Sitzung vom 26. Februar 1914 Erinnerung geht auch dahin, daß der Etatsausſchuß das ablehnte, es aber eine Zufallsmehrheit im Ple⸗ num beſchloß. Alle diejenigen, die die vorjährigen Etatsberatungen mitgemacht haben, werden ſich ja erinnern, wie erbaulich dieſe Verhandlungen waren, wie man bei jeder Poſition 200 oder 300 ℳ zu ſtreichen verſuchte, und ſo dachte man auch damals, als in der Plenarberatung der Antrag geſtellt wurde: ach, hier können wir ja ruhig 5000 ℳ ſtreichen, ohne daß man ſich dabei klar machte, daß man damit in die Organiſation des Nachhilfeunterrichts ſelbſt eingriff. Denn wenn für den Nachhilfeunterricht die von der zuſtändigen Schuldevutation errechnete Summe nicht zur Verfügung geſtellt wird, ſo muß die Verwaltung entweder den Etatsanſatz überſchrei⸗ ten, oder aber ſie muß den Nachhilfeunterricht ſo organiſteren, daß ſie eben mit der bewilligten Summe auskommt. Die Schulverwaltung hat ſich, ſoviel ich gehört habe, in den letzten Monaten eingeſchränkt, alſo den Nachhilfeunterricht gegen ihre Ueberzeugung in min⸗ derem Maße, als ſie es für notwendig erachtet, er⸗ teilt, und nun haben wir das ſonderbare Schau⸗ ſpiel erlebt, daß der Magiſtrat dem Beiſpiel, das die Stadtverordnetenverſammlung gegeben hat, ohne jede Begründung Abſtriche an notwendigen Pofitio⸗ nen zu machen, ſeinerſeits gefolgt iſt. Die Schulde⸗ putation hatte für den Nachhilfeunterricht als rech⸗ nungsmäßig erforderlich — immer unter der Vor⸗ ausſetzung, daß die Organiſation des Nachhilfeun⸗ terrichts, die ja von den Gemeindekörperſchaften genehmigt und gebilligt iſt, dieſelbe bleibt wie bis⸗ her — 82 418 ℳ aufgeſtellt. Im Schoße des Ma⸗ giſtrats, wo man ja in dieſem Jahre den Blauſtift oder Rotſtift auch ganz beſonders ſtark wollte walten laſſen, ſagte man, genau wie im vorigen Jahre die Stadtverordnetenverſammlung: ach, das muß hier zu viel ſein, hier wollen wir 30 000 ℳ abſtreichen, wir bewilligen nur die runde Summe von 50 000 ℳ. Der Etatsausſchuß hätte richtig gehandelt, wenn er den Magiſtrat gefragt hätte, wie er ſich denn denke, daß der Nachhilfeunterricht mit dieſer beinahe um die Hälfte gekürzten Summe organiſatoriſch in der gleichen Form aufrecht erhalten werden ſoll. Statt deſſen ſagte die Mehrheit des Etatsausſchuſſes: wenn ſchon der Magiſtrat hier 30 000 ℳ abſtreichen will — ach Gott, wir haben ja einen ſo weiſen Magiſtrat, wenn der ſchon ſagt, die Schulverwaltung würde da⸗ mit auskommen und müſſe ſich damit einrichten, dann ſtreichen wir luſtig nochmals 10 000 ℳ herunter. Ich beſtreite auf das entſchiedenſte nach meiner Kenntnis der Verhandlungen, daß dieſe Stellung⸗ nahme des Etatsausſchuſſes ſich gegen die Form des Nachhilfeunterrichts als ſolche richtet. (Widerſpruch.) 2 2 Der Etatsausſchuß iſt gar nicht in der Lage geweſen und könnte gar nicht in der Lage ſein, die Form des Nachhilfeunterrichts nachzuprüfen; er hat gar nicht das Mandat dazu von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung bekommen, und die Verſammlung würde auch dem Etatsausſchuß ein ſolches Mandat nicht geben, ſondern würde von den zuſtändigen techniſchen Deputationen einen Bericht erfordern, ehe die Stadt⸗ verordnetenverſammlung im Plenum dazu Stellung nimmt. Deswegen iſt dieſes Vorgehen des Etats⸗ 87 ausſchuſſes, das nur aus fiskaliſchen Gründen er⸗ klärlich iſt, (Widerſpruch.) ſo außerordentlich bedauernswert. Deswegen ver⸗ langen meine Freunde, daß die Summe, die von der Schuldeputation als notwendig errechnet worden iſt, 82 418 %ℳ, wieder in den Etat eingeſtellt wird. Was nun die Reſolution betrifft, ſo werden meine Freunde einem Verlangen nach Ueberprüfung und nach Berichterſtattung an die Stadtverordneten⸗ verſammlung nun und nimmermehr widerſtreben; es kann uns nur angenehm ſein, wenn über die Maß⸗ nahmen der Verwaltung recht häufig Bericht erſtattet wird und wenn Prüfungen in dieſer Hinſicht erfol⸗ gen. Keinesfalls aber iſt es richtig, daß durch die Angriffe, die gegen den Nachhilfeunterricht erhoben worden ſind, irgendwie bewier⸗n iſt, daß dieſer Nach⸗ hilfeunterricht mangelhaft iſt. Selbſtverſtändlich werde ich angeſichts der erhobenen Angriffe nicht eine gegenteilige Behauptung unſererſeits aufſtellen; ich würde mir da auch mein Urteil vorbehalten, bis eine nochmalige Prüfung erfolgt iſt. Was ich beſtreite und beſtreiten muß, iſt, daß eine ſolche Prüfung und daß eine Verurteilung der gegenwärtigen Form des Nachhilfeunterrichts durch irgend eine Körperſchaft der Gemeindeverwaltung bisher erfolgt iſt. Nun, meine Herren, hätte ich ja noch zu einem anderen Punkte des Schuletats ein paar Worte zu ſa⸗ gen; ich halte es aber für richtiger, wenn die Debatte nicht zu verſchiedenen Punkten auseinandergeht. (Sehr richtig!) Stadtv. Dr Stadthagen: Herr Kollege Bor⸗ chardt hat gegen diejenigen, die bei der Poſition Nachhilfeunterricht 10 000 ℳ abgeſetzt haben, den Vorwurf der fiskaliſchen Handhabung ihrer Rechte gerichtet. Meine Freunde — das wiſſen Sie ja — haben allerdings ſeit Jahren und jetzt ganz beſon⸗ ders das Beſtreben, die fiskaliſchen Geſichtspunkte im Auge zu behalten und die Etataufſtellung vor⸗ ſichtig zu geſtalten. Dieſe Auffaſſung wird uns aber nie dazu bringen, bei wichtigen pädagogiſchen Fra⸗ gen die fiskaliſchen Geſichtspunkte vor die pädago⸗ giſchen zu ſtellen. (Sehr richtig!) Meine Herren, in dieſer Frage ſind für uns in allererſter Linie pädagogiſche Geſichtspunkte maßgebend geweſen, und wenn Herr Kollege I)r Borchardt meint, der Etatsausſchuß wäre gar nicht in der Lage, zu die⸗ ſen Dingen Stellung zu nehmen, ſo erinnere ich ihn daran, daß wir vor einiger Zeit aufgefordert wur⸗ den, in einem Ausſchuß die Frage des Nachhilfe⸗ unterrichts zu prüfen; es iſt wohl 1 bis 2 Jahre her. Damals iſt die Frage eingehend im Spezial⸗ ausſchuß geprüft worden, iſt auch weiter nachher in der Stadtverordnetenverſammlung beſprochen wor⸗ den, und die Stadtverordnetenverſammlung, die damals die Sache geprüft hat, iſt bis auf wenige Mitglieder noch heute im Amte; alſo ſind wir ſehr wohl in der Lage, ſachlich zu dieſer Frage Stellung zu nehmen. Meine Herren, weſentliche Geſichtspunkte, die die Mehrheit im Ausſchuß zu dieſer Stellungnahme