Sitzunz vom §. April 1914 wie der Ausſchuß Ihnen empfohlen hat, als Material ſondern zur Berückſichtigung zu überweiſen. Es wird Sie vielleicht wundernehmen, wenn ich Sie bitte, doch bei dem Antrage des Petitionsausſchuſſes zu bleiben, trotzdem ich ſelbſt Ihnen im Jahre 1911 als Bericht⸗ erſtatter über eine ähnliche Petition die Ueberweiſung zur Berückſichtigung empfohlen habe. Das hat ſeine ganz beſonderen Gründe gehabt. Ich glaube auch, meine Freunde ſtehen durchaus heute nicht anders als vor drei Jahren in der Beurteilung dieſer Frage. Wir halten nach wie vor die Er⸗ ſchließung von Nord⸗Weſtend im allge⸗ meinen Intereſſe Charlottenburgs für ſehr erwü nſcht. Wenn wir aber eine der⸗ artige Petition zur Berückſichtigung überweiſen, dann identiftzieren wir uns mit den Wünſchen der Pe⸗ tenten, (Sehr richtig!) mit allen Wünſchen, die geäußert ſind. Da mache ich auf einen Punkt aufmerkſam, den der Herr Referent, wenn ich mich recht erinnere, nicht erwähnt hat. Die Petenten ſprechen davon, daß früher entgegengehalten worden ſei, die Koſten einer Brücke über die Spree verteuerten die Sache zu ſehr. Dazu ſagen ſie: Dieſer Punkt darf „um ſo weniger die Er⸗ ſchließung aufhalten, als ja das Einkommen des Stadtſäckels in einer Weiſe erhöht werden ſoll, daß mehr als eine Verzinſung der angelegten Kapitalien aus der Bebauung herauskommen muß.“ Meine een der Magiſtrat hat uns, ich glaube, ſchon bei früherer Gelegenheit, erklärt, daß eine Brücke über die Spree und über die Eiſenbahn Millionen koſtet. Derartigen Projekten, die Millionen koſten, heute unbeſehen ohne weitere Vorbereitung zuzu⸗ ſtimmen, das kann ich bei der Finanzlage der Stadt nicht verantworten. Wenn ich auch zugebe, daß die Aufſchließung und Bebauung der Gegend erwünſcht iſt, ſo kann ich mich doch nicht ohne weiteres heute dazu entſcheiden, ob ich der Form, wie es die Herren Petenten wünſchen, gleich in Verbindung mit einer Brücke, zuſtimmen könnte. Daher möchte ich Sie bitten, dem Antrage nicht ſtattzugeben, die Petition zur Berückſichtigung zu überweiſen, ſondern ſie nur als Material dem Magi⸗ ſtrat zu übergeben. Dabei wollen wir ausdrücklich bemerken, daß wir auch die Hoffnung haben, daß der Magiſtrat die Sache energiſch fördern und dauernd im Auge behalten wird. (Die Verſammlung lehnt den Antrag auf Ueber⸗ weiſung zur Berückſichtigung ab und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, die Petition III dem Magiſtrat als Material zu überweiſen.) Vorſteher Dr. Frentzel: IV. Petition des Adolf Kohn und Gen. betr. Stundung von Anliegerbeiträ⸗ gen für die Hardenbergſtraße. Stadto. Meyer (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren! Es dürfte zweckmäßig ſein, die Erörterung dieſer Petition mit dem folgenden Punkte der Tages⸗ ordnung: Beſprechung der Anfrage der Stadtv. Jach⸗ mann und Gen. betr. Anliegerbeiträge in der Harden⸗ bergſtraße, zu verbinden, da es ſich beide Male um dieſelbe Materie handelt. Ich beantrage das hiermit. 157 Vorſteher Dr. Frentzel: Ein Widerſpruch erfolgt nicht; wir können alſo gleich dem Antrag des Kollegen Meyer entſprechend Punkt 10 der Tagesordnung hin⸗ zunehmen: Beſprechung der Anfrage der Stadtv. Jachmann und Gen. betr Anliegerbeiträge in der Hardenbergſtraße. 2 — Druckſache 90. Ich bemerke weiter noch, daß zu der Petition IV ein Antrag der Herren Ahrens, Bade, Dr Borchardt und Gen. eingegangen iſt. über dieſe Petition zur Tagesordnung überzugehen. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Es liegt eine Petition der Anlieger der Hardenbergſtraße vor und, inzwiſchen eingegangen, auch eine gleichartige Petition des Haus⸗ und Grund⸗ beſitzervereins von 1895, die Anliegerbeiträge, welche der Magiſtrat zurzeit von den Intereſſenten auf Grund des § 15 des ſogenannten Fluchtlinien⸗ geſetzes eingefordert hat, bis zur endgültigen rechts⸗ kräftigen Entſcheidung im anhängig gemachten Ver⸗ waltungsſtreitverfahren zu ſtunden. Die Petenten haben in ihrer Petition eine eingehende Begründung für den Antrag gegeben. Dieſe Begründung geht darauf aus, die Rechtsgültigkeit der Erhebung dieſer Beiträge überhaupt zu beſtreiten. Schon dieſer Um⸗ ſtand mußte dem Petitionsausſchuß Veranlaſſung ge⸗ ben, auf die Materie an ſich in gewiſſem Umfang einzugehen. Dazu kam aber auch, daß in der vo⸗ rigen Stadtverordnetenverſammlung, wie Sie wiſſen, eine Anfrage Jachmann und Gen. geſtellt war, wie die Verhältniſſe mit den Anliegerbeiträgen in der Hardenbergſtraße liegen, und daß Herr Kollege Otto damals beantragte, die weitere Beratung dieſer An⸗ frage zu vertagen, bis in einem kleineren Gremium, nämlich dem Petitionsausſchuß, dem die Petition be⸗ reits vorlag, eine Ausſprache ſtattgefunden hätte. Meine Herren, der Petitionsausſchuß war ſich, das möchte ich vorweg bemerken, einig darüber, daß eine Prüfung der Rechtslage im einzelnen weder im Petitionsausſchuß noch überhaupt in der Stadt⸗ verordnetenverſammlung oder in einem Stadtver⸗ ordnetenausſchuß möglich wäre, daß ſo viele recht⸗ liche Fragen aufträten, daß es ausgeſchloſſen wäre, die ſpezielle Rechtslage zu klären. Dagegen iſt er ohne weiteres bereit geweſen, ſich über die Rechtslage im allgemeinen und über gewiſſe Punkte, die in der Petition ſowohl wie in der Oeffentlichkeit Anlaß zu Angriffen gegen die Stadtverwaltung gegeben haben, zu unterhalten. Bezüglich der allgemeinen Rechts⸗ lage möchte ich folgendes bemerken. Der § 15 des ſogenannten Fluchtliniengeſetzes vom 2. Juli 1875, auf Grund deſſen die Verwaltung die Anliegerbeiträge jetrt eingefordert hat, lautet im weſentlichen dahin — ich laſſe die nicht in Betracht kommenden Teile fort: „Durch Ortsſtatut kann feſtgeſetzt werden, daß bei der Anlegung einer neuen Straße von dem Unternehmer der neuen Anlage oder von den angrenzenden Eigentümern — von letzteren, ſobald ſie Gebäude an der neuen Straße er⸗ richten — die Freilegung, erſte Einrichtung, Entwäſſerung und Beleuchtungsvorrichtung der Straße in der dem Bedürfnis entſprechenden Weiſe beſchafft, ſowie deren zeitweiſe, höchſtens jedoch fünfjährige Unterhaltung, beziehungs⸗ weiſe ein verhältnismäßiger Beitrag oder der