Sitzung vom 11. März 1914 gerichtet iſt und im weſentlichen der Allgemeinheit dienen ſoll, nicht nur etwa dem Intereſſe der Haus⸗ beſitzer, vielleicht ſogar im geringen Grade dem Intereſſe der Hausbeſitzer, vielmehr dem der Allge⸗ meinheit. Deshalb erſcheint es angebracht, die Ge⸗ legenheit zu benutzen, um die Gebühr auf den urſprünglichen Satz zu ermäßigen. Meine Herren, ich gebe zu, daß gewiſſe formale Bedenken vorhanden ſein können, weil der Etat be⸗ reits der Aufſichtsbehörde zur Genehmigung ein⸗ gereicht iſt. Ferner müßte die Zuſtimmung zur nachträglichen Aenderung beſchleunigt werden, um rechtzeitig die dann feſtzuſetzende Gebühr zu erheben. Ich glaube aber, daß dieſe formalen Bedenken nicht ſo erheblich ſind, als daß nicht Sie, meine Herren, und, wenn ich bitten darf, auch der Magiſtrat unſerm Gedanken Rechnung tragen könnten. Dann möchte ich zum Schluſſe noch betonen: es handelt ſich hier nicht etwa um eine Vergütung, um eine Art Geſchenk, um eine Zuwendung an die Haus⸗ beſitzer, ſondern wir wollen dadurch zum Ausdruck bringen, daß grundſätzlich eine weitere Belaſtung des Hausbeſitzes vermieden wird, und zwar nicht etwa nur im Intereſſe der Hausbeſitzer ſelbſt, ſondern im In⸗ tereſſe der Weiterentwicklung der Stadt, im Intereſſe der Belebung der Bautätigkeit, die doch auch in ge⸗ wiſſem Sinne in ideeller Beziehung dadurch gehoben wird, daß die Steuern und Gebühren, die der Haus⸗ beſitzer zahlen muß, ſtabiliert werden. Darum richtet unſere Fraktion an Sie die Bitte, unſerm Antrage zuzuſtimmen, und, wenn Sie das tun ſollten, im be⸗ ſonderen auch an den Magiſtrat, unſerm Antrage wohlwollend gegenüberzutreten. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Ich möchte auf die materielle Seite der Sache nicht eingehen, ſonſt würde ich genötigt ſein, doch einige Punkte, die der Herr Vorredner beſprach, richtig zu ſtellen. Der Antrag, den wir geſtellt haben, hat eigentlich nur eine for⸗ melle Bedeutung; man könnte faſt ſagen: es iſt eine Vorlage zur Kenntnisnahme. Der Antrag dagegen, der jetzt von Herrn Wöllmer begründet worden iſt, greift ſo tief in den Etat ein, daß ich heute, bevor eine Stellungnahme des Magiſtrats er⸗ folgt iſt, darauf verzichten möchte, materiell auf ihn einzugehen. Ich möchte mir geſtatten, Ihnen den Verſchlag zu machen, dieſe Frage einem Ausſchuſſe zu überweiſen, an deſſen Beratungen ſich der Ma⸗ giſtrat natürlich beteiligen wird. Das können Sie um ſo eher tun, als irgend eine Verzögerung dadurch nicht herbeigeführt wird; denn der Antrag auf Ge⸗ nehmigung des Etats iſt unſererſeits bereits bei dem Herrn Regierungspräſidenten geſtellt. Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren! Meine Freunde und ich ſind erfreut durch dieſe an anderer Stelle gemachte Erſparnis und wollen das Geld ſehr gerne vereinnahmen, von dem wir wirk⸗ lich ſagen können: non olet. Wir würden allerdings noch mehr Genugtuung empfinden, wenn die Beſſer⸗ ſtellung, in die nun unſere Finanzen kommen, durch die hierorts geübte Sparſamkeit entſtanden wäre und nicht durch die Finanzpolitik, welche die Provinz ausg hat. Ich möchte hieran nur den Wunſch knüpfen, daß wir uns an dieſem an anderer Stelle gegebenen Vorgehen ein Beiſpiel nehmen. Was die Verwendung der neu hinzugekommenen 137 000 ℳ betrifft, ſo haben wir ja in der Rede, die ich in der letzten Sitzung hielt, ſchon den Weg ge⸗ 115 wieſen. Ich habe dort geſagt, daß wir bereits im Etatsausſchuſſe beantragt hatten, den Grundbeſitz da⸗ durch wieder in die frühere Lage zu bringen, in der er vor Erhöhung der Kanaliſationsgebühren war, daß wir bei der Müllabfuhr eine entſprechende Verrin⸗ gerung der Gebühren feſtſetzen. Wir freuen uns, daß die Mehrheitsfraktion dieſen Weg eingeſchlagen hat. Nach unſerer Anſicht iſt ihr jedoch hierbei etwas der Atem ausgegangen, (Heiterkeit) indem ſie nicht einen vollkommenen Ausgleich durch ihren Antrag auf Herabſetzung um 0,1% herbeiführt. Dieſer vollkommene Ausgleich, wie wir ihn wünſchen, würde herbeigeführt werden, wenn Sie die Müll⸗ gebühr um 0,15% herabſetzen, d. h. wenn wir von der erſparten Summe 111 162 %ℳ für den Sonderetat No. 9 verwenden, indem wir die in Nr. 1 aufge⸗ nommene Summe von 666 972 ℳ auf 555 810 ℳ herabmindern und dafür unter Nr. 2 der Einnahme dem Zuſchuß aus allgemeinen ſtädtiſchen Mitteln noch dieſe 111 162 ℳ zuſchlagen. Der Herr Vorredner als Vertreter der liberalen Frakrion hat eben die Willensmeinung, daß der Grundbeſitz nicht weiter belaſtet werden ſolle, als er es bis zu dieſem Etat war, eine „programmatiſche Stellung“ ſeiner Fraktion genannt. Hieraus dürfen wir wohl die Hoffnung ſchöpfen, daß die liberale Fraktion unſerm Antrage zuſtimmt, falls wir bei dem Magiſtrat auch Geneigtheit finden, in dieſer Weiſe dem Grundbeſitz entgegenzukommen. Meine Bitte geht deswegen auch an den Magiſtrat, in dem Aus⸗ ſchuſſe, für den auch meine Freunde ſtimmen werden und für den wir eine Perſonenzahl von 15 vor⸗ ſchlagen, unſerm Antrage wohlwollend gegenüberzu⸗ trcten. 721 Stadtv. Hirſch: Heine Herren! Wir ſind in einer ſehr eigenartigen Situation. Wir befinden uns plötz⸗ lich im Beſitze von 137 000 ℳ und wiſſen nicht, was wir mit dem Gelde anfangen ſollen. Das iſt beinahe noch unangenehmer, als wenn wir Geld brauchten und nicht wüßten, woher wir es nehmen ſollten. Nun meine ich, daß die Stadtverordnetenverſammlung gar kein Recht hat, die hier geſtellten Anträge anzunehmen. Die Anträge bedeuten eine Abänderung des Etats, den wir erſt in der letzten Sitzung feſtgeſtellt haben. Der Etat iſt von beiden ſtädtiſchen Körperſchaften be⸗ ſchloſſen, er iſt jetzt der Regierung zur Genehmigung eingereicht, und ich zweifle daran, ob wir unter dieſen Umſtänden berechtigt ſind, ihn ohne weiteres abzu⸗ ändern. Wohl können wir durch Gemeindebeſchluß eine Ausgabepoſition erhöhen, falls ſich herausſtellt, daß der Anſatz zu niedrig war, aber wir können nicht eine einmal beſchloſſene Einnahmepoſition wieder herabſetzen. Deshalb hat es nach meiner Anſicht keinen großen Zweck, hier im Plenum ſich darüber zu verbreiten, ob wir die Kanaliſationsgebühren auf 0,8 oder 0,75, meinethalben auch auf 0,6 ermäßigen ſollen. Es ſcheint ja geradezu ein Wettrennen um die Gunſt der Hausbeſitzer ſtattzufinden, ein Wett⸗ rennen, das wir nicht mitmachen werden. Wenn wir wirklich die Mittel haben und eine Entlaſtung angebracht iſt, dann ſollten wir der An⸗ regung folgen, die uns in dem vorhin von dem Herrn Vorſteher verleſenen Schreiben an die Stadtverord⸗ netenverſammlung gegeben iſt. Darin iſt angeregt worden, die Luſtbarkeit sſteuer aufzu⸗