176 Dieſe Feſtſtellung, meine Herren, war mir nun ſehr intereſſant, weil mir eben, wie ich erwähnte, ge⸗ ſagt worden war, der Verkehr würde gar nicht behindert werden. Ich fuhr ſchnell zum Rathaus und gab den Auf⸗ trag, man möchte die Behinderung des Verkehrs fort⸗ dauernd alle halbe Stunde beobachten und das ſchrift⸗ lich niederlegen. Danach iſt nunmehr folgendes feſt⸗ geſtellt worden. Während der Zeit von 10 bis 12 Uhr ebbt dieſe Behinderung des Verkehrs ab; um 12 Uhr ſetzt ſie in verſtärktem Maße wieder ein. Während in der Zeit von 10 bis 12 Uhr nur im ganzen 10 Fuhrwerke gezählt wurden, wurden um 12 Uhr 86 Fuhrwerke gezählt, etwa in derſelben Stel⸗ lung, wie ich es vorher ſelbſt beobachtet hatte und ſo⸗ eben näher beſchrieben habe, dann um 12 Uhr 30 Mi⸗ nuten 104 Fuhrwerke, um 12 Uhr 55 Minuten 111 Fuhrwerke, um 1 Uhr 30 Minuten 109 Fuhrwerke. Ueber dieſe Zeit hinaus iſt nicht gezählt worden; denn etwa gegen 2 Uhr hört die Sache auf, dann iſt der Markt geräumt. Meine Herren, nun iſt behauptet worden, der Verkehr in den angrenzenden Straßen werde ja nur in zwei Stunden behindert, und zwar in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Wann die Fuhrwerke beginnen, dort anzufuhren, habe ich nicht feſtſtellen können, zu den Sofrühaufſtehern gehöre ich leider nicht. Aber es iſt doch anzunehmen, daß der Verkehr auf dem Witten⸗ bergplatz durch die Fuhrwerke vom Beginn der An⸗ fuhr bis um 10 Uhr behindert wird und daß nur zwiſchen 10 und 12 Uhr eine Abebbung eintritt, d. h. der Verkehr wird während der ganzen Zeit des Wochenmarktes mit Ausnahme von zwei Stunden behindert. Das möchte ich hier doch feſtge⸗ ſtellt wiſſen. Nun, meine Herren, hat der Beamte, den ich dort hingeſchickt habe, noch einige intereſſante Feſt⸗ ſtellungen gemacht. Nebenbei bemerkt, bin ich ſelbſt während meiner Anweſenheit beinahe überfahren wor⸗ 102 Darauf werden Sie wahrſcheinlich kein Gewicht gen. (Große Heiterkeit. — Rufe: Das wäre ſchade geweſen!) Es ſind die Verkehrsſtörungen in der Kleiſt⸗ und Tauentzienſtraße durch den Wochenmarkt feſtgeſtellt worden, und zwar in der Zeit von 12 Uhr 55 Minuten bis 1 Uhr 38 Minuten. Um 12 Uhr 55 Minuten ſtockte der öffentliche Verkehr 3 Minuten, um 1 Uhr 5 Minuten 4 Minuten, um 1 Uhr 10 3 Minuten, um 1 Uhr 20 2 Minuten, um 1 Uhr 23 2 Minuten, um 1 Uhr 38 2,5 Minuten. Es ſind nur die Stockungen des Verkehrs regiſtriert worden, die ſich über eine Dauer von 2 Minuten und mehr erſtreckten. Daneben ſind kleinere Stockungen eingetreten, die nicht berück⸗ ſichtigt worden ſind. Es ſind alſo in der Zeit von 12 Uhr 55 Minuten bis 1 Uhr 38, d. h. alſo in etwa 45 Minuten, Verkehrsſtörungen zu verzeichnen ge⸗ weſen, die insgeſamt 16½ Minuten gedauert haben. Wenn Sie das nicht als eine große Behinderung des Fuhrwerksverkehrs gelten laſſen wollen, dann kann ich Ihnen allerdings nicht ſagen, was man dann ſo be⸗ zeichnen könnte. Meine Herren, glauben Sie nicht, daß ich hier irgendwie färbe, ich ſpreche ganz objektiv; es iſt ja auch nicht meine Manier, irgend etwas zu übertreiben. Deshalb ſollten Sie davon über⸗ zeugt ſein, daß der Verkehr dort und ſpeziell im Zuge der Tauentzien⸗ und Kleiſtſtraße ganz koloſſal geſtort wird, und daß auch die Anwohner in der Ans⸗ bacher und Bayreuther Straße bis zur Kurfürſten⸗ ſtraße hin doch nicht angenehm berührt werden, wenn Sitzung vom 22. April 1914 ſie Marktwagen ſtundenlang vor ihrer Tür ſtehen ſehen. Es iſt mir auch von Organen der Polizei ge⸗ ſagt worden, daß die Marktwagen den Platz und ſeine Umgegend während der Marktzeit überhaupt nicht ver⸗ laſſen, ſondern dort verbleiben. Sie müſſen ſich wäh⸗ rend der Marktzeit, wenn auch nicht direkt auf dem Platz, ſo doch in erreichbarer Nähe desſelben aufhalten, denn es habe ſich eingebürgert, daß Leute, die dort kaufen, ihre Waren ins Haus geſchickt bekommen. Bis⸗ her habe ich das nur von den größeren Kaufhäuſern, von den Warenhäuſern gehört; hier hat ſich aber dieſe Sitte ebenfalls eingebürgert. Sie können ſich ja denken, daß ein Fuhrwerk, das aus Lichtenberg kommt, um die Waren des Morgens nach dem Markt zu bringen, wegen der großen Entfernung gar nicht die Möglichkeit hat, nach Haus zu fahren und dann wieder hierher zu kommen. Das Fuhrwerk iſt viel⸗ mehr genötigt, an Ort und Stelle zu verbleiben. Wenn es ſich hier aufhalten muß, bleibt es jedenfalls in der Umgebung und wirnd hier zur Hebung des öffentlichen Verkehrs ganz gewiß nicht beitragen, dieſen vielmehr behindern und die Anwohner beläſtigen. Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Es iſt ein An⸗ trag eingegangen, unterſchrieben von den Herren Stadtv. Kaufmann, Dunck, Dr. Crüger, Guttmann und Hirſch: Wir beantragen die Annahme der Ma⸗ giſtratsvorlage mit der Maßgabe, daß die Aus⸗ führung des Beſchluſſes unter 11 ſo lange ſiſtiert bleibt, bis eine anderweitige Unterbrin⸗ gung des Wochenmarktes geſichert iſt. Nr. II des Ausſchußantrages lautet: Der Wochenmarkt auf dem nördlichen Teile des Wittenbergplatzes wird zu dem eheſtens möglichen Termin aufgehoben. Zu dieſem Antrag Kaufmann iſt nun noch ein von dem Herrn Stadtv. Jolenberg geſtelltes Amendement eingegangen, das folgenden Wortlaut hat: Nach dem Worte „anderweitige“ fortzu⸗ fahren: den Beſchlüſſen der Stadtverordneten⸗ verſammlung vom 23. April 1913 entſprechende Unterbringung des Wochenmarktes geſichert iſt. Stadſyndikus Sembritzki: Meine Herren! Ich geſtatte mir nur einige kurze Bemerkungen, die die juriſtiſche Seite der Angelegenheit betreffen. Herr Stadtv. Bergmann hat, wenn ich mich recht erinnere, betont, daß im Ausſchuß nicht habe erklärt werden können, daß bei den Verhandlungen mit der Hoch⸗ bahngeſellſchaft über die Beitragsleiſtung eine be⸗ ſtimmte Ausgeſtaltung des Platzes ausbedungen wor⸗ den ſei, und er hat hinzugefügt, daß es ja auch ver⸗ wunderlich ſein würde, wenn der Magiſtrat ohne Zu⸗ ſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung be⸗ ſtimmte Abmachungen hierüber getroffen hätte. Meine Herren, da ich auch von mehreren Herren aus der Verſammlung privatim gefragt worden bin, wie ich zu dieſem Punkt ſtehe, ſo möchte ich wiederholen, —— geries im Ausſchuß erklärt habe, nämlich olgendes: Als im Ausſchuß die Frage geſtellt wurde, ob die Ilſchaft in jedem Fall zur Zahlung der 160 000 ℳ nach den getroffenen Abmachungen ver⸗ pflichtet ſei, ſo daß die Stadt in der Lage wäre, die