138 ſtück unentgeltlich abgetretenen Straßenlandes mit . . . in Abzug gebracht, ſo daß noch % zu zahlen ſind. Wir erſuchen um gefällige Ein⸗ zahlung dieſes Betrages an unſere Stadthaupt⸗ kaſſe . .. Bei der Einzahlung durch die Poſt muß die Sendung portofrei erfolgen. Einſprüche gegen dieſe Heranziehung ſind binnen einer Ausſchlußfriſt von vier Wochen (28 Tagen), die mit dem erſten Tage nach Empfang dieſer Benachrichtigung beginnt, bei dem Magiſtrat ſchriftlich oder zu Protokoll an⸗ zubringen. Ein Einſpruch, worin lediglich er⸗ klärt wird, daß der Beitrag zu hoch ſei, genügt nicht. Es muß angegeben werden, ob die ganze Veranlagung angegriffen, bzw. in welcher Höhe die Beitragsforderung anerkannt oder beſtritten wird. Iſt eine genaue Angabe des Betrages nicht möglich, ſo ſind diejenigen Umſtände an⸗ zugeben, aus denen die Ueberbürdung hergeleitet wird. Der Magiſtrat. Außer dieſer Aufforderung iſt bisher an niemand eine weitere Mahnung, geſchweige denn Androhung von Zwangsmaßnahmen ergangen. Wie alſo in einem Teile unſerer Preſſe behauptet werden kann, der Magi⸗ ſtrat gehe rigoros mit Androhung von Zwangsvoll⸗ ſtreckung und dergleichen vor, iſt mir unerfindlich. Es liegen uns bereits eine Anzahl Stundungsanträge vor; die ſtädtiſchen Körperſchaften, Tiefbaudeputation und Magiſtrat, werden darüber zu beſchließen haben, ob und unter welchen Bedingungen, gegen welche Sicher⸗ heit, in welchem Umfange Stundung gewährt werden ſoll. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Bei der Wichtigkeit der Angelegenheit iſt eine Beſprechung in unſerer Verſammlung unbedingt nötig. Ich ſtelle deshalb den Antrag, die Anfrage zu be⸗ ſprechen, knüpfe daran aber zugleich — und zwar im Einverſtändnis mit allen Fraktionen — den weiteren Antrag, die Beſprechung von der heutigen Tagesord⸗ nung abzuſetzen. Dazu veranlaßt mich vor allem ein (Grund. Es liegt ſeitens der Anlieger der Hardenberg⸗ ſtraße bereits bei der Stadtverordnetenverſammlung eine Petition vor. Dieſe Petition iſt zur vorläufigen Aeußerung dem Magiſtrat überwieſen worden. Die Angelegenheit iſt alſo im Fluſſe und wird in unſerm Petitionsausſchuß erörtert werden. Ich glaube, daß dieſe juriſtiſch ſo ſchwierige Frage zunächſt in einem engeren Gremium, wie es ja der Petitionsausſchuß iſt, viel fruchtbringender erörtert werden kann als im Plenum der Stadtverordnetenverſammlung, und ich meine, es empfiehlt ſich aus dieſem Grunde, die Be⸗ ſprechung heute abzuſetzen. Ich habe aus beteiligten Kreiſen einen Beſuch in der Angelegenheit gehabt und — ich hoffe, daß ich das im Rahmen der Geſchäftsordnungsbemerkung ganz kurz hinzufügen darf den Eindruck gewonnen — der Beſucher war ein, wie mir ſchien, ſehr ſcharfſinniger Juriſt —, daß man gegen die Ausführungen des Ma⸗ giſtrats doch mancherlei Einwendungen erheben kann. Ich habe mir als Laie damals ſchon geſagt: vielleicht tut die Stadt beſſer, einen unter Umſtänden ſehr teuren und in ſeiner Entſcheidung ſehr zweifelhaften Prozeß zu vermeiden und von vornherein auf den § 9 des Kommunalabgabengeſetzes zurückzugreifen, als ſich auf den § 15 des Fluchtliniengeſetzes zu ſtützen. Aber das wäre weiterer Erörterung vorzubehalten. Jedenfalls Sitzung vom 25. Mürz 1914 iſt ja durch die Erklärung des Herrn Magiſtratsver⸗ treters der eine Punkt, der eine eilige Erledigung erheiſcht, genügend geklärt worden, daß nämlich nie⸗ mand gedrängt wird, zum 1. April zu zahlen, ſondern begründete Stundungsanträge Ausſicht auf Erfolg haben. Das iſt für die heutige Verhandlung ein we⸗ ſentliches Ergebnis. (Sehr richtig!) Im übrigen, glaube ich, werden wir das Weitere ſpäterer Verhandlung vorbehalten dürfen. Ich ſtelle alſo den Antrag, eine Beſprechung der Anfrage herbei⸗ zuführen, aber dieſe Beſprechung in einer ſpäteren Sitzung vorzunehmen. Vorſteher Dr Frentzel: Nachdem der Petitions⸗ ausſchuß ſich mit der Angelegenheit beſchäftigt hat! — Das muß ich Ihrer Ausführung entnehmen? (Zuſtimmung des Stadtv. Ott o.) Meine Herren, Sie haben den Antrag des Stadtv. Otto zur Geſchäftsordnung gehört. — Widerſpruch er⸗ folgt nicht; ich kann alſo feſtſtellen, daß die Verſamm⸗ lung dementſprechend beſchloſſen hat. Ich werde dieſen Beſchluß der Verſammlung zur Ausführung bringen. Ehe wir zu Punkt 10, dem letzten Punkte unſerer Tagesordnung für die öffentliche Sitzung übergehen, habe ich Ihnen noch verſchiedene andere Mitteilungen zu machen. (Unruhe.) — Bitte, meine Herren, einen Augenblick noch Geduld! Verſchiedene Kollegen wünſchen aus den Aus⸗ ſchüſſen, in die ſie hineingewählt ſind, auszuſcheiden. Zunächſt will der Herr Stadtv. Stulz aus dem Pe⸗ titionsausſchuß ausſcheiden, und an ſeiner Stelle wird der neugewählte Herr Kollege Leupold vorgeſchlagen. — Widerſpruch erfolgt nicht; es iſt dementſprechend beſchloſſen. Ferner wünſchen aus dem Ausſchuß betr. Hypo⸗ thekenbankverein auszuſcheiden: Herr Kollege Hirſch — an ſeiner Stelle wird Herr Dr. Borchardt vorge⸗ ſchlagen — ſowie Herr Dr Crüger — an ſeiner Stelle wird Herr Jaſtrow vorgeſchlagen — und endlich Herr Dr Rothholz, an deſſen Stelle Herr Laskau vorge⸗ ſchlagen wird. Widerſpruch erfolgt auch hier nicht; 1 4 von mir genannten Herren ſind demnach ge⸗ wählt. Endlich wünſcht Herr Kollege Mann aus dem ſo⸗ genannten Preſſeausſchuß auszuſcheiden. An ſeiner Stelle wird Herr Kollege Gredy in Vorſchlag gebracht. — Auch hier erfolgt kein Widerſpruch; Herr Kollege Gredy iſt gewählt. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesord⸗ nung: Antrag der Stadtv. Dr. Stadthagen und (en. betr. poſtaliſche Verhältniſſe. Druckſache 79. Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, geeignete Schritte zu ergreifen, damit die poſtaüiſden Verhältniſſe der Stadtteile Alt⸗Weſtend und Spandauer Berg verbeſſert werden. Antragſteller Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Mit Herrn Kollegen Dr Crüger und einigen unſerer Fraktionsfreunde habe ich den Antrag auf eine Verbeſſerung der poſtaliſchen Verhältniſſe in Weſtend und am Spandauer Berg geſtellt.