194 Die Mitglieder des Ausſchuſſes haben trotz dieſer Darlegungen des Magiſtrats zu einem großen Teile daran feſtgehalten, daß die direkte Beleihung durch dit Stadtgemeinde erwünſcht ſei. Um ein Zuſam⸗ mengehen mit dem Magiſtrat zu erreichen, hat daher der Ausſchuß an dieſen das Erſuchen gerichtet, ihm neben der Vorlage, die der Stadwerordnetenverſamm⸗ lung bekannt iſt, noch einen zweiten Entwurf vor⸗ zulegen, der von einer direkten Hingabe ſtädtiſcher Gelder für Hypotheken ausgeht. Der Magiſtrat hat ſich darauf in einer Sitzung mit der Angelegenheit befaßt und dem Ausſchuß folgende Antwort erteilt: Der Magiſtrat ſieht ſich nicht in der Lage, nach nochmaliger ſachgemaßer Prüfung ſämt⸗ licher einſchlägiger Verhältniſſe den Entwurf von Beſtimmungen vorzulegen, denen zufolge die Hingabe zweiter Hypotheken unmittelbar von der Stadtgemeinde erfolgen ſoll. Dieſer Beſchluß wird einſtimmig gefaßt. Nach Kenntnisnahme dieſes Beſchluſſes ſah ſich der Ausſchuß vor der Frage, ob er die direkte Hergabe beſchließen und damit nach allem, was man annehmen durfte, ein Scheitern der geſamten Vorlage herbei⸗ führen ſoll, oder ob er dem Wege, den der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, folgen ſoll. In dem Bewußtſein, daß die Stadtverordnetenverſammlung nicht die Ver⸗ antwortung für ein Scheitern der Vorlage über⸗ nehmen kann, am allerwenigſten gegenüber Erklärun⸗ gen des Magiſtrats, deren ſachliche Begründung auch derjenige, der die anderen Momente für ſtärker hält, anerkennen muß, iſt der Ausſchuß nahezu einſtimmig zu der Entſchließung gelangt, dem Standpunkte des Magiſtrats Rechnung zu tragen und ſeine Beratungen auf dem Boden der mittelbaren, der indirekten Hingabe der Gelder fortzuſetzen, d. h. alſo der Hin⸗ gabe durch einen Verein unter Garantie der Stadt⸗ gemeinde. Meine Herren, die weiteren Erwägungen des Ausſchuſſes grundſätlicher Art gingen hauptſächlich dahin, den Geldnehmern die Geldentnahme möglichſt zu erleichtern, die Bedingungen möglichſt günſtig zu geſtalten. Hier kommen namentlich in Betracht ein⸗ mal die laufenden Ausgaben, die der Hypotheken⸗ nehmer zu leiſten hat, und ferner die einmaligen Aus⸗ gaben, die bereits bei der Entnahme des Darlehens entſtehen. Die laufenden Ausgaben, ſoweit ſie ſich an die Verzinſung und Amortiſation der zweiten Hy⸗ pothek in Höhe von 54% knüpfen, ſind ſelbſtver⸗ ſtändlich und konnten aus der Diskuſſion völlig aus⸗ geſchaltet werden. Um ſo eingehender haben wir uns mit der Frage beſchäftigt, ob es wirklich notwendig iſt, auch die Amortiſation der erſten §ypo⸗ thek zur zwingenden Bedingung zu machen und da⸗ mit allerdings — darüber waren wir uns alle klar — dem Hypothekennehmer eine ſchwere Laſt aufzu⸗ erlegen, die im allgemeinen nur der Starke zu tragen in der Lage ſein wird und die auch für den Starken erhebliche Nachteile, beiſpielsweiſe hinſichtlich des Verkaufs ſeines Grundſtücks, im Gefolge hat. Wir haben uns beſtrebt, in dieſer Richtung eine Milderung der Vorlage herbeizuführen, und obwohl bereits die zuſtändigen Miniſter in einem Falle, nämlich der Stadt Lichtenberg gegenüber, klar zum Ausdruck ge⸗ bracht haben, daß ſie eine derartige Hilfeleiſtung der Stadt nur dann genehmigen, wenn auch die erſte Hypothek eine Amortiſationshupothek iſt, haben wir trotzdem an den Magiſtrat das Erſuchen gerichtet, noch einmal in beſondere Fühlung mit den Aufſichts⸗ Sitzung vom 20. Mai 1914 inſtanzen zu treten, um zu ſehen, ob hier nicht doch eine Erleichterung zu erwirken wäre. Die mündlichen Verhandlungen, die darüber zwiſchen dem Vertreter des Magiſtrats und den Vertretern der Aufſichts⸗ behörden geführt worden ſind, haben das Ergebnis gehabt, das in folgender Erklärung des Magiſtrats niedergelegt iſt: Der Magiſtrat nimmt davon Kenntnis, daß die zuſtändige Aufſichtsinſtanz an den Erforder⸗ niſſen des Amortiſationszwanges der erſten Hypothek unbedingt feſthält. Nach dieſer kategoriſchen, jeden Zweifel beſeitigenden Erklärung müſſen wir uns alſo hiermit abfinden. Infolgedeſſen wird nur derjenige auf die Hergabe von Geld rechnen dürfen, der ſich gleichzeitig ver⸗ pflichtet, die erſte Hypothek zu amortiſieren oder, ſo⸗ lange die Umwandlung in eine Amortiſationshypothek nicht möglich iſt, die Maßnahmen zu treffen, die ihm der Vorlage gemäß auferlegt ſind. Wie ernſt wir dieſes Bedenken gewürdigt haben, mögen Sie daraus entnehmen, daß wir trotzdem ſchließlich noch einen Beſchluß gefaßt haben, der wenigſtens für eine Gruppe von Einzelfällen eine Entlaſtung ermöglicht. Wir wollen nämlich verſuchen, ob die Aufſichtsinſtanz nicht wenigſtens in den Fällen, in denen die erſte Hypothet von der Sparkaſſe der Stadt Charlotten⸗ burg hergegeben wird, von der Pflicht der Amorti⸗ ſation abſteht. Wir hoffen, daß die Aufſichtsinſtanz hier unſerm Standpunkte Rechnung tragen wird, weil ja die Gründe, die für die Amortiſationspflicht ſprechen, nämlich die Ermöglichung einer genauen Kontrolle ſeitens der Stadt, in dieſem Falle ohne die Vorbedingung der Amortiſation erfüllt ſind. Wir ſchlagen alſo vor, daß der Magiſtrat noch verſuchen ſoll, dieſe Erleichterung bei der Aufſichtsinſtanz zu er⸗ reichen, und wir bitten Sie, ihn zu ermächtigen, falls er hiermit Erfolg hat, eine entſprechende Klauſel in das Statut des Hypothekenbankvereins noch hinein⸗ zuſchreiben. Geſtatten Sie mir noch nebenbei zu bemerken, daß nach den Erkundigungen des Magi⸗ ſtrats im übrigen damit zu rechnen iſt, daß die be⸗ teiligten Hypothekenbankinſtitute im allgemeinen ge⸗ neigt ſein werden, dem durch Annahme dieſer Vorlage möglicher Weiſe verurſachten Bedürfniſſe nach Ge⸗ währung von Amortiſationshypotheken zur erſten Stelle Rechnung zu tragen. Was die einmaligen Ausgaben anlangt, zu denen ich mich jetzt wende, ſo ſind auch hier zwei Ausgaben, an denen nicht zu rütteln iſt. Das eine iſt die Targebühr, die ja ſelbſtverſtändlich erhoben werden muß, und das andere iſt, ſo lange die wirtſchaftlichen Verhältniſſe leider ſo liegen, daß 4% ige Pfandbriefe mehrere Prozent unter pari an der Börſe notier: werden, der Verluſt, den der Darlehnsnehmer dadurch erleidet, daß er die Pfandbriefe zu pari abzunehmen hat und bei der Veräußerung der Pfandbriefe nur auf einen geringeren Kurs rechnen kann. Sie wiſſen, daß heute noch die Verhältniſſe in dieſer Richtung ſehr ſchlecht ſind, wenn ſie ſich auch in den letten Monaten eine Kleinigkeit gebeſſert haben. In der Magiſtrats⸗ vorlage iſt bei einer Hypothek von 60 000 M. mit einem Verluſt von nicht weniger als 4200 ℳ durch Verkauf der entſprechenden Pfandbriefe gerechnet. Hoffentlich geſtalten ſich die wirtſchaftlichen Ver⸗ hältniſſe ſo, daß ſpäter dieſer Verluſt eine erhebliche Verringerung erfährt. bgeſehen von dieſen beiden Poſttionen ein⸗ maliger Koſten, an denen, wie geſagt, nicht zu rüt⸗ teln iſt, kommen zwei Pofttionen einmaliger Koſten