88 veranlaßt hat, hat Herr Kollege Schwarz in treff⸗ licher Weiſe ſchon illuſtriert. Ich will nur ganz kurz noch darauf eingehen. Wir ſtellen uns unbedingt auf den Standpunkt, daß der Nachhilfeun⸗ terricht nur da einzutreten hat, wo wirklichgelegentlich mal nachgehol⸗ fen werden ſoll; (Sehr gut!) bei jemand, der wegen ſeiner ganzen Veranlagung dem normalen Schulgang nicht folgen kann, kommt dieſer Geſichtspunkt nicht in Frage. (Sehr richtig!) Solcher Schüler kann bei unſerer ganzen Organiſa⸗ tion der Schule zurzeit entweder in die B⸗Klaſſe übergeführt werden oder in die Hilfsklaſſe, oder er kann ſitzen bleiben und noch länger in der betreffen⸗ den Klaſſe bleiben. Das Letzte iſt auch ein Weg. (Sehr richtig!) Alſo drei Wege haben wir da. Was die allgemeine Schulorganiſation betrifft, ſo glaube ich auch im Namen meiner Freunde ſprechen zu können, daß wir das größte Gewicht darauf legen, daß unſere Gemeindeſchüler nach Mög⸗ lichkeit einen gewiſſen Abſchluß ihrer Bildung erhal⸗ ten, der ihren geiſtigen Fähigkeiten entſpricht. Dies kann in der erſten Klaſſe, kann aber auch in der zweiten und dritten Klaſſe erreicht werden. Es iſt mir viel wichtiger, daß jemand mit Verſtändnis, ſeinen Fähigkeiten entſprechend, die dritte Klaſſe gut cbſolviert, (Sehr richtig!) als daß er mit Gewalt noch in die zweite Klaſſe hineingebracht wird, (Sehr richtig!) als daß er Jahre lang ſich eventuell bemüht, ſeinen Meitſchülern zu folgen, und dann vieleicht noch in eine weitere Klaſſe hineinbefördert wird, die er gar nicht voll abſolvieren kann. Das iſt unſer allge⸗ meiner Standpunkt, und ich glaube, der läßt ſich pä⸗ dagogiſch rechtfertigen. Wenn wir auch nicht alle Pädagogen ſind, ſo ſind wir aber doch ſchließlich alle lange Jahre in die Schule gegangen, und wir Deut⸗ ſchen ſind alle ſo ein bischen Pädagogen. Infolge⸗ deſſen werden meine Freunde der Reſolution, die hier geſtellt iſt, voll und ganz zuſtimmen. Auf einen kleinen Punkt möchte ich noch gleich, um nicht noch einmal das Wort ergreifen zu müſſen, eingehen. Ich möchte folgende Feſtſtellung machen. Hier iſt die Petition des Rektors Graßmann, be⸗ treffend Gehaltsverhältniſſe, dem Magiſtrat als Ma⸗ terial überwieſen worden. Meine Freunde haben im Ausſchuß auch dieſem Antrag zugeſtimmt. Wir haben das aber in der Annahme getan, daß über⸗ haupt alle Petitionen, die dem Etatausſchuß vor⸗ lagen, ſoweit ſie Gehaltsverhältniſſe betrafen, gleich vom Etatsausſchuß der Verſammlung als Material überwieſen würden. Es war dies hier der erſte Fall. Bei der nächſten Petition, die die Lehrer der Bür⸗ 1 Sitzung vom 26. Februar 1914 germädchenſchule betraf, ſahen wir, glaube ich, daß die Mehrheit einen anderen Weg ging und die Pe⸗ tition der Lehrer an den Petitionsausſchuß überwies. Ich nehme an, daß der Petitionsausſchuß nach ſeinem Vorgehen, dem ſich gemäß ſeinen Vorſchlägen die Stadtverordnetenverſammlung in den letzten Monaten, ich kann beinahe ſagen, Jahren ange⸗ ſchloſſen hat, wahrſcheinlich alle dieſe Petitionen dem Magiſtrat als Material überweiſen wird. Es würde alſo dieſem Vorgang entſprechen. Immerhin iſt eine gewiſſe Differenz zwiſchen der ſofortigen und der etwas ſpäteren Ueberweiſung nach einigen Monaten. Wir widerſprechen aber der Annahme dieſes Antra⸗ ges trotzdem nicht, möchten nur dabei beronen, daß wir dieſer Auffaſſung zugeſtimmt haben auch weiter aus den ſachlichen Gründen, weil hier ganz beſonders veränderte Schulverhältniſſe vorliegen, weil dieſe Schule — ich will auf die übrigen Sachen nicht ein⸗ gehen — auf ein anderes Niveau gehoben iſt und jedenfalls die Frage geprüft werden muß — wie das entſchieden wird, werden wir ſpäter ſehen —, ob in⸗ folge dieſer veränderten Schullage ſich eine veränderte Gehaltsfeſtſetzung für ſämtliche an der Schule be⸗ ſchäftigten Kräfte empfiehlt. In dieſem Sinne ſtim⸗ men wir auch dem Antrage zu. Meine Herren, ich glaube, es iſt der Wunſch der Verſammlung, daß man auf den Punkt be⸗ treffend die Lehrer⸗ und Lehrerinnenſtellen jetzt noch nicht eingeht. Ich weiß nicht, ob wir da noch eine beſondere Debatte haben werden. (Zuruf: Jawohl!) — Dann komme ich darauf ſpäter noch zurück. Stadtv. Jaſtrow: Meine Herren! Ich gehe auf die ſachlichen Ausführungen, die einige Vorred⸗ ner in bezug auf den Nachhilfeunterricht gemacht haben, nicht ein. Ich halte die Beratung des Etats nicht für die paſſende Gelegenheit, dieſe Dinge ein⸗ gehend zu beſprechen. Der Etatsausſchuß kam auch, nachdem dort längere Zeit über den Nachhilfeunter⸗ richt und über die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchule debattiert worden war, ſchließlich mit allen gegen eine Stimme zur Annahme der Reſolu⸗ tion, die Sie ja kennen, und die dahin geht, daß dieſe Angelegenheit durch die zuſtändigen Deputa⸗ tionen geprüft werden muß. Dem pflichte ich auch heute bei. Dieſe Materie muß von den zuſtändigen Deputationen, der Schuldeputation und der Deputa⸗ tion zur Hebung der Volksſchule, eingehend beraten werden, und nachher wird ſie durch den Magiſtrat an uns herankommen. Wir werden dann wohl auch einen Ausſchuß wählen, um die Sache zu prüfen, und haben dann das genügende Material dafür, alles gründlich zu unterſuchen und zu beſprechen. Heute haben wir das Material nicht. 04 Nun aber widerſpricht der vorliegenden Reſolu⸗ tion die gleichzeitig beantragte Abſetzung der 10 000 Mark von Punkt 8 Abſchnitt 3: Nachhilfeunterricht 50 000 ℳ. Wenn wir eine Reſolution angenommen haben, daß die Sache durch den Magiſtrat geprüft werden ſoll, dann können wir doch nicht vorweg dem Magiſtrat die Mittel verweigern, die er zur Durch⸗ führung dieſes Nachhilfeunterrichts vorläufig braucht. (Sehr richtig)