80 Trotzdem, meine Herren, wäre es möglich ge⸗ weſen, für die ſtärkere Belaſtung des Grundbeſttzes bei der Kanaliſationsgebühr dadurch einen Ausgleich zu ſchaffen, daß man eine andere Gebühr, die Müll⸗ gebühr, ermäßigte und aus allgemeinen Mitteln die Summe zulegte, um die der Grundbeſitz bei der Kanaliſationsgebühr ſtärker herangezogen werden muß. Man hätte zu dieſem Zweck die Müllgebühr um 0,15% ermäßigen müſſen, und das hätte eine Entlaſtung um 111 000 ℳ ausgemacht. Dadurch hätte man einen ungefähren Ausgleich ſchaffen können. Einen derartigen Antrag haben meine Freunde undichim Etats⸗ ausſchuß eingebracht; er iſt aber abgelehnt worden. Der Grundbeſitz iſt hierüber um ſo ent⸗ täuſchter, als er nach den mehrfachen Aeußerungen der Herren von der Mehrheitsfraktion mit voll e m Recht annehmen zu dürfen geglaubr hat, daß man die auf ihm ruhenden Laſten nicht höher ſchrauben würde, als ſie bisher ſind. Die Herren der liberalen Fraktion haben dies in den letzten Jahren öfter zuge⸗ ſicher t. Da wir aber im Ausſchuß die Probe dar⸗ auf gemacht haben, daß die Mehrheit für eine Aende⸗ rung doch nicht zu haben iſt, ſo verzichten wir hier der Zeiterſparnis halber auf die Stellung eines nochmaligen Antrages in dieſer Hinſicht. Stadtv. Bergmann: Herrn Kollegen Liepmann möchte ich auf das, was er bisher ausgeführt hat, er⸗ widern, daß meine Freunde im Etatsausſchuß ſtets für den Grundbeſitz eingetreten ſind und ebenſo dafür zu haben waren, die Kanaliſationsgebühr in anderer Weiſe wieder wettzumachen. Ich vermiſſe allerdings bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Liepmann, in welcher Weiſe das hätte geſchehen ſollen. Wir wären unbedingt dazu bereit geweſen, wenn er uns einen entſprechenden gangbaren Weg vorgezeichnet hätte; denn eine Deckung iſt nicht vorhanden, und er hat uns auch nicht angegeben, wie wir die Deckung hätten herbeiführen können. Solange das nicht ge⸗ ſchieht, iſt das eigentlich eine leere Demonſtration. Vorſteher Dr Frentzel: Der Ausſchuß ſchlägt vor, die Gebühr von 1,2% auf 1,15 % herabzu⸗ ſetzen, und dadurch ermäßigt ſich der Betrag um 35 000 %ℳ auf 1 205 000 ℳ. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Im Abſchnitt 7 Nr. 1a ſchlägt der Ausſchuß vor: der Zuſchuß von 45 000 ℳ wird um 35 000 ℳ auf 80 000 ℳ erhöht. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Die Petitionen der Charlottenburger Grund⸗ beſitzervereine von 1894 und 1903, betreffend die Kanaliſationsgebühr, werden als durch die Beſchluß⸗ faſſung erledigt angeſehen. Wir kommen zum Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Namens des Ausſchuſſes erſuche ich Sie, den Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz — ohne Veränderung zu genehmigen. 4 (Die Verſammlung ſtellt den Sonderetat Nr. 2 — Ladeſtraßen und Stätteplatz — in Einnahme und Sitzung vom 26. Februar 1914 Ausgabe nach dem Voranſchlag des Magiſtrats un⸗ verändert feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderetat Nr. 3 Lagerplatz der Tiefbau⸗ verwaltung —. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Infolge Er⸗ höhung der Zinſen der Sparkaſſe ſind in Einnahme 67 Pf. mehr einzuſetzen. Dieſe 67 Pf. müſſen natür⸗ lich wieder abgeſetzt werden bei den ſonſtigen Ein⸗ nahmen oder zur Abrundung. Ich bitte Sie, mit dieſen Aenderungen den Etat zu genehmigen. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderetat Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauverwaltung — in Einnahme und Ausgabe mit den auf Druckſeite Nr. 47 der Vor⸗ lagen angegebenen Aenderungen nach dem Vorſchlage des Magiſtrats feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderetat Nr. 4 — Elektrizitätswerk. Der Berichterſtatter iſt nicht da. Der Ausſchuß empfiehlt den Sonderetat Nr. 4 mit den auf Druckſeite 48 angegebenen Aenderungen anzunehmen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Bei der erſten Beratung des Etats im Plenum habe ich auf zwei Punkte hingewieſen, die der ernſten Erwägung des Magiſtrats bedürften. Es handelte ſich zunächſt darum, doch zu erwägen, ob nicht gegenüber den viel propagierten gemiſchtwirtſchaftlichen Betrieben den etwaigen Uebelſtänden in den rein ſtädtiſchen Betrieben auf anderem Wege abgeholfen werden könnte. Ich hatte darauf hingewieſen, daß eventuell durch eine andere Art der Verwaltung auch im Rahmen der Städteordnung wahrſcheinlich wohl eine freiere Be⸗ weglichkeit dieſer Betriebe möglich ſein würde. Ich habe dieſe Anregung, die Sache näher zu erwägen, lediglich auf Grund theoretiſcher Ueberlegungen ge⸗ geben. Zu meiner Freude, ja, ich kann ſagen, zu meiner Ueberraſchung las ich kurze Zeit nachher in der Zeitung, daß die Stadt Bielefeld in der Tat ſehr weit⸗ gehende Verſuche gemacht hat, und in den letzten Tagen habe ich durch die Liebenswürdigkeit des Herrn Stadtrats Caſſirer eine Zeitſchrift zur Kenntnisnahme bekommen, in der eingehende Darlegungen des nach kaufmänniſchen Grundſätzen geleiteten ſtädtiſchen Be⸗ triebsamtes in Bielefeld gegeben ſind. Ich will bei der Reichhaltigkeit unſerer Tagesordnung auf Einzelheiten nicht eingehen, will auch keineswegs vorſchlagen, daß wir dem Beiſpiele von Bielefeld, dem wir ja in anderen Punkten ſchon gefolgt ſind, auch in dieſem Punkte fol⸗ gen. Ich will nur die allgemeine Aufmerkſamkeit des Magiſtrats und der Stadtverordnetenverſammlung dar⸗ auf richten. 4 Das Weſentliche der Einrichtung in Bielefeld be⸗ ſteht darin, daß alle techniſchen Werke, Waſſerwerk, Gaswerk, Elektrizitätswerk ſowie Straßenbahn, die dort auch ſtädtiſch iſt, zu einem einheitlichen Betriebe ſunter der Leitung eines Stadtrats vereinigt ſind und daß man dieſem Betriebe eine ſo weitgehende Freiheit gelaſſen hat, kaufmänniſch vorzugehen, daß man ſogar ſvon einer . 4, abgeſehen hat. Der Etat 9 für di wird dort lediglic e Beamten dieſer Betriebe aufgeſtellt; das Uebrige bleibt der Verwaltung über⸗