Sitzung vom 25 März 1914 Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ver⸗ ſtärkung des Dispoſitionsfonds für 1914. — Druck⸗ ſachen 56 und 76. 2 Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Meine Herren! Als in der letzten Verſammlung die Anträge auf Ermäßigung der Gebührenſätze für die Müll⸗ beſeitigung vorlagen und beſprochen wurden, hatte der Herr Oberbürgermeiſter die Freundlichkeit, anzu⸗ regen, dieſe Frage in einem Ausſchuß zu behandeln. Er ſtellte in Ausſicht, daß natürlich auch der Magiſtrat an den Beratungen teilnehmen würde. Allerdings iſt der Ausſchuß. der nun eingeſetzt wurde, vor die voll⸗ endete Tatſache eines bereits gefaßten Magiſtrats⸗ beſchluſſes geſtellt worden, deſſen Tert Ihnen vorliegt. Der Magiſtrat hält ſeinen früheren Beſchluß, „0,9 % als Gebühr zu erheben, aufrecht. Er iſt der Meinung, daß allein ſchon aus formellen Gründen eine Abänderung des diesbezüglich beſtehenden Ge⸗ meindebeſchluſſes zurzeit nicht möglich iſt. Der Ver⸗ treter des Magiſtrats hat die formellen Bedenken er⸗ läutert und darauf hingewieſen, daß der Etat bereits am 7. März der Aufſichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht worden ſei und eine nachträgliche Aende⸗ rung der Gebührenſätze, nachdem ein Gemeinde⸗ beſchluß zuſtande gekommen wäre, bis Ende dieſes Monats höchſtwahrſcheinlich nicht mehr erreicht wer⸗ den könnte, daß dann alſo die Gefahr beſtände, daß vor dem Beginn des April überhaupt keine rechts⸗ gültigen Gebührenſätze beſtehen würden, wenn etwa nicht bis dahin eine Zuſtimmung der Aufſichtsbehörde zu einer eventuellen nachträglichen Aenderung einge⸗ laufen ſei. Dieſer Gefahr dürfen wir uns nicht aus⸗ ſetzen, da immerhin bedenkliche Konſeguenzen entſtehen können. Es wurde darauf hingewieſen, daß ſchon cinmal bei der Kanaliſationsgebühr ein derartines Ereignis eingetreten wäre, ſo daß ein Prozeß wiſchen Magiſtrat und einem Hausbeſitzer wegen der Kanaliſationsgebühr aus dem Grunde erfolgte, weil dieſe Kanaliſationsgebühr nicht rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht worden war. Wir hahen dieſen formellen Bedenken im Aus⸗ ſchuß Rechnung tragen müſſen und daher, wie Sie aus Nr. I unſeres Beſchluſſes erkennen mögen, von dem vorſtehenden Magiſtratsbeſchluß Kenntnis ge⸗ nommen, indem wir uns eine weitere Stellungnahme in materieller Beziehung vorbehalten. Wir ſind der Kenſicht, daß wir nicht ohne weiteres von Beratungen über dieſen Gegenſtand Abſtand nehmen, ſondern aufs neue mit dem Magiſtrat beraten ſollten, nachdem von der Aufſichtsbehörde rechtsgültig die Genehmi⸗ gung des Etats eingegangen iſt und damit alſo auch rechtsgültig die Gebührenſätze ortsüblich bekannt ge⸗ macht ſein werden. Wenn dies geſchehen iſt, hält es der Ausſchuß für angebracht, nochmals mit dem Ma⸗ giſtrat Fühlung zu nehmen und in materieller Be⸗ ziehung über die Anträge, die der Stadtverordneten⸗ verſammlung vorliegen, zu beraten. Der Ausſchuß gibt die Hoffnung keineswegs auf, mit dem Ma⸗ giſtrat hierüber ſpäter noch eine Verſtändigung zu erzielen. Einſtweilen haben wir es aber für zweck⸗ mäßig gehalten, Ihnen von dem Stande der Dinge Mitteilung zu machen, indem wir unſere Stel⸗ lungnahme im Ausſchuß dem Magiſtratsbeſchluß gegenüber und in materieller Beziehung den Anträgen der Stadtverordnetenverſammlung gegenüber durch 131 die Ihnen vorliegende Reſolution zum Ausdruck. gebracht haben. Wir bitten Sie, davon Kenntnis zu nehmen und damit einverſtanden zu ſein, daß in dieſer Weiſe verfahren wird. (Die Verſammlung nimmt von dem Stande der Ausſchußverhandlungen Kenntnis.) Vorſteher Dr Frentzel: ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ein⸗ richtung von Räumen für die Behandlungsſtelle des Stadtaugen⸗ und Stadtohrenarztes. — Druckſachen 61 und 77. Punkt 8 der Tages⸗ 4 Berichterſtatter Stadtv. Bergmann: Meine Herren! Der Ausſchuß konnte ſich in ſeiner über⸗ wiegenden Mehrheit von der Notwendigkeit der Vor⸗ lage nicht überzeugen, und zwar weniger aus finan⸗ ziellen als aus prinzipiellen Gründen. Man machte dagegen geltend, daß ſeinerzeit die Spezialärzte bei ihrer Anſtellung auf die Bedingung hingewieſen wor⸗ den wären, daß ſie im Innern der Stadt eine Sprech⸗ ſtunde einrichten müßten. Die Herren ſind darauf eingegangen, und es entfällt deshalb nach Anſicht des Ausſchuſſes die Rückſicht für uns, ihnen nunmehr jetzt Sprechzimmer zu mieten, auszuſtatten und even⸗ tuell auch für deren weiteren Unterhalt zu ſorgen. Hierbei will ich nicht unerwähnt laſſen, daß uns von fachkundiger Seite geſagt wurde, daß die ausgeworfe⸗ nen Beträge aller Wahrſcheinlichkeit nach in keinem Falle ausreichen würden und man ſpäter mit Nach⸗ forderungen kommen müßte. Es erſcheint das aus dem Grunde zutreffend, weil die urſprüngliche Vor⸗ lage auf einen viel höheren Betrag, ſowohl was die einmaligen, als auch die dauernden Ausgaben betrifft, lautete. Es wurde dann geſagt: wenn wir dieſen beiden Herren die Vergünſtigung zuteil werden laſſen, dann würden die Stadtärzte mit dem gleichen Recht auch die gleiche Vergünſtigung zu beanſpruchen haben. Es wurde weiter geſagt, daß dieſe Vorlage doch immerhin einen erſten Schritt zu einer Poliklinik bedeuten würde. Wenngleich das auch durch den Ma⸗ giſtrat energiſch beſtritten wurde, ſo werden wir doch einſehen, daß in demſelben Augenblick, wo wir den erſten Schritt getan haben, der zweite wohl bald nach⸗ folgen dürfte. Nach Anſicht des Ausſchuſſes müßte angeſichts der Tatſache, daß die Zahl der Konſulta⸗ tionen erheblich geſtiegen iſt, doch ganz beſonders ge⸗ prüft werden, ob eine Bedürftigkeit der Schulkinder vorhanden ſei, damit nicht etwa die Kinder wohl⸗ habender oder bemittelter Eltern unentgeltlich ſtädtiſche ärztliche Behandlung erhielten. Wenn der Magiſtrat die Befürchtung hegt, daß vielleicht die Schulgeſundheitspflege bei Ablehnung dieſer Vorlage leiden müßte, ſo iſt das nach Anſicht des Ausſchuſſes doch nicht zutreffend, da ja ein Anmieten von Räumen von ſtädtiſcher Seite aus keine beſſere und keine ſchlechtere Pflege der Geſundheitsfürſorge bedeutet. Der Ausſchuß war der Meinung, daß die große An⸗ zahl der Konſultationen, über deren ſchnelles Wachſen man erſtaunt war. keinesfalls dazu führen ſollte, eine Aenderung des Syſtems vorzunehmen. Mindeſtens liegt im Augenblick kein Grund hierzu vor. Sollte ſich das in ſpäteron Zeiten notwendig machen, ſo war man darüber einig, daß man anſtatt je eines Spezial⸗ arztes deren zwei anſtellen müßte, deren Sprech⸗