Sitzung vom 8§. April 1914 nahme zu der Petition ſelbſt nicht liegt und als man vielleicht aus dem Antrag, über die Angelegenheit zur Tagesordnung überzugehen, einen zu ſpeziellen Schluß ziehen könnte. Inſofern habe ich kein Bedenken, daß dieſem Antrag zugeſtimmt wird, aber nur mit der Be⸗ gründung, die ich ſoeben gegeben habe. Stadtv. Imberg (Schlußwort): Ich möchte Herrn Kollegen Gebert nur ganz kurz erwidern, daß doch die Anſichten im Handelsgewerbe über die völlige Sonntagsruhe ſehr weit voneinander abweichen. Ich möchte Sie daran erinnern, daß erſt Ende des vorigen Monats hier in Berlin eine große Verſammlung von 24 größeren Detailliſtenverbänden ſtattgefunden hat, in der ſehr ſcharf dagegen geſprochen wurde, daß in den großen Städten eine völlige Sonntagsruhe ein⸗ geführt werden ſoll. Es wurde dort von verſchiedenen Seiten erklärt, daß in Groß⸗Berlin eine ſehr bedeu⸗ tende Anzahl gerade kleinerer Gewerbetreibenden voll⸗ ſtändig ruiniert wäre, wenn eine ſolche Beſtimmung Geſetz würde. Sie ſehen alſo, Herr Kollege Gebert, daß der Anſicht Ihrer Gewährsmänner auch andere, entgegengeſetzte gegenüberſtehen. Wer da recht be⸗ halten würde, könnte natürlich erſt die Zukunft lehren; aber jedenfalls wird es richtig ſein, bei dieſer ſchwieri⸗ gen Materie mit großer Vorſicht zu verfahren. Meine Herren, ich habe die Behandlung dieſer Petition in zwei Teilen nur deswegen vorgenommen, um darzutun, daß in bezug auf die Differenzierung der Städte nach der Einwohnerzahl der Ausſchuß mit der Petition nach der Richtung übereinſtimmte, daß dieſe Einteilung durchaus zu verurteilen ſei. Ich habe dagegen ausdrücklich hervorgehoben, daß gerade der Schluß der Eingabe das Weſentliche der Petition und ihr Kernpunkt ſei. Dies in Bezug auf die Aus⸗ führungen des Kollegen Dr Stadthagen. Perſönlich möchte ich noch bemerken, daß der Antrag, die Petition dem Magiſtrat als Ma⸗ terial zu überweiſen, allerdings durchaus nichts Bin⸗ dendes in ſich ſchließt, und ich würde für meine Perſon gegen dieſe Art der Beſchlußfaſſung nichts einzuwenden haben. (Die Verſammlung lehnt den Antrag der Stadtv. Ahrens und Gen., die Petition dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen, ab und beſchließt nach dem Antrage des Stadtv. Bollmann die Ueberweiſung als Material.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir gehen über zu III. Perition des liberalen Bezirks⸗ vereins Charlottenburg⸗Weſtend betr. bauliche Erſchließung von Nord⸗ Weſtend. Ber Stadtu Der liberale Bezirksverein Charlottenburg⸗Weſtend richtet an den Magiſtrat das Erſuchen, baldmöglichſt geeignete Schritte zur dringend notwendigen baulichen Erſchlie⸗ ßung von Nord⸗Weſtend zu tun, insbeſondere ſchleu⸗ nigſt einen Bebauungsplan der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung vorzulegen. In der Petition wird ausge⸗ führt, daß es ſehr bedauerlich ſei, daß das ſchöne Terrain nördlich der Spandauer Chauſſee unbebaut läge. Es wird eingehend und in der vielſeitigſten Weiſe dargelegt, wie für dieſes Terrain eine Bevölke⸗ rung gewonnen werden könne. Es wird darauf hin⸗ gewieſen, daß die Siemenswerke, die jenſeits der Spree 155 ihre großartigen Etabliſſements beſitzen, zweifellos in ihren Beamten und höheren Arbeitern eine zahlreiche Einwohnerſchaft für jenes Gebiet haben würden. Es wird erwähnt, daß gewiſſe Schwierigkeiten zur Er⸗ ſchließung dieſes Terrains beſtanden hätten, und es wird anerkannt — ich lege darauf Wert, daß dies in der Petition ſelbſt feſtgeſtellt wird — daß der Ma⸗ giſtrat ſich bemüht hat, im Rahmen ſeiner Machtvollkommenheiten für die Erſchließung dieſes Gebiets zu ſorgen. Im Jahre 1912 hatte, wie das auch in der Petition erwähnt wird, der Magiſtrat einen Bebauungsplan für jene Gegend aufgeſtellt, nachdem von der allein hierfür zuſtändigen Behörde, dem Königlichen Bauten⸗ miniſterium, eine Bauordnung feſtgeſetzt war. Der Bebauungsplan des Magiſtrats hat nicht zur Ausfüh⸗ rung kommen können — alſo der dokumentierte Wille des Magiſtrats, jenes Gebiet zu erſchließen, wurde un⸗ möglich gemacht —, weil die Bauordnung nicht ein⸗ geführt wurde. Wir haben im Petitionsausſchuß ge⸗ hört, daß dieſe Bauordnung deshalb nicht ausgeführt wurde, weil ſie den Intereſſenten nicht gefiel. Die Gründe, die die Intereſſenten gegen die Bauordnung gehabt haben, müſſen ſehr ſchlagend, ſehr treffend und ſehr gewichtig geweſen ſein, wenn ſie imſtande ge⸗ weſen ſind, eine ſo gut orientierte Behörde wie das Königliche Arbeitsminiſterium umzuſtimmen. Nun wird kein Einwohner Charlottenburgs den Wunſch hegen — das iſt wohl zweifellos —, daß jenes Gebiet nicht erſchloſſen werde. Was in der Petition in dieſer Hinſicht geſagt wird, iſt richtig und verſtän⸗ dig, und es wäre ſehr wünſchenswert, daß die Er⸗ ſchließung erfolgt. Es wird Sie wundern, meine Herren, daß Ihnen der Petitionsausſchuß im Ge⸗ genſatz zu ſeiner Stellung früheren Petitionen dieſer Art gegenüber empfiehlt, die Petition nicht zur Berück⸗ ſichtigung, ſondern nur als Material zu überweiſen. Dafür hat der Petitionsausſchuß ganz beſtimmte wohl⸗ erwogene Gründe gehabt. Die Machtmittel, die einem Petitionsausſchuß zur Verfügung ſtehen, ſind ja ſehr gering. Die feinen Nuancen zwiſchen Tagesordnung, Material und Be⸗ rückſichtigung müſſen nach Anſicht des Petitionsaus⸗ ſchuſſes ſehr genau abgewogen werden, und man muß ſich hüten, einen falſchen Gebrauch und einen zu aus⸗ giebigen Gebrauch davon zu machen, weil ſonſt die an ſich ſchon nicht ſehr ſcharfe Waffe abſtumpft. Die An⸗ gelegenheit wird vom Magiſtrat berückſichtigt. Der Magiſtratsvertreter hat klar und offen im Petitions⸗ ausſchuſſe erklärt, daß der Magiſtrat mit aller Energie dafür eintrete, daß jenes Gebiet erſchloſſen würde, wo⸗ bei er natürlich nicht blind gegen die vielen Schwierig⸗ keiten iſt, die der Erſchließung entgegenſtehen; dieſe zu erwägen, iſt ſeine Pflicht. Wenn nun beim Ma⸗ giſtrat dieſer Standpunkt vorliegt, dann iſt die Ueber⸗ weiſung einer ſolchen Petition an ihn als Material, als ſehr ſchätzbares Material, angemeſſen und durch⸗ aus den Verhältniſſen entſprechend. Sie aber zur Be⸗ rückſichtigung zu überweiſen, das würde ſo ausſehen, als ob die Stadtverordnetenverſammlung einen ge⸗ wiſſen Druck ausüben wollte, und das iſt nach Anſicht des Petitionsausſchuſſes nach Lage der Dinge nicht richtig. Die Frage iſt weitſchichtig, hat ſo große Konſequenzen, es ſind ſo viele Geſichtspunkte mit in 1. . zu ſtellen, daß es von der Stadtverordneten⸗ verſammlung, die das Material doch nicht ſo genau beherrſcht, wie es der Magiſtrat beherrſchen Aa ein gewiſſes Riſiko wäre, etwas zur Berückſichtigung emp⸗ fehlen zu wollen, über deſſen Grundgedanken man