Sitzung vom 20. Mai 1914 mir auch für die von Ihnen vorgeſchlagenen Aende⸗ rungen zu § 14 einen entſprechenden Antrag unter⸗ breiten würden, der nachher die Grundlage der Be⸗ ſprechung bilden würde. (Stadtv. Dr Genzmer: Darf ich dazu gleich das Wort haben?) — Ietzt kann ich es Ihnen nicht geben. (Stadtv. Dr Genzmer: Nicht, um einen Antrag zu ſtellen, ſondern um zu ſagen, warum ich keinen Antrag ſtelle!) — Ich kann Ihnen jetzt dazu das Wort nicht geben. Stadtv. Klick: Meine Herren! Meine Freunde haben ja die ſchwierige Lage auf dem Grundſtücks⸗ markte nicht verkannt. Die Verhältniſſe haben ſich ja inzwiſchen etwas gebeſſert. (Zurufe: Na, nal) Aber meine Freunde können ſich auch heute noch nicht für die Vorlage begeiſtern. Sie ſtehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der Magiſtrat ohne Vermittlung des Hypothekenvereins die Hypo⸗ thekengelder hergeben müßte. (Sehr richtigl) Die Beleihung erfolgt bis zu 80 %. Ihnen iſt be⸗ kannt, daß es heute beim Hauskauf Uſus iſt, daß im Durchſchnitt 10% angezahlt werden und der Reſt als Reſtkaufgeld ſtehen bleibt. Kommt der Haus⸗ beſitzer nicht in die Lage, das Reſtkaufgeld rechtzeitig zurückzuzahlen, ſo iſt er gezwungen, eine dritte Hypothek aufzunehmen, und wir haben dann die⸗ ſelben Schwierigkeiten. In den meiſten Fällen wird es auch dem Hansbeſitzer gar nicht gelingen, ſo⸗ genannte Tilgungshypotheken zu erhalten. Die Häuſer, die heute Tilgungshypotheken haben und in Zukunft haben werden, werden immer zu zählen ſein. Ich glaube nicht, daß die Verſicherungsgeſell⸗ ſchaften und Privatleute, auch ſtädtiſche Sparkaſſen in genügendem Maße Tilgungshypotheken hergeben werden. Auch unſere Sparkaſſe gibt ja nur Hypo⸗ theken auf 5 Jahre: alſo nach 5 Jahren müſſen ſie erneuert werden. Sodann werden die hohen Un⸗ koſten die Hausbeſitzer zurückſchrecken, dies Inſtitut in Anſpruch zu nehmen. Ferner vermiſſen wir beim Hypothekenbankverein die Objektivität gegenüber dem einzelnen Hausbeſitzer; wir hätten es lieber ge⸗ ſehen, wenn der Magiſtrat, der doch in ſeiner Ge⸗ ſamtheit dem Hausbeſitzer wohlwollender gegenüber⸗ ſteht als ein Hypothekenbankverein, die Hypotheken direkt hergeben würde. Aus allen dieſen Gründen können meine Freunde auch heute nicht für die Vorlage ſtimmen. Ich habe Ihnen ja geſagt, daß die beteiligten Haus⸗ beſitzer meiſt in die Lage kommen werden, eine dritte Hupothek aufzunehmen, und damit in dieſelben Schwierigkeiten kommen werden, wie ſie vorher ge⸗ weſen ſind. Meine Freunde müſſen alſo die Vorlage des Magiſtrats mit den Abänderungen des Aus⸗ ſchuſſes ablehnen. Stadtv. Dr Feilchenfeld: Meine Herren! Ich habe zwar nur heute für mich ſelbſt zu ſprechen, habe 197 auch nicht das Recht, ſelbſt nur für einen kleinen Teil meiner Parteifreunde hier das Wort zu nehmen und deren Meinung etwa zum Ausdruck zu bringen. Trotzdem glaube ich doch, daß ich meine Bedenken gegen die Vorlage hier vortragen ſoll. Daß eine Hpothetennot beſteht, iſt ſo unzweifel⸗ haft, daß darüber Worte zu verlieren überflüſſig iſt. „ber wenn wir hier heilen wollen, ſo müſſen wir auch die Grundſätze der gewöhnlichen Heilmethoden kennen. Man unterſcheidet zwiſchen ſymptomatiſcher und ätiologiſcher Behandlungsmethode. Die ſympto⸗ matiſche iſt diejenige, die nur einzelne Krankheits⸗ ſymptome behandelt. Das geſchieht, wenn die Krank⸗ heitsurſache unbekannt iſt, oder wenn die Natur⸗ heilung mit Sicherheit zu erwarten iſt, und es ge⸗ ſchieht endlich, wenn die Krankheit als unheilbar be⸗ kannt iſt. Hier könnte nur von denen, die ohne wei⸗ teres für die Vorlage ſind, das letztere angenommen werden. Aber ich glaube, daß dann doch ein Riſiko der Stadt von 20 Millionen etwas gar zu weitgehend j iſt. Die richtige Behandlungsmethode iſt die ätio⸗ logiſche, d. h. wir wollen uns bemühen, die Ur⸗ ſachen der Krankheit zu beſeitigen, dann wird die Krankheit von ſelbſt fortgehen. Allerdings iſt die Schwierigkeit hier ſo groß, daß ſie ſo ſchnell nicht be⸗ ſeitigt werden kann. (Rufe: Aha!) Einiges wiſſen wir doch von den weſentlichen Gründen dieſer Krankheit. Das iſt einmal das außerordentlich hohe Steigen der Bodenwerte, das wir ja alle kennen und worüber wir nicht viele Worte zu verlieren haben; zweitens die außerordentliche Zu⸗ nahme des Wertobjektes. Ich habe mir eine Zu⸗ ſammenſtellung über die Werte von 1900, 1905 und 1912 gemacht. Der Wert der einzelnen Grundſtücke betrug nach den offiziellen Zahlen im freien Verkauf im Jahre 1900 262 000, 1905 273 600, 1912 418 000 ℳ. Alſo eine gewaltige Steigerung des Wertobjektes! Bei Zwangsverſteigerungen, bei denen natürlich immer niedrigere Werte heraus⸗ kommen, iſt die Steigerung von 225 000 auf 245 000 auf 287 000 ℳ. Bei Schenkungen und Tauſchverträgen — der dritten Gruppe, die offiziell bekannt iſt — iſt der Wert von 307 000 auf 453 500 auf 486 900 ℳ geſtiegen. Sie ſehen alſo, die Wert⸗ objekte ſind ſo gewaltig höher geworden, daß ſchon darin eine außerordentlich große Schwierigkeit für eine Alhilfe liegt. Der dritte Grund für die Notlage wird durch die Amortiſationshypothek zum Teil beſeitigt wer⸗ den können, das iſt der geringe Beſitzanteil. Das iſt auch dasjenige, was mein Vorredner eben erwähnt hat. Es liegt daran, daß jetzt wirklich im weſent⸗ lichen doch der Hausbeſitz nur eine Kapitalsanlage iſt, die ſchnell zu einer Verbeſſerung des Kapitals führen ſoll. Ein ſo gewiegter Kenner unſerer Häu⸗ ſerverhältniſſe wie Herr Georg Haberland ſagt in einem Aufſatz im „Tag“ vom 28. Januar: Der Hausbeſitzer erwirbt das Haus zur Anlage ſeines Kapitals in der Abſicht, durch die Laſt und Arbeit, welche er übernimmt, eine beſſere Verzinſung dieſes Kapitals zu er⸗ zielen, als ſie ihm die Anlage in anderen Wer⸗ ten geben würde. Es iſt ein Objekt, das nicht als dauernder Beſitz in Frage kommt, ſondern als Handelsobjekt. Dem ent⸗