134 24 0½ des Unternehmers bei dieſer Schule gleich ull. Das iſt alſo die Situation, und die Frage iſt gar nicht ſtrittig, daß Fräulein Klockow ihre Schule einfach zu ſchließen gezwungen ſein wird, da die Quellen, die ihr bisher zur Verfügung geſtanden haben, die private Hilfe ihrer Freunde, verſiegen werden. Fräulein Klockow 10 mir erklärt, daß ſie von ihren Freunden und Geſinnungsgenoſſen in der ausgiebigſten Weiſe unterſtützt worden ſei, was es ihr ermöglicht hätte, dieſe Schule bisher weiter zu führen. Aber ſie ſei jetzt eben vor die Tatſache geſtellt, daß ſie weitere Zuſchüſſe nicht mehr erwarten, korrekterweiſe auch nicht mehr annehmen könne. Meine Herren, ich habe ſchon angedeutet, daß in der Petition ausgeführt iſt, daß die Folge des Ein⸗ gehens der Klockowſchen Schule für die Stadt — ich will es einmal ganz allgemein ſagen — unangenehm wäre, und wir müſſen wohl zugeben, daß die Be⸗ hauptungen der Petition in dieſer Beziehung richtig ſind. Der Bau eines Lyzeums koſtet viele Tauſende, und der Zuſchuß von 130 ℳ im Durchſchnitt pro Jahr für jedes junge Mädchen iſt ja erwieſen. Der Unwille, der in der Bürgerſchaft entſtehen würde, würde ſich natürlich gegen uns richten, und da muß gleich an dieſer Stelle und bei dieſer Gelegenheit ge⸗ ſagt werden, daß er ſich dann an die fal ſche Adreſſe richten würde; denn die ſtädti⸗ ſche Verwaltung hat keine Schuld, daß die Schule des Fräulein Klockow in dieſe Lage geraten iſt. Die ſtädtiſche Verwaltung hat an die Klockowſche Schule nach den beſtehenden Grundſätzen für die Unter⸗ ſtützung von Lyzeen die Zuſchüſſe in der Form der vergüteten Freiſtellen bezahlt und hat es auch ſonſt niemals an gutem Rat fehlen laſſen. Der Etat des Fräulein Klockow hat ſich ungefähr ſeit dem Jahre 1908 ſo ungünſtig geſtaltet, wo infolge der Regie⸗ rungsvorſchrift, daß ein größerer Teil der Lehrer an den höheren Lyzeen akademiſch gebildet ſein müſſe, der Beſoldungsetat ſehr in die Höhe gegangen iſt. Nun iſt es ja gar kein Zweifel — darüber herrſcht wohl unter uns gar keine Meinungsverſchiedenheit —, daß dieſer Erlaß der Regierung, der beſtimmt iſt, das Niveau der Mädchenbildung der ſogenannten beſſeren Schichten zu heben, gut und begründet iſt und vom Standpunkt der Verbeſſerung der Bildung jedenfalls nur gutgeheißen werden kann. Aber er involviert doch auch eine gewiſſe Verpflichtung für den, der ihn erlaſſen hat, und ich glaube, man kann es, ohne der Kgl. Staatsregierung zu nahe zu treten, ausſprechen, daß, wenn die Staatsregierung etwas derartiges will, ſie dann auch von ihrer Seite aus nach Maßgabe ihrer, wenn ich ſo ſagen darf, hierfür eingeſetzten Kräfte helfen muß, daß dieſes Ziel erreicht wird. Aus dieſer Erwägung heraus, daß der Staat hier eine Verpflichtung zur Hilfeleiſtung hat, empfiehlt Ihnen der Petitionsausſchuß die Ueber⸗ weiſung an den Magiſtrat zur Berückſichtigung unter der Vorausſetzung ſtaatlicher Beihilfe. Meine Herren, dieſe ſtaatliche Beihilfe, das kann ich an dieſer Stelle noch anführen, iſt dem Fräulein Klockow vor wenigen Tagen von ihrem vorgeſetzten Dezernenten in Ausſicht geſtellt worden; es ſteht zu erwarten, daß der Staat der Klockowſchen Schule reichlich helfen wird. Die Vorausſetzung, die der Pe⸗ titionsausſchuß an die Ueberweiſung zur Berückſichti⸗ gung zu knüpfen bittet, wird alſo erfüllt. Was die weiteren Konſequenzen nachher ſein werden, welche Hilfe ſeitens des Staates nötig iſt, um die Klockowſche Sitzung vom 25. März 1914 Schule zu erhalten, ob es überhaupt möglich ſein wird, ſie zu erhalten, — alles das kann ſich erſt dann ergeben, wenn der Magiſtrat in eine genaue Prüfung der tatſächlichen Verhältniſſe an der Klockowſchen Schule eingetreten iſt. Material in dieſer Hinſicht hat dem Petitionsausſchuß nicht vorgelegen. Es würde ja auch verfrüht ſein, ſich heute darüber zu unterhal⸗ ten. Jedenfalls glaube ich aber, daß Sie der Stadt einen Dienſt tun und daß wir unſere Pflicht der Bür⸗ gerſchaft gegenüber erfüllen, wenn wir den Verſuch machen, ein Unternehmen, das ſich jahrelang als nutz⸗ bringend für Charlottenburg erwieſen hat, auch ferner⸗ hin zu erhalten. (Bravo!) (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig ent⸗ ſprechend dem Antrage des Petitionsausſchuſſes.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kehren nunmehr zu⸗ rück zu I. Petition des Bundes Deutſcher Mi⸗ litäranwärter — Verein Charlott en⸗ burg — betr. Anrechnung eines Teiles der Militärdienſt zeit auf das Beſol⸗ dungsdienſtalter. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Friedlaender: Meine Herren! Von den Militäranwärtern wird die für die unmittelbaren Staats⸗ und für die Reichsbeamten ge⸗ troffene Regelung über die Anrechnung der Militär⸗ dienſtzeit (1 bis 3 Jahre) auf das Beſoldungsdienſt⸗ alter auch für die Kommunalbeamten in neuerer Zeit wieder in Wort und Schrift fortgeſetzt gefordert. Es wird dabei immer wieder überſehen, daß die Verhält⸗ niſſe bei den Kommunen zum Teil ganz andere ſind als bei Staat und Reich. „Vorausſetzung für die Anrechnung iſt doch zu⸗ nächſt, daß die Gehälter in Gehaltsſtufen nach dem Dienſtalter aufſteigen. Die Kommunen ſind aber an ein beſtimmtes Beſoldungsſyſtem durch kein Geſetz gebunden, ſie können entweder nach dem Dienſtalter regelmäßig aufſteigende Normalgehälter oder Einzel⸗ gehälter ohne geregeltes Aufſteigen gewähren. Bei Einzelgehältern wären die ſtaatlichen Beſtimmungen alſo überhaupt gar nicht anwendbar. Für Staats⸗ und Reichsbeamte iſt die Anrech⸗ nung in erſter Linie deshalb eingeführt, weil die Be⸗ amten für das lange Diätariat, das ſie vor ihrer etats⸗ mäßigen Anſtellung durchzumachen haben, entſchädiat werden ſollen, in zweiter Linie deshalb, um den Alters⸗ unterſchied zwiſchen den Militäranwärtern und Zivil⸗ anwärtern durch die Beſoldung etwas auszugleichen. Bekanntermaßen geht der etatsmäßigen Anſtellung der Militäranwärter in Staat und Reich ein langes, durchſchnittlich drei⸗ bis ſechsjähriges, Diätariat vor⸗ auf. Während dieſer Zeit werden Diäten nur in recht geringem Umfange, für mittlere Beamtenſtellen etwa 1500 bis 1650 %ℳ jährlich, vom Staat gezahlt. Bei vielen Kommunen wird dagegen ein Diätariat vor der Anſtellung überhaupt nicht abgeleiſtet, die Anſtellung erfolgt vielmehr nach einer kurzen, durchſchnittlich nur ſechsmonatigen Probezeit ſogleich mit dem etats⸗ mäßigen Anfangsgehalt. Zu dieſen Kommunen zählt auch Charlottenburg. Das . , der mittleren Beamten beträgt bei uns 2600 % jährlich. Verſchiedene Kommunen wieder, darunter auch Char⸗ lottenburg, zahlen ſogar ſchon während der Probezeit das volle Anfangsgehalt, während ſie geſetzlich nur zu