Sitzung vom 26. ſteuer auch einen Uebergang haben, und das gleiche beabſichtige ich hier. Im übrigen mache ich mir die Gründe zu eigen, die der Magiſtrat dafür gehabt hat, das Schulgeld auf 100 ℳ feſtzuſetzen. Ich be⸗ finde mich da in guter Geſellſchaft. Stadtv. Dr Borchardt: Ich entnehme aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Bollmann, daß er, falls ſein Antrag Annahme findet, ankündigt, er würde im nächſten Jahre den Antrag ſtellen, das Schulgeld auf 120 ℳ heraufzuſetzen. Um die Sache abzukürzen, bitte ich Sie, den zukünftigen Antrag Bollmann heute ſchon anzunehmen. Im übrigen möchte ich dem Herrn Kollegen Bollmann bemerken, daß ich zur Luſtbarkeitsſteuer meines Wiſſens kein Wort geſprochen habe. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel II B höhere Lehranſtalten für die weibliche JIugend unter Ablehnung des Antrags des Stadtv. Boll⸗ mann in Einnahme und Ausgabe nach dem Voran⸗ ſchlage des Magiſtrats mit dem auf Seite 52 und 54 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen nun zu Kapitel 11I. Bürgermädchenſchule, Gemeindeſchulen und Kindergärten. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Etatsaus⸗ ſchuß empfiehlt die Annahme mit den auf Druck⸗ ſeiten 51, 52 und 54 der Vorlagen angegebenen Aenderungen und empfiehlt: 1. den Magiſtrat zu erſuchen, eine Prüfung vor⸗ zunehmen, ob die verſuchsweiſe eingeführte Neuorganiſation der Gemeindeſchulen nach den bisherigen Erfahrungen ſich bewährt hat und über das Ergebnis zu berichten; 2. die Petition des Rektors Graßmann betr. Ge⸗ haltsverhältniſſe dem Magiſtrat als Material zu überweiſen; 3. eine Bittſchrift der Lehrer der Bürgermädchen⸗ ſchule um Gleichſtellung im Gehalt mit den Lehrern an den Lyzeen an den Petitionsaus⸗ ſchuß abzugeben; 4. zu Abſchnitt 3 der Ausgaben Nr. 35 — Ar⸗ beitsſtunden während der Wintermonate den Magiſtrat zu erſuchen, in eine Prüfung darüber einzutreten, ob es möglich iſt, dieſen Anſatz in Zukunft zu ermäßigen. Auf Wunſch des Etatsausſchuſſes hat der Magi⸗ ſtrat eine Aufſtellung von Koſten, die infolge Neu⸗ organiſation der Gemeindeſchulen gegenüber dem bisherigen Syſtem im Etatsjahre 1913 mehr ent⸗ ſtehen, eingereicht. Ich ſtelle den Antrag, den Anträgen des Etats⸗ ausſchuſſes beizutreten und ſo Kapitel III zu ge⸗ nehmigen. Vorſteher Dr Frentzel: Zu Kapitel III iſt von den Herren Ahrens, Bade, Dr Borchardt, Gebert uſw. der Antrag eingegangen: Bei der Ausgabe die Poſition Abſchnitt 3 Nr. 8 auf 82 480 ℳ zu erhöhen. Die Poſition Nr. 8 betrifft den Nachhilfeunterricht. Stadtv. Schwarz: Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Herren Sozialdemo⸗ kraten abzulehnen. Ich möchte dabei auf etwas zu⸗ rückkommen, was im vorigen Jahre hier geſchehen iſt. Februar 1914 85 Als ich damals zu der gleichen Poſition das Wort nahm, wurde mir geſagt, daß es nicht zu be⸗ greifen ſei, wie man eine Streichung aus pädagogi⸗ ſchen Gründen befürworten könnte. Demgegenüber verweiſe ich Sie darauf, daß ich am 6. März 1912, am 19. Juli 1912 und am 6. März 1913 in gleichem Sinne geſprochen habe. Am 6. März 1912 atteſtierte mir Herr Bürgermeiſter Matting, daß meine ſachlichen Darlegungen ich bitte, das im Stenogramm nach⸗ zuleſen — auf die Maßnahmen der Schulverwaltung einen Einfluß gewonnen hätten. Nun bin ich aber durch dieſe Maßnahmen, auch ſoweit ſie die Reviſton des Nachhilfe⸗Unterrichts betreffen,auch nicht befriedigt, und ich habe deswegen im Ausſchuß noch für die Streichung weiterer 10 000 ℳ für den Nachhilfe⸗ Unterricht gegenüber den 50 000 ℳ, die der Magi⸗ ſtrat eingeſetzt hat, geſtimmt. Meine Herren, ich komme lediglich aus päda⸗ gogiſchen und hygieniſchen Erwägungen zu meinen Vorſchlägen. (Hört, hört!) — Ich bin bei der Unterhaltung nicht imſtande, mich verſtändlich zu machen; ich würde bitten, mir das zu ermöglichen. — Ich befinde mich bei meinen Be⸗ denken bezüglich des Nachhilfe⸗Unterrichtes in Ueber⸗ einſtimmung mit dem Charlottenburger Lehrer⸗ verein, mit dem Charlottenburger Rektorenverein und mit den Charlottenburger Schulärzten. Der Charlottenburger Lehrerverein ſagt in ſeinen Theſen: Nachhilfeunterricht dürfe nur für normal befähigte und geſunde Kinder, und zwar aus vorübergehenden Urſachen, angewandt werden. In ſeiner Eingabe vom 22. März 1912 ſagt der Rektorverein: Nachhilfe dürfe nur bei für die Klaſſe genügend begabten und geſunden Kindern und nur aus vorübergehenden Ur⸗ ſachen Platz greifen. Die Aerzte ſind der Meinung, daß die Nachhilfe in den B⸗Klaſſen nicht ohne Scha⸗ den erteilt werde. Das iſt wiederholt zum Ausdruck gekommen; ich verweiſe auf meine früheren Ausfüh⸗ rungen in dieſer Beziehung. In klaffendem Widerſpruch mit dieſen Ausfüh⸗ rungen ſteht die Praxis, in der auch Kinder — mit einſeitiger Minderbegabung in einem, ja ſogar in mehreren Hauptfächern — Nachhilfeſtunden haben. Dieſe Minderbegabung iſt keine vorübergehende, ſon⸗ dern eine dauernde Urſache und koſtet uns außerdem das meiſte. Weil mir nun, als Mitglied der Schul⸗ deputation daran liegt, alles das, was ich bei unſern Reformverſuchen abzuſtellen beabſichtige, auch ganz energiſch zu beſeitigen, ſo werde ich jede Gelegenheit benutzen, gleichgiltig ob es eine pädagogiſche, hygie⸗ niſche oder finanzielle Veranlaſſung iſt, aus pädago⸗ giſcher Urſache auf die Sache einzugehen. Deswegen, meine Herren, bitte ich Sie dringend, den Antrag des Ausſchuſſes, nur 40 000 ℳ für den Nachhilfeunterricht vorzuſehen, anzunehmen. Ich bin überzeugt, daß wir mit ſolcher Beſchränkung Miß⸗ ſtände abſtellen, und zwar in Uebereinſtimmung mit den Theſen des Charlottenburger Lehrervereins, mit der Eingabe der Rektoren, die im Ausſchuß leider mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt worden iſt — es han⸗ delte ſich nur um eine einzige Stimme, und es ſaßen nicht lauter Schulmänner im Ausſchuß „ und mit der Anficht der Charlottenburger Schulärzte, alſo mit dem Urteil aller derjenigen Körperſchaften, die hier⸗ über zu urteilen berufsmäßig in der Lage ſind. Ueber