110 ungen gekommen iſt, wie wir ſie ſeit langem haben. Sie haben — das gebe ich zu — auch bei den Etats⸗ beratungen durch Reſolutionen dem Wunſche Aus⸗ druck gegeben, daß ſparſam gewirtſchaftet werden ſoll. Ich hoffe, daß Sie dem auch die Tat folgen laſſen werden; denn ich meine, wir arbeiten alle an dem gleichen Ziel, die Laſten für die Bürgerſchaft erträg⸗ lich zu geſtalten und nicht ohne Not zu erhöhen. (Bravol) Stadtv. Dr. Liepmann (perſönliche Bemerkung): Meine Herren, ich möchte dem Herrn Kollegen Hirſch keine Retourkutſche geben und mich nicht auslaſſen über die Bedeutung, die ich ſeinen Darlegungen zu⸗ meſſe. Dagegen möchte ich wohl einen Vergleich her⸗ aufbeſchwören über die Bedeutung meiner Aeußerungen und über die Richtigkeit ſeiner Bemerkungen, ſoweit ſie ſich darauf beziehen, daß angeblich Kollege Hirſch und ſeine Freunde auch für Sparſamkeit eingetreten wären. Das möchte ich doch bezweifeln und die Frage ſtellen: wann iſt das geweſen und mit welchem Effekt? So weit ich weiß, ſind die Herren immer beſonders dafür eingetreten, recht tief in den Stadtſäckel hineinzu⸗ greifen und recht große Ausgaben zu machen. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte an den Herrn Vorſteher die Frage richten, ob er mir erlaubt, jetzt im Rahmen einer perſönlichen Be⸗ merkung näher auszuführen, wann und wo meine Freunde für Sparſamkeit eingetreten ſind? (Große Heiterkeit.) Vorſteher Dr Frentzel: Ich würde es Ihnen er⸗ lauben; aber ich glaube, die Verſammlung würde mich desavouieren. (Heiterkeit.) Stadtv. Hirſch: Dann muß ich darauf verzichten, Herrn Kollegen Dr Liepmann jetzt im Rahmen einer perſönlichen Bemerkung zu erwidern. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XV — Ge⸗ meindeſteuern — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der auf Seite 56 der Vorlagen angegebenen ſowie mit der durch den Antrag des Stadtv. Meyer bedingten Aenderung feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Etatsausſchuſſes, wie folgt: ) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1914 Gemeindeeinkommen⸗ 47 zu zahlen, entbunden; 7 b) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 110% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe von 167,09% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 131,14% der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer ⸗ 150% der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und II ſtaatlich ver⸗ anlagten Steuerſätze und 100% der in den Gewerbeſteuerklaſſen I1II und IV ſtaatlich Sitzung vom 26. Februar 1914 veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes), 2. die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 177,22% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer = 2,7 % des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 5,4% des gemeinen Wertes der unbebauten Grund⸗ ſtücke; d) im Rechnungsjahre 1914 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in der Klaſſe IV und — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1913 auf⸗ kommenden Warenhausſteuer ausreicht — auch der unteren Stufen der in der Klaſſe III ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen außer Hebung ge⸗ ſtellt. Die im Rechnungsjahre 1914 auf⸗ kommende Warenhausſteuer wird im Rech⸗ nungsjahre 1915 zur Deckung des Gewerbe⸗ ſteuerſolls der Gewerbetreibenden der Gewerbe⸗ ſteuerklaſſe IV und der unteren Stufen der Gewerbeſteuerklaſſe III verwendet; e) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; 1) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2% des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1,15%, die Gebühr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,9% feſtgeſetzt.) Vorſteher Dr. Frentzel: zum Wir kommen nunmehr Extraordinarium des Hauptetats. Berichterſtatter Stadtv. Dr Liepmann: Ich empfehle Ihnen die unveränderte Annahme des Ertraordinariums mit den Abänderungen, wie Sie ſie auf Seite 57 der Vorlagen angegeben finden und wie ſie der Antrag des Herrn Kollegen Kaufmann nötig macht. Stadtv. Kaufmann (perſönl. Bemerkung): Bei der Beratung des Kapitels XIII war Herr Kollege Dr Borchardt ſo liebenswürdig, meine Sachkenntnis in Börſenangelegenheiten anzuerkennen, ſie aber gleichzeitig übertreibend über die Kenntniſſe des Herrn Kämmerers zu ſtellen. Ich lehne es ab, von Finanz⸗ und Börſenverhältniſſen mehr zu verſtehen als der Herr Kämmerer. Ich ſtehe vielleicht den achet. durch meinen täglichen Verkehr an der Börſe näher. Vorſteher Dr Frentzel: Die Beſchlüſſe, die in Verfolg der bereits bei Kapitel XIII gefaßten Be⸗ ſchlüſſe noch beim Extraordinarium zu faſſen ſind, gehen darauf hinaus, daß ſich das Extraordinarium in der Einnahme Kapitel 11 Abſchnitt 3 auf 240 000 ℳ“ erhöht, dagegen Abſchnitt 6 auf 54 000 ℳ erniedrigt. — Sie haben dementſprechend be⸗ ſchloſſen⸗. Nun erübrigt ſich noch die Feſtſtellung des Dis⸗ poſitionsfonds. Dieſer Dispoſttionsfonds iſt ent⸗ ſprechend den von den Ausſchußvorſchlägen abweichen⸗ den Beſchlüſſen feſtzuſtellen, und dementſprechend ändert ſich der Anſatz. Auch hier höre ich keinen Widerſpruch; Sie haben ſo beſchloſſen. Damit iſt die Etatsberatung erledigt.