Sitzung vom 26. Februar 1914 wie dem auch ſei: die Tatſache, daß in Deutſchland eine gewiſſe Diskrepanz zwiſchen den verſchiedenen In⸗ ſtanzen herrſcht, kann für uns doch nicht Veranlaſſung ſein, die bei uns als Gäſte erſcheinenden Angehörigen anderer Länder darunter leiden zu laſſen und eine internationale Höflichkeit nicht zu erfüllen, die hier bei den Olympiſchen Spielen zu erfüllen iſt. Daher bitten wir, dem Zuſchuß von 5000 ℳ für dieſes Jahr zuzu⸗ ſtimmen. Vorſteher Dr Frentzel: Meine Herren! Ich halte es für richtig, über dieſe Poſition Olympiſche Spiele, Abſchnitt 34, beſonders abzuſtimmen. (Die Verſammlung genehmigt mit großer Mehr⸗ heit die Poſition 34, ſtellt Kapitel XIv — Son⸗ ſtige Gemeindeeinrichtungen und verſchiedene Einnah⸗ men und Ausgaben — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeiten 50 und 51 der Vorlagen angegebenen Aen⸗ derungen feſt und beſchließt bezüglich der Petition nach dem Ausſchußantrage.) Wir kommen zu Kapitel XV. Gemeindeſteuern. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren! Dem mir eben zurufsweiſe ausgeſprochenen Wunſche, mich ganz kurz zu faſſen, kann ich um ſo leichter ent⸗ ſprechen, als ich leider nicht in der Lage bin, weſentliche Aenderungen zu Kapitel XV zu beantragen. Wir ſtehen vor der wichtigen Entſcheidung, die Gemein⸗ deeinkommenſteuer von 100 auf 110 % zu erhöhen, und wenn in der erſten Leſung von mancher Seite noch die Hoffnung gehegt ſein mag, daß es durch manche Abſtriche und durch manche Erhöhungen in den Einnahmen aus den Werken gelingen könnte, die Gemeindeeinkommenſteuer wieder auf 100% zu erhalten, wie es in beiden vorhergehenden Jahren ent⸗ gegen dem Antrage des Magiſtrats gelungen iſt, ſo iſt dieſe Hoffnung gleich in der erſten Sitzung des Etats⸗ ausſchuſſes auf das gründlichſte zerſtört worden. Denn an Stelle einer Erhöhung haben wir bei einem unſerer Ueberſchußkapitel, bei der Gasanſtalt, ſofort eine Ver⸗ minderung der angeſetzten Einnahmen um nicht weni⸗ ger als über 130 000 ℳ vornehmen müſſen, weil um dieſen Betrag der Verkaufserlös für Koks geringer ge⸗ ſchätzt werden mußte, als es der Magiſtrat urſprünglich getan hatte. Wir ſtanden alſo von vornherein ge⸗ wiſſermaßen einem nicht balancierten Etat gegenüber, und vor der Aufgabe, die Balancierung herbeizuführen, was natürlich von vornherein die Ausſicht zu nichte machte, die magiſtratsſeitig vorgeſchlagenen Gemeinde⸗ ſteuerſätze an irgend einer Stelle zu verringern. In⸗ folgedeſſen iſt es unumgänglich, den Gemeindeeinkom⸗ menſteuerzuſchlag diesmal auf 110 % zu bemeſſen, ſo ſchwer es uns auch fallen mag. Bei der Gemeindeumſatzſteuer tritt im vorliegenden Etat die Wirkung des wirtſchaftlichen Stillſtandes und Niederganges auf dem Baumarkt in 200900 7 ſie mußte in dem neuen Etat um 200 000 ℳ niedriger eigeſtellt werden als im vorigen, ſo daß ſie, um nur eine Vergleichszahl aus den letzten 5 Jahren herauszugreifen, von 1909 auf 1914 von 1 300 000 nunmehr auf 900 000 ℳ herabgekommen iſt. Auch hierin liegt, in Verbindung mit den wachſen⸗ den Anſprüchen an die ſtädtiſche Verwaltung, die innere Begründung der Notwendigkeit, die Gemeinde⸗ einkommenſteuer auf 110 % zu erhöhen. 105 Meine Herren, nach dem, was ich geſagt habe, werden Sie es begreiflich finden, daß auch die Wünſche, die Gemeindegrundſteuerſätze zu ermäßigen, für dieſen Etat einen Erfolg nicht erzielen konnten. Dieſe Wünſche waren um ſo lebhafter, als man auf verſchiedenen Seiten durch eine Verminderung der Grundſteuer auf die Sätze, die ſie vor 1911 hatte, dem Grundbeſitz ein Aequivalent geben wollte für die Erhöhung der Kanaliſationsgebühren. Aber nach der ganzen Sachlage blieb uns nichts anderes übrig als die Gemeindegrundſteuer ſo zu laſſen, wie ſie vorgeſchlagen war. Eine fernere Anregung, die Wertzuwachs⸗ ſteuer nicht zu erheben, ſcheiterte, ohne daß es einer ſachlichen Diskuſſion über die Frage ſelbſt bedurfte, an der Rechtslage. Der Magiſtrat erklärte uns, daß es nach der Rechtslage, insbeſondere auch nach einem Er⸗ laß des Finanzminiſters ganz ausgeſchloſſen ſein würde, daß ein Beſchluß, die Zuwachsſteuer zu beſeiti⸗ gen, die Genehmigung der vorgeſetzten Behörde finden würde. Schließlich, meine Herren, iſt noch die Frage ge⸗ ſtreift worden, ob wir etwa zu einer Erhöhung unſerer Gewerbeſteuer ſchreiten wollten, was damit be⸗ gründet wurde, daß unſere Gewerbeſteuer teilweiſe ge⸗ ringer iſt als in den übrigen Kommunen Groß⸗Berlins. Die Mehrheit des Ausſchuſſes hat ſich dieſer Anregung ablehnend verhalten, beſonders aus dem Grunde, weil es nicht angemeſſen erſcheint, nach allen Haſen auf einmal zu jagen, in demſelben Jahre alle Einnahme⸗ quellen bis zum äußerſten auszuſchöpfen und hierdurch unter Umſtänden dieſelben Perſonen durch ſo und ſo viele neue Steuern oder Steuererhöhungen zu gleicher Zeit zu treffen. Ich habe Ihnen daher vorzuſchlagen, die Sätze, wie ſie der Magiſtrat beantragt hat, anzunehmen. Was die Erträge anlangt, ſo habe ich zu dem Abſatz 1, Gemeindeſteuer, folgendes zu bemerken: Sie wiſſen, daß in der Bürgerſchaft vielfach damit gerechnet worden iſt, daß durch die jetzige Deklaration des Ver⸗ mögens und Einkommens, namentlich im Hinblick auf § 68 des Wehrbeitraggeſetzes, ſehr weſentliche Ver⸗ mögen und Einkommen zum Vorſchein kommen wür⸗ den, die bisher nicht deklariert worden ſind, und daß hierdurch auch die Beträge der Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer eine erhebliche Steigerung erfahren würden. Nach den Mitteilungen, die wir im Etatsausſchuß er⸗ halten haben, iſt hiermit nicht in größerem Umfange zu rechnen — ein Beweis, daß die Charlottenburger Bürgerſchaft auch früher im weſentlichen ihrer Dekla⸗ rationspflicht mit großer Gewiſſenhaftigkeit nachgekom⸗ men iſt. Die Mehrerträge, die nach den Stichproben des Magiſtrats zu erwarten ſind, hinſichtlich deren, wie ich ausdrücklich betone, übrigens durchaus nicht immer feſtſteht, daß ſie auf frühere Verſchweigung von Ein⸗ kommen zurückzuführen ſind, ſondern die großenteils auch durch eine ganz legitime Vermehrung des Ein⸗ kommens eingetreten ſein können, werden gerade ge⸗ ſtatten, die Einnahmen aus der Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer um die 37 500 ℳ zu vermehren, um die wir die Zuſchüſſe des Grundbeſitzes zu den Kanaliſationsgebüh⸗ ren herabgeſetzt haben, und um die 10 000 ℳ, die wir heute über den Vorſchlag des Etatsausſchuſſes hinaus für den Nachhilfeunterricht bewilligt haben. Ich ſtelle deshalb den Antrag, inſoweit die Ein⸗ nahmen aus der Gemeindeeinkommenſteuer rechnungs⸗ mäßig zu ändern. Im übrigen beantrage ich die An⸗ nahme des Kapitels Xv.