Sitzung vom 26. Februar 1914 in Erwägungen über Einrichtung von Beamten⸗ ausſchüſſen einzutreten. Ferner ſind noch einige kleinere Aenderungen eingetreten, wie auf Seite 53 und 57 der Vorlagen angegeben. Meine Herren, ich bitte Sie, nach dieſem Be⸗ richt des Etatsausſchuſſes das Kapitel I zu ge⸗ nehmigen und nur die Beſchlußfaſſung über die Höhe des Dispoſitionsfonds bis nach Erledigung des Ka⸗ pitels XV auszuſetzen. 4 (Die Verſammlung ſtellt Kapitel 1 Allge⸗ meine Verwaltung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchſage des Magiſtrats mit den auf S. 53 und 57 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt und beſchließt inbezug auf den Dispoſitionsfonds nach dem Antrage des Berichterſtatters.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Kapitel I1I 4. Höhere Lehranſtalten für die männ⸗ liche Jugend. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, Sie ſehen aus der Vorlage, die Ihnen zu⸗ gegangen iſt, die Aenderungen, die der Ausſchuß be⸗ ſchloſſen hat. Ich bitte Sie, dem Etat mit dieſen vom Ausſchuß beſchloſſenen Aenderungen zuzuſtimmen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel I1I 4 Höhere Lehranſtalten für die männliche Jugend in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf S. 52 und 54 der Vor⸗ lagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen nun⸗ mehr zu Kapitel II B. Höhere Lehranſtalten für die weib⸗ liche Jugend. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: In Ka⸗ pitel 1I1 B Abſchnitt 1 hatte der Magiſtrat vorge⸗ ſchlagen, das Schulgeld in den höheren Lehranſtalten für die weibliche Jugend in der Unterſtufe für Ein⸗ heimiſche auf 100 ℳ feſtzuſetzen, während es bis jetzt 80 ℳ betrug. Der Etatsausſchuß iſt von der Anſicht ausgegangen, daß die Unterſtufe der höheren Lehr⸗ anſtalten der weiblichen Jugend in genau derſelben Weiſe als Vorſchule zu betrachten iſt, wie das bei höheren Knabenſchulen der Fall iſt. Deswegen hat der Etatsausſchuß beſchloſſen, das Schulgeld auch für die Unterſtufe der höheren Lehranſtalten für Mädchen als Vorſchule mit 120 ℳ zu bemeſſen. Ich kann Sie im Namen des Etatsausſchuſſes nur hitten, dieſem Antrage beizutreten. Die übrigen Abſchnitte ſind vollſtändig unver⸗ ändert geblieben. Ich bitte Sie, dieſen Anträgen des Etatsausſchuſſes zuzuſtimmen. Eine Petition wegen beſonderer Unterſtützung] einer höheren Mädchenſchule hat der Etatsausſchuß dem Petitionsausſchuß zu überweiſen beſchloſſen. Ich 02 Sie, auch dieſem Antrag Ihre Zuſtimmung zu geben. Stadtv. Bollmann: Der Herr Referent hat ſchon erwähnt, daß die einzige Aenderung, die der Etats⸗ ausſchuß vorgenommen hat, in der weiteren Er⸗ höhung des Schulgeldes für die weibliche Jugend 83 in der Unterſtufe der höheren Lehranſtalten beſteht; er hat beſchloſſen, das Schuldgeld auf 120 ℳ herauf⸗ zuſetzen, was insgeſamt eine Steigerung um 50 % bedeutet. Ich habe Sie namens meiner Fraktion zu bitten, die urſprüngliche Magiſtratsvorlage wieder herzuſtellen, d. h. dem Vorſchlage um Erhöhung des Schulgeldes von 80 ℳ auf 100 ℳ zuzuſtimmen. Gerade durch dieſe Erhöhung wird im weſentlichen wieder der Mittelſtand ohne jeden Uebergang ſehr ſtark in Anſpruch genommen. Bedenken Sie, meine Herren, was neben der Erhöhung der Ge⸗ meindeeinkommenſteuer auf 110 % eine ſolche Steigerung des Schulgeldes für einen Vater ausmacht, der mehrere Töchter in eine höhere Schule ſchickt, was doch ſehr häufig vorkommt. Da 5 i ſt eine koloſſale Belaſtung! Es wird dem entgegengehalten werden, daß die Sätze in verſchiedenen anderen Vororten noch höher ſind. Das iſt der Fall; auch Berlin hat höhere Sätze. Aber unſere Nachbargemeinde Wilmersdorf erhebt nur 100 ℳ, und da wir auf Wilmersdorf ſehr häufig Rückſicht genommen haben, wäre es taktiſch richtig, das nebenbei auch im vorliegenden Falle zu tun. Ich beantrage, den vom Magiſtrat vorgeſchlagenen Satz von 100 eℳ wieder herzuſtellen. Stadtv. Dr Byk: Ich möchte Sie im Namen meiner Freunde bitten, dem Beſchluſſe des Aus⸗ ſchuſſes beizutreten. Ich glaube, daß gar keine Berechtigung vorliegt, hier bei den Lyzeen anders zu verfahren als bei den Knabenſchulen; es entſpricht viel mehr der Gerechtig⸗ keit, daß die Schülerinnen der unteren, Klaſſen das⸗ ſelbe Schulgeld bezahlen wie die Schüler der höheren Knabenſchulen. Im übrigen möchte ich Sie darauf aufmerkſam machen, daß Berlin ſchon ſeit Jahren auch von den Schülerinnen der Unterſtufe 140 ℳo nimmt, daß die Kolonie Grunewald 180 ℳ und die Gemeinde Pan⸗ kow 120 ℳ erhebt. Die Städte außerhalb Groß⸗Berlins haben noch viel höhere Sätze. Es iſt alſo durchaus berechtigt, wenn wir die Schulgeldſätze akzeptieren, die der Aus⸗ ſchuß angenommen hat, und nicht auch hier die Mehr⸗ Einnahmen, die der Ausſchuß beſchloſſen hat, aus⸗ fallen laſſen. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren! Ich hätte das Wort nicht noch einmal ergriffen, wenn nicht Herr Kollege Bollmann im Namen ſeiner Freunde geſprochen hätte. (Zuruf: Der Mehrheit ſeiner Freunde!) — Wenn die Sache ſo liegt, daß Herr Kollege Boll⸗ mann nicht im Namen der geſamten liberalen Fraktion geſprochen hat, (Rufe: Nein!) dann kann ich vorläufig verzichten. Stadtv. Dr Rothholz: Meine Herren! Ich bitte, dem Antrage des Herrn Kollegen Bollmann ſtattzu⸗ geben. Die Erhöhung der Schulgeldſätze von 80 ℳ auf 120 ℳD bedeutet allein eine Steigerung der Aus⸗ gaben für Schulgeld um 50%. Sie müſſen doch be⸗ denken, wieviel Beamte, auch ſtädtiſche Beamte, ihre Kinder ſtädtiſche höhere Mädchenſchulen beſuchen