Sitzung vom 20. Mai 1914 1. Die drei Michaelis⸗Vorſchulklaſſen am Momm⸗ ſen⸗Gymnaſium gehen von Michaelis 1914 ab ein und werden von Oſtern 1915 als Oſter⸗ klaſſen an der Leibniz⸗Oberrealſchule wieder er⸗ öffnet. 2. 0 Michaeliszweig am Mommſen⸗Gymnaſium (Klaſſen Sexta bis Oberprima) wird von Mi⸗ chaelis 1917 ab allmählich aufgelöſt. Die Frage der etwaigen Wiedereröffnung an anderer Stelle bleibt ſpäterer Beſchlußfaſſung vorbehalten. 2. An dem Mommſen⸗Gymnaſium werden Oſter⸗ klaſſen einer Realſchule (Klaſſen Sexta bis Unterſekunda) eingerichtet, und zwar beginnend zu Oſtern 1915 mit der Serta. 4. Inr Unterbringung der drei Vorſchulklaſſen an der Leibniz⸗Oberrealſchule iſt eine drei⸗ klaſſige Schulbaracke auf dem an die Leibniz⸗ Oberrealſchule anſtoßenden Gelände nach dem Vorentwurf des Hochbauamtes vom 22. April 1914 zu errichten. Von den auf 22 175 berechneten Baukoſten für die dreiklaſſige Schulbaracke ſind 17 929,50 ℳ aus den Reſten 2 15 Kopitel VII—18 aus 1911 (Bau einer zweiklaſſigen Baracke für eine Realſchule) und der Reſt mit 4245,50 ℳ dem Dispoſitions⸗ fonds (Ord. Kapitel 1— 12—1 für 1914) zu entnehmen. Die Reſolution der Stadtv. Rieſenberg und Gen. wird abgelehnt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Ehe wir zum folgenden Vunkte der Iagesardnuna übergehen, möchte ich feſt⸗ ſtellen, daß das Protokoll der heutigen Sitzung die Herren Dr. Crüger, Granitza und Harniſch vollziehen. Wir kommen zu Punkt 8: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Bürg⸗ ſchaftsübernahme für die Pfandbriefe eines Hypo⸗ thekenbankvereins für zweite Hypotheken. Druck⸗ ſachen 257 von 1913 und 126. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren! In den heutigen Druckſachen liegt Ihnen ein ſehr ausführlicher Bericht über die Arbeiten des Aus⸗ ſchuſſes vor, ſo daß ich mein Referat auf einige weſentliche Punkte beſchränken darf, die im Aus⸗ — zu beſonders eingehenden Erwägungen geführt en. Der Ausſchuß war, ebenſo wie das Plenum bei der erſten Leſung, darin einig, daß die Grund⸗ gedanken der Vorlage volle Sympathie ver⸗ dienen, die Grundgedanken, die ich dahin zuſammen⸗ faſſen möchte, daß man anerkennt, daß die Hypo⸗ thekennot eine ſchwere Notlage für den geſamten Grundbeſitz auch in unſerer Stadt mit ſich gebracht hat und es Sache der Stadt iſt, ſich mit Abhilfs⸗ maßnahmen gegen dieſe Notlage zu befaſſen. Der Ausſchuß war ferner darin einig, daß die Stadt nur mit außerordentlicher Vorſicht an ſolche Maßnahmen heranzugehen habe, die bei der Dürftigkeit der vor⸗ liegenden Erfahrungen immerhin ein Wagnis be⸗ deuten und deshalb die ſorgſamſte Prüfung er⸗ fordern. 5 Für die Ausführung des Gedankens, der Hypo⸗ thekennot des Hausbeſitzes — und es war von vorn⸗ herein ſelbſtverſtändlich nur an den Charlottenburger Hausbeſitz zu denken — in der gedachten Richtung abzuhelfen, ergaben ſich zwei Wege, die von dem 193 Ausſchuß in Erwägung gezogen wurden. Der eine Weg iſt die direkte Hergabe der Gelder ſeitens der Stadt an die Hausbeſitzer, der zweite Weg iſt die Hingabe von Geldern durch Vermittlung eines Hypothekenbankvereins, der ſeinerſeits Pfandbriefe unter der Garantie der Stadt für die Zahlung der Summe und ihrer Zinſen ausgibt. Sie werden ſich erinnern, meine Herren, daß in der erſten Leſung von allen Seiten die Meinung vertreten wor⸗ den iſt, der erſtere Weg verdiene den Vorzug, die direkte Hingabe von Hypothekengeldern ſeitens der Stadt ſei der Vermittlung durch einen Hypotheken⸗ bankverein vorzuziehen, einmal, weil die Verwal⸗ tungsſpeſen erheblich billiger ſind — was den Haus⸗ beſttzern, die Beleihungen ſuchen, zugute kommen würde —, vor allem aber deshalb, weil die Gefahr einer Beurteilung vorliegender Anträge nach anderen als rein ſachlichen Geſichtspunkten erheblich größer iſt bei einem wie immer gearteten privaten Verein als bei dem Magiſtrat der Stadtgemeinde. Der Magiſtrat hat in der Vorlage und im Aus⸗ ſchuſſe demgegenüber den Standpunkt vertreten, daß aus ſchwerwiegenden ſachlichen Gründen ſich die In⸗ anſpruchnahme der Vermittlung eines Hypotheken⸗ bankvereins empfiehlt. Er erblickt zunächſt in einem ſolchen Verein, den er natürlich dementſprechend auch konſtruiert hat, eine gewiſſe Sicherheit für die Stadt⸗ gemeinde für das Riſiko, das ſie durch die Garantie zu tragen hat. Er iſt ferner der Meinung, daß aus allgemeinen Erwägungen heraus die Hilfeleiſtung zu Gunſten des Hausbeſitzes auf die Schultern der Be⸗ teiligten wenigſtens ſoweit gelegt werden ſollte, daß der Grundſatz der Selbſthilfe nicht gänzlich ausge⸗ ſchaltet wird. — Ich darf hier bemerken, daß es ſich bei de Ippothekenbankverein nicht um einen Ver⸗ ein auf Gegenſeitigkeit in dem üblichen Sinne han⸗ delt; der Verein, wie ihn der Magiſtrat vorſchlägt der A. 3ſchuß im weſentlichen befürwortet, iſt nur inſofern auf dem Boden der Selbſthilfe aufgebaut, als er mit einem Kapital ausgeſtattet iſt, das durch die Eintrittsgelder der Mitglieder beſchafft wird — das Eintrittsgeld war in der Magiſtratsvorlage auf 500 ℳ bemeſſen und wird, wie ich nachher noch zu berichten habe, vom Ausſchuß mit 300 ℳ. vorge⸗ ſchlagen —, und als im Falle des Zuſammenbruches die Mitglieder in Höhe bis zu einem Zehntel des Betrages, den ſie für ihre Häuſer erhalten haben, zur Deckung der Schulden des Vereins in Anſpruch ge⸗ nommen werden können. — Ein anderer Geſichts⸗ punkt, den der Magiſtrat in ſeiner Vorlage noch für die mie ich kurz ſagen will, direkte Hingabe der Hypotheken geltend gemacht hat, iſt der, daß wir, wenn der Verein 20 Mill. ℳ. Pfandbriefe unter der Garantie der Stadtgemeinde herausgibt, nicht damit im (Gfolge eine Erſchütterung unſeres Anleihe⸗ marktes zu befürchten haben, die unter Umſtänden dadurch eintreten könnte, daß wir einen gleich hohen Betrag als Anleihe aufnehmen müßten, was bei direkter Hingabe der Hypotheken der Fall wäre. Endlich konnte der Magiſtrat auf das Beiſpiel an⸗ derer Städte hinweiſen. Ich ſagte ſchon vorhin, daß die Erfahrungen auf dieſem Gebiete nicht gerade ſehr reichhaltig ſind. Aber ſoweit überhaupt nennens⸗ werte Summen für dieſe Zwecke hergegeben worden ſind, iſt es auf indirektem Wege geſchehen, während die direkte Hingabe von Hypothekengeldern nur in ſo gerinaen Beträgen erfolgt iſt, wie ſie für Char⸗ lottenburg angeſichts des Bedürfniſſes nicht in Be⸗ tracht kommen. A5 52 8