Sitzung vom 6. Mai 1914 — ähnlich verfahren wird, daß auch da das ſachliche Moment überwiegt, daß eben die Mitglieder der Ver⸗ waltung diejenigen ſind, die in erſter Linie auf den Städtetagen, wenn man ſo ſagen darf, zu lernen haben. Nur aus dieſem Grunde haben wir für uns den dritten, ja vorläufig auch noch in der Luft ſchwebenden Vertreter in Anſpruch genommen. Meine Herren, ſachlich iſt die Sache außer⸗ ordentlich belanglos; darin wird der Herr Vorredner mit mir übereinſtimmen. Denn daß etwa divergie⸗ rende Auffaſſungen gerade auf den Gebieten, die jetzt auf dem Deutſchen Städtetage verhandelt werden ſollen, zwiſchen den ſtimmberechtigten Vertretern zu⸗ tage treten ſollten, nimmt, glaube ich, die Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſelbſt nicht an. Im übrigen iſt ja das Recht der Stadtverordnetenverſammlung, weitere ihrer Mitglieder als Hörer zu entſenden, ab⸗ ſolut unbenommen, ein Recht, dem Sie durch den vor⸗ geſchlagenen Beſchluß ja ſelbſt Ausdruck gegeben haben. Stadtv. Kantzenbach: Meine Herren! Bevor wir zur Wahl der Vertreter zum Städtetage ſchreiten, möchte ich doch noch einmal feſtgeſtellt haben, wieviel Vertreter wir überhaupt entſenden dürfen. Der Vonſtand des Städtetags hat uns hier eine Satzungs⸗ änderung zugehen laſſen und hat gleichzeitig den Wunſch ausgedrückt, daß bereits nach dieſen neuen Satzungen die Zahl der Vertreter feſtgeſtellt werde. Nun hat der Magiſtrat in ſeiner Vorlage zum Aus⸗ druck gebracht, daß 5 Vertreter entſendet werden möchten. Nach meinem Dafürhalten — ich kann nicht im Namen der Fraktion, ſondern nur perſönlich ſprechen — geht unzweifelhaft aus der vorgeſchlagenen Satzungsänderung hervor, daß wir nicht 5, ſondern 7 Vertreter zu entſenden haben. Es heißt in § 4 unter Nr. 2 der vorgeſchlagenen Aenderung, daß jedem Mitgliede ohne Rückſicht auf ſeine Einwohnerzahl 2 Stimmen zuſtehen; „überſteigt der Bevölkerungs⸗ ſtand laut der letzten allgemeinen Volkszählung die Ziffer von 50 000, ſo erhält das Mitglied eine dritte Stimme. Mitgliedern mit einem Bevölkerungsſtand von über 150 000 ſteht für jedes angefangene 100 000 eine weitere Stimme zu.“ Da wir über 300 000 Ein⸗ wohner haben, würden uns insgeſamt 7 Stimmen zuſtehen. Ich möchte bitten, das hier feſtzuſtellen. Wenn eine ſolche Satzungsänderung vorgenommen wird, dann iſt es unbedingt erforderlich, daß der Wortlaut ſo klar iſt, daß Zweifel nicht entſtehen können. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Herren! Auf die Ausführungen des Herrn Vorredners möchte ich nur erwidern, daß es mir nach der Faſſung ganz unzweifelhaft zu ſein ſcheint, daß wir bei Annahme der Satzungsänderung 5 Stimmen haben. (Sehr richtig!) Außerdem bin ich einigermaßen befugt, darüber zu urteilen, da ich Vorſtandsmitglied des Deutſchen Städtetags bin und die neuen Satzungen mitberaten habe. Ganz abgeſehen davon iſt ja auch die Mit⸗ teilung, die der Vorſtand des Deutſchen Städtetags an die einzelnen Städte ergehen läßt, darauf zu⸗ geſchnitten, daß nach den Satzungsänderungen die Stadt Charlottenburg 5 Mitglieder zu entſenden hat. Das iſt uns ausdrücklich, wie aus den Akten hervor⸗ geht, mitgeteilt worden. Daraus ergibt ſich wohl von ſelbſt, daß die Auslegung, die wir der Aenderung ge⸗ geben haben, richtig ſein dürfte. 183 Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort wird nicht weiter verlangt; ich ſchließe die Debatte über dieſe Vorlage und nehme an, wenn kein Widerſpruch er⸗ folgt, daß Sie mit der Wahl der vorgeſchlagenen Herren, nämlich der beiden Vorſteher als ſtimm⸗ führende Mitglieder und der drei Herren Otto, Dr. Liepmann und Hirſch als Zuhörer, einverſtanden ſind. — Sie haben ſo beſchloſſen. Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. den 37. Branden⸗ burgiſchen Städtetag. (Stadtw. Meyer: Darf ich bitten, dieſen Punkt zurückzuſtellen!) Es wird gebeten, dieſen Punkt vorläufig zurück⸗ zuſtellen. — Es erfolgt kein Widerſpruch. Dann gehen wir über zu Punkt 5: Vorlage betr. Geländeaustauſch am Stadtbahnhof Charlottenburg. — Druckſache 119. Stadtv. Dr Rothholz: Meine Herren! Man muß anerkennen, daß die Durchführung der Wind⸗ ſcheidſtraße ſehr ſchnell vonſtatten gegangen iſt, zumal der ganze Betrieb aufrecht erhalten wurde. Ich be⸗ daure aber bei der Vorlage wegen der Austauſch⸗ flächen ſehr, daß die Stadt an der Windſcheidſtraße nur eine ganz kleine Fläche erhält. Wenn ich mir den Verkehr, der vom Kurfürſtendamm durch die Unterführung nach der Windſcheidſtraße herunter⸗ kommen wird, vergegenwärtige und mir weiter über⸗ lege, daß ſich links von der neuen verlängerten Wind⸗ ſcheidſtraße hin wegen des vorliegenden Gartens des Eiſenbahnfiskus den Kutſchern gar keine Ausſicht auf den Stuttgarter Platz bietet, dann glaube ich, daß dem Verkehr hier ein großes Hindernis entſtehen kann. Bei der geringen Ueberſicht können ſich ſehr leicht Kolliſionen zwiſchen den Straßenbahnwagen und den übrigen Fuhrwerken ereignen. Ich möchte aber an den Herrn Stadtbaurat noch eine andere Frage richten. Aus verkehrstechniſchen Gründen ſoll die Leonhardtſtraße nicht über den Platz, der gegenwärtig beſteht, gelegt werden. Wird es den Fuhrwerken nicht möglich ſein, im Zuge der verlängerten Rönneſtraße, die zum Bahnhof führt, zu verkehren und von dort aus in die Leonhardtſtraße einzubiegen? Meines Erachtens wird ſich der Verkehr von der Unterführung mehr nach der Leonhardtſtraße als nach der Windſcheidſtraße zu entwickeln. Die Windſcheidſtraße fühnt direkt nach der Schloßſtraße, während die Leonhardtſtraße mehr den Zugang zu dem neuen, ſehr bewohnten Lietzenſeeviertel bildet. Die meiſten Wagen werden höchſtwahrſcheinlich in die Leonhardtſtraße einbiegen; bleibt aber die Leon⸗ hardtſtraße im alten Zuſtande, dann dürften gewiß des öfteren Verkehrsſtockungen entſtehen. Ich denke mir nun — ich habe dieſen Vorſchlag ſchon dem Herrn Stadtbaurat gemacht —, daß man der Schwierigkeit dadurch begegnen könnte, wenn man die Leonhardt⸗ ſtraße über den Platz legte. Ich will zugeben, daß verkehrstechniſche Gründe dagegen ſprechen. Es würde mir ſehr angenehm ſein, Auskunft über die von mir geſtellten Fragen zu erhalten. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren! Was den Grunderwerb betrifft, ſo ſoll nach unſerer Vorlage ſo viel erworben werden, daß die Unter⸗