170 zwecke herzugeben; der Fahrdamm in der Geisberg⸗ ſtraße gehöre überhaupt der Stadt Schöneberg, müſſe deshalb ſchon in Wegfall kommen, und der Platz, der auf den Bürgerſteigen verbleibe, ſei für die Abhaltung eines Marktes viel zu klein. Indem der Polizeipräſt⸗ dent dieſen Vorſchlag ablehnte, ſchrieb er wörtlich: Ueberhaupt erſcheint der Charakter der ganzen Stadtgegend zur Abhaltung eines Wochenmarktes wenig geeignet. Und am Schluſſe ſeines Briefes bemerkte er: Ich glaube jetzt ſchon darauf hinweiſen zu müſ⸗ ſen, daß nach Eröffnung des Bahnhofs der Unter⸗ grundbahnen vorausſichtlich Verkehrsverhältniſſe ſich entwickeln werden, die eine weitere Be⸗ nutzung des Platzes zu Marktzwecken nicht an⸗ gängig erſcheinen laſſen. Meine Herren, wenn man die Akten durchlieſt, ſo zieht ſich wie ein roter Faden die Tatſache hindurch, daß der Polizeipräſident ſchon ſeit längerer Zeit auf dem Standpunkt ſteht, daß ein Markt in jener Gegend nicht mehr abgehalten werden darf, daß auch gar kein Bedürfnis dazu vorhanden iſt. Bereits im Jahre 1912, als der Magiſtrat darum eingekommen war, den Markt auf beiden Platzhälften des Wittenbergplatzes abzuhalten, hat der Polizeipräſident dies abgelehnt und geſchildert, daß, wenn der Markt auf beiden Platzhälf⸗ ten ſtattfinden würde, dies eine Beläſtigung und Ge⸗ Gerd der Paſſanten ſei. Er fuhr dann wörtlich ort: Ich ſtelle vielmehr anheim, den Wochenmarkt, für den ein Bedürfnis kaum noch zu erkennen iſt, ganz eingehen zu laſſen oder ihn ſo weit ein⸗ zuſchränken, daß er auf einem Platzteile des Wittenbergplatzes untergebracht werden kann. Auch der geplanten Unterbringung von Ver⸗ kaufsſtänden auf den Bürgerſteigen vor den Häuſern kann nicht zugeſtimmt werden. Die Abhaltung des Wochenmarktes auf den Bürger⸗ ſteigen vor den Häuſern verträgt ſich weder mit dem Charakter der Stadtgegend, noch iſt ſie im Verkehrsintereſſe angängig. Das läßt wohl keinen Zweifel, daß der Polizei⸗ präſident ſchon ſeit langer Zeit in Erwägung gezogen hat, den Markt auf dem Wittenbergplatz zu ſchließen. Es war dem Magiſtrat ſo nebenbei der Vorwurf ge⸗ macht worden, er habe die Polizei ſcharf gemacht. Meine Herren, das iſt nicht der Fall. Der Herr Bür⸗ germeiſter hat uns nachgewieſen, daß er in einer Unter⸗ handlung, die er mit dem Herrn Polizeipräſidenten nach jenem Schreiben vom 18. Juli v. I., in dem es ſich um die Verlegung nach dem Platz am Gaſometer handelte, bez. anderer Angelegenheit gepflogen hat, den Polizeipräſidenten gebeten hat, er möge die Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung reſpektieren im Intereſſe der Selbſtverwaltung. Niemand wünſcht einen Konflikt, der Magiſtrat wünſcht ihn nicht, und die Polizei wünſcht ihn nicht, und ich möchte auch dringend bitten, daß die Stadtverordnetenverſammlung 4 4 zu einem Konflikt in dieſer Angelegenheit eibe. (Rufe: Ach! — Sehr richtigl) Ein weiterer Punkt, der im Ausſchuß eingehend zur Behandlung kam, war die Frage wegen des Zu⸗ Sitzung vom 22. April 1914 ſchuſſes der 160 000 ℳ durch die Untergrundbahn. Die urſprüngliche Abmachung mit der Untergrundbahn ging dahin, daß ſie verpflichtet iſt, die Anlagen auf dem Wittenbergplatz ſo, wie ſie früher beſtanden haben, wieder herzuſtellen, außerdem die Verpflichtung hat, eine Summe von 75 000 ℳ zu zahlen, wofern die Stadt Charlottenburgdengleichen Be⸗ trag zur Ausſchmückung des Platzes her⸗ gibt. Dieſes Abkommen beſteht für alle Fälle, mag der Markt erhalten bleiben oder entfernt werden. Dieſes Abkommen beſteht, und darauf können wir fußen. Der Magiſtrat hat es aber verſtanden, die Untergrundbahn zu einer weit höheren Leiſtung zu bringen. Wie Sie wiſſen, hat ſie ſich bereit erklärt, 160 000 ℳ für die künſtleriſche und gärtneriſche Aus⸗ geſtaltung des Wittenbergplatzes auf Grund des Pro⸗ jektes zu zahlen, das hier aufgehängt iſt und der Unter⸗ grundbahn vorgelegen hat. Meine Herren, wenn Sie die Vorlage annehmen mit dieſem Projekt, ſo werden uns die 160 000 ℳ gezahlt, und die Ausgeſtaltung des Platzes koſtet die Stadt nicht einen Pfennig. Im Ausſchuß iſt aber auch erwogen worden, wie es denn ſei, wenn die Stadtverordnetenverſammlung dieſe Vorlage wieder ablehnen ſollte, was dann mit den 160 00) ℳ werden würde. Eine reſtloſe Er⸗ klärung iſt im Ausſchuß in dieſer Hinſicht nicht ge⸗ geben worden. Ich möchte, falls der Magiſtrat nicht in der Lage iſt, heute in der Oeffentlichkeit eine reſt⸗ loſe Erklärung dieſerhalb abzugeben, mir vorbehalten, zu beantragen, daß die Vorlage eventuell an den Aus⸗ ſchuß zurückverwieſen wird. Nur wäre es wünſchens⸗ wert, daß auch ein Juriſt in den Ausſchuß hineinginge. Vielleicht wären die Dinge eingehender behandelt wor⸗ 42 wenn wir einen Juriſten im Ausſchuß gehabt ätten. (Zuruf: Magiſtratsmitgliederl) Nun habe ich mich noch mit den Petitionen zu beſchäftigen. Es war uns erſtens eine Petition der Standinhaber des Wochenmarktes auf dem Witten⸗ bergplatz zugegangen. Dieſe iſt durch den Ausſchuß als erledigt erklärt worden. Außerdem war uns zu⸗ gegangen eine Petition des Kommunalen Frauenver⸗ eins vom 20. April, worin auf die zahlreichen Erörte⸗ rungen in der Preſſe hingewieſen wird, die der Verein veranlaßt hat. Ich muß doch hier erklären, daß die Vorſitzende dieſes Vereins, Frau Anna Jaſtrow, in der Oeffentlichkeit mit Zahlen operiert, die nicht exiſtieren. Ich muß es von dieſer Stelle aus als eine maßloſe Uebertreibung der Frau Anna Jaſtrow bezeichnen, (Hört! hört!) daß ſie erklärt, im vorigen Jahre ſeien 7000 Unter⸗ ſchriften auf dem Wittenbergplatz geſammelt worden, während ihre Bundesgenoſſen, die Standinhaber, in ihrer Petition vom 8. April vorigen Jahres dieſe Zahl auf 4750 angegeben hatten, eine Zahl, die bei weitem übertrieben war, die nur dadurch zuſtande gekommn iſt, daß Hausfrauen mit ihren Köchinnen von Stand zu Stand gingen und überall die Unterſchrift leiſteten, daß unter dieſen Unterſchriften wohl die Hälfte von Leuten herrührte, die gar nicht in Charlottenburg wohnen, ſondern in Berlin, Wilmersdorf und Schöne⸗ berg. Neuerdings hat uns Frau Jaſtrow wieder ein Schreiben geſchickt, worin ſie erklärt, es ſeien 42. 44 4 (e e 10 4 2 en, es iſt hier genau dieſelbe : relle Unterſchriften in dieſer Höhe können nicht geleiſtet worden ſein, denn der Beſuch hat nicht annä dieſe Höhe erreicht.