152 Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Mitteilung des Ma giſtrats betr. Organiſation des ſtäptiſchen Preſſe dienſtes. Druckſachen 96 und 99. R Das Wort wird nicht verlangt; die Verſammlung hat von dem Bericht des Ausſchuſſes, der Ihnen ge⸗ druckt vorliegt, Kenntnis genommen. Punkt 11: Bericht des Petitionsausſchuſſes über Petitionen.— Druckſache 100. 11 Zunächſt 1. Petition des Wilhelm Hübner und (Ge n. betr. Regulierung der Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße. Berichterſtatter Stadtv. Mottek: Meine Herren! Die Herren Wilhelm Hübner und Genoſſen bitten in einer Petition um Regulierung des noch nicht ge⸗ pflaſterten Teiles der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße nörd⸗ lich vom Kaiſerdamm, um auf dieſe Weiſe eine weitere direkte Verbindung zwiſchen dem Kaiſerdamm und dem Spandauer Berg zu erhalten. Gegenwärtig bilden dieſe Verbindung zwei Straßen, die Ahornallee und die Sophie⸗Charlotten⸗Straße, welche jedoch ca. 1 km von einander entfernt ſind. Wenn nun Wagen, die ſich in der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße in der Nähe des Kaiſerdamms aufhalten, nach der Königin⸗Eliſabeth⸗ Straße am Spandauer Berg gelangen wollen, müſſen ſie einen Umweg, wie die Petenten ausführen, von etwa 3 bis 4 km machen. Für die Regulierung dieſes Straßenteils kommen nur drei Adjazenten in Betracht, der Spar⸗ und Bau⸗ verein, die Hofbuchdruckereibeſitzer Möſerſchen Erben und der Rentier Piela. Wie aus der Petition erſicht⸗ lich, ſind dieſe bereit, das zu ihren Grundſtücken ge⸗ hörige bebauungsplanmäßige Straßenland der Stadt⸗ gemeinde unentgeltlich aufzulaſſen und auch zu den Regulierungskoſten gemäß ihrer Frontlänge beizu⸗ tragen. Nur der Herr Rentier Piela will die Regu⸗ lierungskoſten für ſein Grundſtück erſt dann zahlen, wenn dasſelbe mit Wohngebäuden in der Königin⸗ Eliſabeth⸗Straße bebaut ſein wird. Meine Herren, in anbetracht deſſen, daß die Re⸗ gulierung der Königin⸗Eliſabeth⸗Straße im öffent⸗ lichen Verkehrsintereſſe liegt und dem Magiſtrat da⸗ durch erhebliche Unkoſten nicht entſtehen, bitten die Pe⸗ tenten, mit der Regulierung ſchon im Frühjahr dieſes Jahres zu beginnen. Nach den Ausführungen des Herrn Magiſtrats⸗ vertreters im Petitionsausſchuß ſteht der Magiſtrat der Regulierung dieſer Straße nicht ablehnend gegen⸗ über. Es werden nur noch Verhandlungen mit einem der Adjazenten gepflogen, die hoffentlich den gewünſch⸗ ten Erfolg haben werden. Der Pentonseneſchnß hat deshalb beſchloſſen, die Petition dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. ſchluſſe zu folgen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Ich bitte Sie, dieſem Be⸗ Sitzung vom 8§. April 1914 Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu 11. Petition der Sozialen Arbeitsge⸗ meinſchaft der Kaufmänniſchen Ver⸗ bände betr. Sonntagsruhe im Handels⸗ gewerbe. Berichterſtatter Stadtv. Imberg: Meine Her⸗ ren! Die Soziale Arbeitsgemeinſchaft der Kaufmän⸗ niſchen Verbände hat an die deutſchen Stadtverwal⸗ tungen eine Eingabe gerichtet, in der ſie ſich mit den Beſchlüſſen der Reichstagskommiſſion zur Vorbe⸗ ratung eines Geſetzes für die Sonntagsruhe befaßt. Sie wendet ſich in ihrem erſten Teile gegen den Be⸗ ſchluß dieſer Kommiſſion, die Städte in ſolche von 75 000 Einwohner und darüber zu teilen, und zwar ſoll nach dieſem Beſchluſſe in den Städten über 75 000 Einwohner die völlige Sonntagsruhe eingeführt werden, wogegen in denen bis zu 75 000 Einwoh⸗ nern eine Arbeitszeit bis zu 5 Stunden vorgeſehen iſt. Die Einreicher befürchten, daß, falls dies Ge⸗ ſetz wird, ſich einerſeits eine Abwanderung der Kauf⸗ luſtigen in die kleineren Städte bemerkbar machen könnte, und daß anderſeits den Handlungsgehilfen in den kleineren Städten eine größere Sonntagsruhe auf abſehbare Zeit nicht eingeräumt werden würde. Sie meinen, daß hierdurch die Handlungsgehilfen noch mehr als bisher ſich nach den größeren Städten hinziehen würden und die Not, die dort bereits durch Stellenloſigkeit herrſcht, ſich noch weiter vergrößern würde. Im zweiten Teile der Eingabe — und das iſt der weſentliche Teil — richten die kaufmänniſchen Verbände an die ſtädtiſchen Körperſchaften das Er⸗ ſuchen, Beſchlüſſe dahin zu faſſen, daß die völlige Sonntagsruhe einheitlich für das ganze Reich mit Ausnahme der Bedürfnisgewerbe als notwendig an⸗ erkannt wird. Ausnahmen ſollen nur inſoweit ge⸗ ſtattet ſein, als eine Zweidrittelmehrheit der Ge⸗ werbetreibenden die Notwendigkeit nachweiſt. Meine Herren, bezüglich des erſten Teiles dieſer Petition hat der Ausſchuß einſtimmig anerkennen müſſen, daß die Beſchlüſſe der Reichstagskommiſſion in der Tat nicht haltbar ſind und daß es wünſchens⸗ wert iſt, daß ſie nicht Geſetz werden. Der Ausſchuß iſt der Anſicht, daß eine Differenzierung nach der Einwohnerzahl in erſter Linie ſchon durch das ſte⸗ tige Wachſen der Bevölkerung der Städte gewiſſe Un⸗ ſicherheiten und Ungerechtigkeiten zur Folge haben muß. Es werden bei der Bemeſſung der Sonntags⸗ ruhe überhaupt ganz andere Geſichtspunkte in Frage kommen müſſen als die Anzahl der Einwohner. Es wird ſich im weſentlichen darum handeln, wie die örtlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe der ein⸗ zelnen Städte ſind; man wird auf die Lage und die Umgebung derſelben Rückficht nehmen müſſen. Ich möchte hierfür anführen, daß es z. B. von Wichtig⸗ keit iſt, wenn eine Stadt in einem größeren Land⸗ kreiſe liegt und für die ganze ländliche Bevölkerung gewiſſermaßen als Markt⸗ und Einkaufsplatz dient. Man wird weiter die Art und die Beſchäftigung der Bevölkerung der einzelnen Plätze in Betracht ziehen müſſen. 3. B. wird in Fabrikſtädten zu erwägen ſein, ob die Arbeitszeit in den Fabriken namentlich den Frauen geſtattet, nach Schluß der Arbeitszeit noch außer ihren häuslichen Obliegenheiten die Ein⸗ käufe für die Ihrigen zu beſorgen. Man wird ferner auch auf die alteingebürgerten Gepflogenheiten und