162 langt aber die Petition und der Antrag des Peti⸗ tionsausſchuſſes. (Widerſpruch.) Denn die Petition und der Antrag des Petitions⸗ ausſchuſſes fordern nicht, daß die einzelnen Wünſche um Stundung, die an den Magiſtrat herangebracht werden, wohlwollend geprüft werden, ſondern die Petition verlangt ganz grundſätzlich, daß, ohne daß überhaupt ein Wunſch nach Stundung beim Magi⸗ ſtrat geäußert wird und ohne daß dieſer Wunſch nach Stundung von dem Magiſtrat hinſichtlich der Beſon⸗ derheiten des Falles. und der Beſonderheiten der Vermögenslage des Betreffenden geprüft wird, ganz prinzipiell die Stundung bis zum Austrag des Ver⸗ waltungsſtreitverfahrens ausgeſprochen wird. Eine ſolche prinzipielle Stundung iſt eigentlich etwas, möchte ich ſagen, noch nie Dageweſenes, etwas, dem der Magiſtrat gar nicht entſprechen kann, ſelbſt wenn er ihm entſprechen wollte. Ja, meine Herren, meine Freunde glauben ſo⸗ gar, daß der Magiſtrat eigentlich dieſen Hausbe⸗ ſitzern ſchon in ganz bedenklichem Maße Entgegen⸗ kommen gezeigt hat. Denn wir haben in der vorigen Sitzung durch den Herrn Syndikus erfahren, daß bei der Zuſtellung der Aufforderung an die Anlieger, dieſe Beiträge zu zahlen, aus dem Formular die Bemerkung herausgeſtrichen worden iſt, daß, wenn nicht bis zu der und der Friſt die Beiträge gezahlt ſind, die Beiträge zwangsweiſe eingezogen werden. In der Preſſe ſtand ja, entſprechend der Wahrheits⸗ liebe, die von den Hintermännern dieſer Nachrichten bei dem ganzen Vorgehen beliebt wurde, daß empö⸗ renderweiſe ſogar das zwangsweiſe Beitreiben ange⸗ droht worden ſei. Nun, dieſes empörende Androhen des zwangsweiſen Beitreibens iſt im bureaukrati⸗ ſchem Gange einer Verwaltung etwas ganz Schema⸗ tiſches und nichts Verwunderliches und geſchieht überall bei derartigen Zuſtellungen. Daß es in dieſem beſondern Falle ausnahmsweiſe unterlaſſen wurde, daß man ſich die Mühe genommen hat, in den Formularen dieſen Paſſus herauszuſtreichen, das iſt bereits ein Entgegenkommen aus Rückſicht auf die wohlhabenden Herren, denen eine ſolche Androhung vielleicht etwas nicht Faires zu ſein ſchien; denn bei anderen Angelegenheiten wird derartiges nicht beliebt. Meine Freunde erblicken wie geſagt darin ſchon ein zu weitgehendes Entgegenkommen des Magi⸗ ſtrats. Sie erblicken in dem ganzen Vorgehen der Hausbeſitzer, in der ganzen Art und Weiſe, wie hier Behauptungen über das Vorgehen des Magiſtrats in die Preſſe lanciert worden ſind, eine derartige Un⸗ geniertheit im Umgehen mit der Wahrheit, daß ſie gar keine Veranlaſſung haben, dieſe Leute anders zu behandeln wie alle anderen Charlottenburger Bürger, d. h. eben mit dem Wohlwollen einer ſozialen und verſtändigen Kommunalverwaltung. Mit dieſem Wohlwollen werden ſie behandelt werden, deſſen bin ich ganz ſicher, deſſen ſind meine Freunde auch ganz ſicher, vielleicht ſogar noch mit etwas mehr Wohl⸗ wollen, auch wenn Sie die Petition dem Magiſtrat nicht zur Berückſichtigung überweiſen, ſondern wenn Sie über die Petition, wie ſie es verdient, zur Ta⸗ gesordnung übergehen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Mosgau: Meine Herren! Wenn irgend etwas geeignet iſt, mir zu beweiſen, daß ich vorher S itzung vom 8. April 1914 mit meinen Worten recht gehabt habe, dann i Unwille geweſen, den dieſelben bei Herrn Dr. Borchardt erzeugt haben. (Sehr richtig!) In einer Frage wie dieſe kommt man leicht in den Verdacht, daß man plutokratiſche Intereſſen wahr⸗ nimmmt, wenn man der Anſicht iſt, daß Rückſicht⸗ nahme bei ſchwierigen wirtſchaftlichen Lagen ſich nicht nur auf die niedrigſten Steuerſtufen beſchränken ſolle. (Sehr richtig!) Mehr habe ich aber nicht geſagt, und das Stenogramm wird ausweiſen, daß es mir garnicht eingefallen iſt, zu ſagen: wir wollen dieſe Frage nicht vom Rechts⸗ . 4 ſondern vom Gefühlsſtandpunkt aus be⸗ urteilen. 4.— der ollegen (Zuruf des Stadtv. Dr Borchardt.) — Es wird ſich jc ergeben, was ich geſagt habe. — Ich kann nur wiederholen, daß es ſelbſtverſtändlich iſt, daß dieſe Frage vom Rechtsſtandpunkt aus und nicht anders beurteilt werden ſoll und daß, wenn man ſie von einem Gefühlswinkel aus anſehen will, man dazu als Stadwerordneter eher das Recht hat als der Ma⸗ giſtrat. Das iſt alles, was in meinen Worten ge⸗ legen hat. Nun, meine Herren, iſt Herrn Dr. Borchardt aber ein ſehr großer Irrtum unterlaufen, und er hätte ſeine ganze Rede eigentlich nicht halten können, wenn er beſſer informiert geweſen wäre. Er kämpft mit den Anliege rbeiträgen und imputiert mir und dem Pe⸗ titionsausſchuß, daß wir, indem wir die Petition der Hardenbergſtraßenanlieger zur Berückſichtigung über⸗ weiſen, überhaupt mit der Möglichkeit rechnen, daß ſie keinerlei Beiträge bezahlen ſollen. Meine Herren, ein ſo gewandter Herr wie Herr Kollege Dr. Borchardt müßte es eigentlich wiſſen, und ich denke fuſt, daß ich mich irre, wenn ich ſage, was ich jetzt ſagen werde: Anlieg er beiträge ſind nur die Beiträge aus § 15 des Fluchtliniengeſetzes! Nur gegen dieſe Anlieger⸗ beiträge — aus § 15 erhoben — richtet ſich z. B. in der heutigen „Neuen Zeit“ ein zweifellos von ju⸗ riſtiſcher Seite geſchriebener Artikel, der die Auf⸗ faſſung des Magiſtrats ſtark bekämpft. Darüber, daß die Herren in der Hardenbergſtraße mit vollem Recht noch zu Beiträgen für die Umgeſtal⸗ tung der Straße herangezogen werden können, iſt bei den Anliegern ſelbſt keinerlei Zweifel; das geht ja klar daraus hervor, wie vorher mitgeteilt wurde, daß einiae Herren bei verſchiedenen Fällen angefragt haben, und auch daraus, daß ſie ſich ein gewiſſes Rücktrittsrecht vom Kauf vorbehalten haben. Kurz und gut, Herr Dr Borchardt tut uns ein fürchterliches Unrecht, wenn er behaupten will — und das habe ich aus ſeinen Worten herauszuhören geglaubt —, daß wir dieſe Leute in der Hardenbergſtraße, weil e8 Fleiſch von unſerem Fleiſche iſt, von Beiträgen, die ſie gerechterweiſe ſchulden, frei machen oder es ihnen ermöglichen wollen, daß ſie ſie ad calendas graecas geſtundet bekommen. Es iſt mir nicht eingefallen, das zu ſagen, und auch der Petitionsausſchuß hat das nicht geſagt. Meine Herren, meine Fraktion iſt ſich in ihrer Stellungnahme vollſtändig klar, und die Kritik des Herrn Kollegen Dr. Borchardt, daß er unſere Stellung⸗