126 Stunden entlohnt werden. eiter ſoll mehr bekommen als ihre Kollegen, die ſtändig ange⸗ ſtellt ſind. Etwas ganz anderes iſt es bei den Arbei⸗ tern, die ſtundenweiſe arbeiten, deren Arbeit heute oder morgen zu Ende gehen kann und die dann wieder auf dem Pflaſter liegen. Solchen Arbeitern haben wir in allen BVetrieben ſtets den tarifmäßigen Lohn gezahlt und zahlen müſſen. Meine Herren, wenn Sie irgend⸗ einen ſtädtiſchen Bau ausführen und Sie gebrauchen dazu Maurer, dann ſind das doch auch Arbeiter, die auf längere Zeit angenommen werden, jedenfalls ſo lange, bis die Maurerarbeit vollendet iſt. Es würde Ihnen doch nun und nimmer einfallen, den Maurern zu ſagen: da die ſtädtiſchen Arbeiter nur 125 % pro Monat bekommen, dücft auch ihr nicht mehr, alſo nicht mehr als 4 ℳ pro Tag erhalten. Wenn Sie das den Maurern anbieten wollen, würden Sie überhaupt niemals Maurer in Charlottenburg bekommen. Sie müſſen den Maurern genau ſo wie allen anderen gelernten Arbeitern den tariſmaßtgen Lohn zahlen. Deswegen iſt der Standpunkt des Ma⸗ giſtrats in dieſem Falle ich weiß nicht, ob der Herr Stadtbaurat im Namen des Magiſt ais ge⸗ ſprochen hat — durchaus verkehrt. Ebenſo muß ich mich gegen die Auffaſſung der Verwaltung des Arbeitsnachweiſes wenden, die ſich auf den Standpunkt ſtellt: man ſoll doch lieber weniger Lohn zahlen, um mehr Arbeiter zu beſchäftigen, weil man dann die Arbeitsloſigkeit noch mehr verringert. Wenn man logiſch dieſen Faden weiter ſpinnt, kommt man ſchließlich dahin, daß man ſagt: wir zahlen nur 10 Pf. Stundenlohn, dann können wir achtmal ſo viel Arbeiter beſchäftigen, als wenn wir 80 Pf. zahlten. Wo gibt es da einen Anfang und wo gibt es ein Ende! Ich bitte Sie, ſich einmal zu überlegen, ob das wirklich noch mit dem Weſen einer vernünftigen Sozialpolitit übereinſtimmt. Ich glaube, Sie werden ſelbſt zu der Ueberzeugung kommen, daß das, was hier geſchehen iſt, teine Maßnahme iſt, die zur Linderung der Ar⸗ beitslofigkeit beiträgt, ſondern eine Maßnahme, die ſehr ſtark an Lohndrückerei grenzt. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Ich glaube, wir ſind uns darüber vollſtändig einig, daß wir von Stadt wegen keine Abſicht haben, Lohn⸗ drückerei zu üben oder Tarifvertäge zu durchbrechen. Der Streitpunkt iſt lediglich der, ob im vorliegenden Falle die Arbeiten als Notſtandsarbeiten anzuſehen waren oder nicht. Herr Hirſch gibt ſelbſt zu, daß bei eigentlichen Notſtandsarbeiten der Tariflohn nicht inne gehalten werden kann. Das iſt auch ſchlechterdings nicht möglich. Herr Stadtbaurat Bredtſchneider hat andererſeits feſtgeſtellt — und ſo hat der Magiſtrat die Sache auch beurteilt —, daß es ſich hier um Ar⸗ beiten handelt, die wir ausgeführt haben, lediglich um Arbeiten zu ſchaffen, die wir gar nicht ausgeführt haben würden, weil bei ihnen von einer Notwendig⸗ keit im Sinne der Ausführungen des Herrn Stadtv. Hirſch gar keine Rede war. Ich möchte auch zu der Frage, wie die vorüber⸗ gehend beſchäftigten Arbeiter entlohnt werden ſollen, bemerken, daß die Komplikation, die Herr Stadtv. Hirſch hervorgehoben hat, gar nicht eintreten kann, deswegen nicht eintreten kann, weil wir ja derartige Arbeiten mit beruflich vorgebildeten Perſonen, die lediglich vorübergehend beſchäftigt werden, regel⸗ mäßig in eigener Regie nicht ausführen, ſondern ſie durch Unternehmer ausführen laſſen. Wir haben Dieſe Arbeiter ſollen nicht] Sitzung vom 11. März 1914 ſogar in Verträge“) mit Unternehmern, die uns Arbeiter ſtellen, die Bedingung aufgenommen, daß die Arbeiter nach dem Tariſvertrage gelohnt werden müſſen. Meine Herren, daraus erſehen Sie ja, daß wir gar nicht die Abſicht haben, Tarifverträge zu durchbrechen. Anders verhält es ſich bei den vorübergehend be⸗ ſchäftigten Perſonen, die wir direkt annehmen. Da müſſen wir in der Tat, weil ſich ſonſt Konſequenzen ergeben, die ich in dem Rahmen einer kurzen Debatte hier nicht erörtern kann, eine Beſtimmung aufnehmen, daß grundſätzlich der Anfangslohn der betreffenden Stadtarbeiterklaſſe nicht überſchritten werden darf. Alſo eine Prinzipienfrage iſt die Angelegenheit hier nicht, das möchte ich feſtſtellen. In prinzipieller Hinſicht beſteht ein Unterſchied zwiſchen den Anfragen der Herren und uns nicht, ſondern der Unterſchied be⸗ ſteht lediglich in der Frage, ob es ſich hier um Not⸗ ſtandsarbeiten handelt oder nicht. Das iſt eine Tatfrage. Wir keantworten ſie eben anders als Sie. Daraus folgt aber nicht, das wir inbezug auf die Ent⸗ lohnung beruflich vorgebildeter Arbeiter andere Grundfätze vertreten, wie Sie ſie heute entwickelt ha⸗ ben. Ich glaube, damit können Sie die Angelegen⸗ heit heute als erledigt anſehen. Stadtv. Scharnberg: Meine Herren! Es ſcheint doch beim Magiſtrat noch etwas Unklarheit zu herr⸗ ſchen. Wenn der Herr Bürgermeiſter zugibt, daß in dem Verdingungsvertrage dem Unternehmer vorge⸗ ſchrieben wird, daß er ſeine Leute nach dem Tarif zu entlohnen habe, ſo iſt es nicht recht verſtändlich, daß man dieſen Arbeitern zumutet, zu einem niedrigeren Satze zu arbeiten. Es ſind ausdrücklich Steinſetzer und Rammer, gelernte Steinſetzer und Rammer ver⸗ langt worden. Das bedeutet für dieſe Leute einen Treubruch und eine Pflichtverletzung. Als etwas anderes kann man es nicht auffaſſen. Ich glaube, das iſt auch die Stimmung der Verſammlung hier. Wenn man Steinſetzer, Maurer oder Zimmerlente auf 14 Tage oder drei Wochen beſchäftigen will, dann müſſen auch die in dem Beruf üblichen Löhne gezahlt werden. Es iſt ſeinerzeit von der Majorität hier aus⸗ drücklich ausgeſprochen worden, als über die Sub miſſionsbedingungen verhandelt wurde: nur ſolche Firmen ſollen berückſichtigt werden, die die tarif⸗ mäßigen Löhne bezahlen. Damit iſt doch die Stim⸗ mung der Stadtverordnetenverſammlung klargeſtellt. Es müſſen eben die tarifmäßigen Löhne gezahlt wer den. Wir behalten uns vor, in einer der nächſten geen. 0 einen dahinzielenden Antrag zu ellen. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren, nut wenige Worte] Wir werden ja vielleicht bei Gelegen heit dieſes Antrags noch die Möglichkeit haben uns weiter über derartige Fragen zu unterhalten. Ich möchte aber einiges doch jetzt feſtſtellen. Herr Kollege Scharnberg hat davon geſprochen, es wäre den be⸗ treffenden Arbeitern „zugemutet“ worden, für 58 § die Stunde zu arbeiten! Wenn Sie ſich au den Standpunkt ſtellen, daß es eine Zumutung iſt, wenn man einem Arbeitsloſen für 58 § die Stund“ Arbeit gewähren will, dann ſchaden Sie all den Maf regeln, die man zum Wohle der Arbeitsloſen vor nehmen will. (Sehr richtigi — Stabw. 9¹ t Da hört doch alles auf1) 8 5% és handert ſich um verrage im der ganaliſattone