.) Meine Herren, das Reſultat der Abſtimmung iſt das, daß 43 Herren mit Ja und 17 Herren mit Nein geſtimmt haben. Danach iſt die Steuerordnung in dieſer Faſſung angenommen worden. Wir haben nun noch abzuſtimmen über die Punkte b) und ) der Magiſtratsvorlage, die lauten: b) Die Erträge der Luſtbarkeitsſteuer im laufen⸗ den Etatsjahr ſind einem neu einzurichtenden Abſchnitt im Kapitel XV des Etats — Ge⸗ meindeſteuerr — zuzuführen, im Etatsjahr 1914 in Kapitel XV unter Abſchnitt 9 Nr. 1 des Etats einzuſtellen. c) Die eingegangenen Zuſchriften ſind hierdurch erledigt. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Ferner haben wir noch über die Reſolution des Herrn Kollegen Meyer abzuſtimmen, den Magiſtrat zu erſuchen, der Stadtverord⸗ netenverſammlung Anfang 1915 über die mit der Luſtbarkeitsſteuer gemachten Erfahrungen zu berichten. (Die Verfammlung beſchließt demgemäß.) Damit iſt Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen nunmehr zu Punkt 3: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Feſt⸗ ſetzung der Dienſtbezüge für den Direktor des Lyzeums . — Druckſachen 30 und 38. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren! Der Magiſtrat iſt bei der Bemeſſung der Dienſtbezüge des Direktors des Lyzeums von der Tendenz aus⸗ gegangen, dem gewählten Herrn keine weſentlich ge⸗ ringeren Bezüge zu gewähren, als er bisher in ſeiner Stellung als Stadtſchulrat in Kiel gehabt hat. Da eine Regelung der fe wie die Bezüge ſolcher Herren zu bemeſſen ſind, die an die Spitze unſerer Schule berufen werden, ohne unmittelbar vor⸗ her als Direktoren im Schuldienſt geſtanden zu haben, ortsſtatutariſch nicht getroffen iſt, war der Ausſchuß in ſeiner großen Mehrheit der Anſicht, daß auch hier⸗ für im Einzelfalle die allgemeine Tendenz unſerer Beſoldungsgeſetze maßgebend ſein muß, derzufolge eine Verſchlechterung eines von auswärts nach Char⸗ lottenburg berufenen Beamten in ſeinen Bezügen möglichſt vermieden werden ſoll. Das kann im vor⸗ liegenden Falle nur dadurch erreicht werden, daß der neugewählte Direktor nach dem Magiſtratsvorſchlag Bade, 79 in die höchſte Gehaltsſtufe der Direktoren einer ſechs⸗ klaſſigen Anſtalt hineinrückt. Nach Erörterung der Angelegenheit hat der Aus⸗ ſchuß daher mit Mehrheit beſchloſſen, Ihner die An⸗ nahme der Magiratsvorlage zu empfehlen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für den zum Direktor des Lyzeums V ge⸗ wählten Stadtſchulrat Dr Poppe aus Kiel wird das Gehalt auf 10 600 ℳ (8800%% Gehalt und 1800 %e Mietentſchädigung) feſtgeſetzt. Die erforderlichen Mittel ſind im Etat für 1914 vorzuſehen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wir kommen zu Nr. 4: Vericht des Etatsausſchuſſes über den Stadthaus⸗ haltsetat für 1914 und zwar Sonderetat Nr. 1. Berichterſtatter Stadtv. Gebert: Meine Herren! Zum Sonderetat Nr. 1 iſt zu bemerken, daß zu den Ausgaben der Ausſchuß beſondere Bemerkungen nicht gemacht hat; allerdings aber zu den Einnahmen. Der Ausſchuß hat beſchloſſen, daß die Kanaliſations⸗ gebühren erhöht werden ſollen, und zwar auf 1,15%, während der Magiſtrat vorgeſchlagen hatte, dieſe Ge⸗ bühr auf 1,2% zu erhöhen. Der Ausſchuß beſchäftigte ſich dann in zweiter Leſung mit dieſer Vorlage und beſchloß, wie ich es Ihnen eben bekannt gegeben habe. Der Betrag er⸗ mäßigt ſich daher um 35 000 ℳ auf 1 205 000 ℳ. Es muß demnach unter Abſchnitt 7 zum Zuſchuß von 45 000 ℳ hinzugeſetzt werden: erhöht ſich um 35 000 Mark, ſo daß 80 000 %ℳ zu buchen ſind. Außerdem lagen zwei Petitionen vor, und zwar von den Grundbeſitzervereinen 1894 und 1903, die durch den Beſchluß des Etatsausſchuſſes als erledigt zu betrachten ſind. Im übrigen empfiehlt der Ausſchuß, die in Be⸗ tracht kommenden Aenderungen, ſowie ich ſie Ihnen bekannt gegeben habe, anzunehmen. Kanaliſation. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Freunde und ich habe ungemein bedauert, daß auch diesmal wieder der Grundbeſitz zu den allgemeinen Laſten ſtärker herangezogen wird als früher, (Sehr richtig!) nachdem anerkannt worden war, daß der Grundbefitz in Charlottenburg ſchon in einer dis zur Grenze ſeiner Leiſtungsfähigkeit gehenden Höhe beſteuert wird. Es hat uns gefreut, meine Herren, daß wir wenigſtens erreicht haben, ſtatt der höheren Heranziehung von 1 240 000 ℳ, die im Entwurf des Haushalts als Gebührenlaſt vorgeſehen war, den Grundbeſitz um 35 000 %ℳ beſſer fortkommen zu laſſen. Die 135 000 ℳ, die der Grundbeſitz noch immer bei den Kanaliſationsgebühren mehr zahlen ſoll als früher, ihm abzunehmen, war bei dem Kanaliſationsetat nicht an⸗ gängig, ohne eine Aenderung des Gemeindeſtatuts vorzunehmen; dies war nicht möglich, weil die höchſt⸗ zuläſſige Grenze des Zuſchuſſes aus allgemeinen Miteln zu den Kanaliſationsgebühren bereits er⸗ reicht iſt.