198 Sitzung vom ſpricht auch die Tatſache, daß nach den offiziellen Zahlen der Hausbeſitz in den letzten 13 Jahren ſo gewaltig gewechſelt hat, daß von 1900 bis 1912 3861 Häuſer den Beſitzer geändert haben bei einem Durchſchnittsbeſtande in Charlottenburg von 4078 Grundſtücken. Wenn wir rechnen, daß eine Anzahl dieſer Grundſtücke von Staat und Stadt und an⸗ deren Beſitzern nicht veräußerlich war, ſo ergibt ſich, daß mindeſtens einmal im Durchſchnitt jedes Haus den Beſitzer gewechſelt hat. Nun hat überall in Groß⸗Berlin, auch außer⸗ halb, der Verſuch, eine Abhilfe zu ſchaffen, wie es ſcheint, ſehr wenig Erfolg gezeitigt, obwohl aller⸗ dings die Erfahrungen noch nicht ſehr lange her ſind; am wenigſten wird wohl von unſerer großen Nachbar⸗ ſtadt mit der einen Million, die ausgeworfen iſt, ge⸗ holfen werden. Ich geſtehe gern zu, daß hier in Charlottenburg etwas mehr gemacht iſt und vielleicht etwas mehr herauskommen wird. Aber die Vorlage, wie ſie iſt, entſpricht in keiner Weiſe irgendeiner der An orderungen, die die Magiſtratsvorlage in der ur⸗ ſprünglichen Form ſtellte, die uns im vorigen Jahre auf Seite 353 der Druckſachen vorgelegt worden iſt. Damals hieß es in der Magiſtratsvorlage: es ſoll dem ſoliden, ſeßhaften Hausbeſitz ſoweit wie mög⸗ lich geholfen werden, und zwar mit ſtädtiſcher Unter⸗ ſtützung der organiſierten Selbſthilfe der Haus⸗ beſitzer,wobei das finanzielle Riſiko der Stadt durch den Hypothekenbankverein mit ſeinem Vermögen und der Perſonalhaft der Mitglieder vermindert wird. Keine einzige dieſer Forderungen, die hier zum Ausdruck kommen, iſt durch die Vorlage, wie wir ſie heute haben, erfüllt worden. Es heißt: der ſolide Haus⸗ beſitz. Der Hausbeſitz, der ſo ſchnell wechſelt, iſt in der Vorlage gar nicht berückſichtigt worden. Ferner iſt von dem ſeßhaften Hausbeſitz die Rede. Wir haben, wie Sie wiſſen, nach den Zahlen im Jahre 1913 unter 5929 Häuſern 1674 auswärtige Beſitzer. Die auswärtigen Beſitzer werden hier nicht anders be⸗ handelt als die Beſitzer in Charlottenburg. Sie können aber doch nicht zu dem Charlottenburger ſeßhaften Hausbeſitz gerechnet werden. Weiter heißt es: ſoweit möglich. Ja, ſelbſt die gewaltige Summe von 20 Millionen iſt bei einer Schätzung der zwei⸗ ten Hypotheken, die notwendig ſind und wie ſie der Magiſtrat ſelbſt bei 5320 Häuſern auf 323 Millionen angibt, kaum als weſentliche Abhilfe anzuſehen. Nun, meine Herren, kommt das Weſentlichſte. Von dem Herrn Referenten wird zwar betont, daß dieſer Hypothekenbankverein kein Gegenſeitiakeits⸗ verein ſein ſoll; aber in der urſprünglichen Vorlage iſt doch ausdrücklich darauf hingewieſen, daß das finanzielle Riſiko durch den Hypothekenbankverein mit ſeinem Vermögen und der Perſonalhaft der Mit⸗ glieder vermindert werden ſoll. Darauf wird in dieſer Vorlage wieder in keiner Weiſe Rückſicht ge⸗ nommen. Wir haben gehört, daß es 100 Mitglieder ſein ſollen. Es wird jedoch nicht geſagt, daß dieſe 100 dauernd im Verein bleiben ſollen: es wird ihnen das Recht gegeben, wenn ſie die Hypotheken, die ſie beanſpruchen, nicht bekommen, wieder auszutreten und die 300 ℳ, die als Eintrittsgeld jetzt feſtgeſetzt ſind, zurückzufordern. Wo bleibt denn eine Garantie gegenüber der Stadt? — Obwohl dieſe 300 % auch nur eine ſehr minimale Garantie ſind. Wo bleibt die Garantie durch die Perſonalhaft der Mit⸗ glieder, da wir doch nicht die Sicherheit haben, daß die 100 Mitglieder, die verlangt werden, dauernd dem Vereine angehören? Die Hausbeſitzer werden 20 Mai 1914 wechſeln und z. B. im Falle einer Erbſchaft wird durchaus nicht verlangt und erwartet, daß alle dieſe Leute nun weiter im Vereine bleiben. Alſo die Per⸗ ſonalhaft fällt für alle dieſe Leute fort. Das Riſiko der Stadt wird immer größer. Auch iſt nicht ein Schutz der Stadt bei dem Prüfungsausſchuß ge⸗ geben. Es müßte doch da mindeſtens heißen, daß, wenn Prüfungsausſchüſſe eingeſetzt werden, die Intereſſenten auszuſchalten ſind. Auch das wird nicht einmal im § 23 verlangt. Die Hauptſchwierigkeit, die das Inſtitut, wie das ja auch von ſehr vielen Herren erwartet wird, nicht zur praktiſchen Durchführung kommen laſſen wird, bilden die Taxen. Es ſollen Taxatoren be⸗ ſtimmt werden. Das iſt dasjenige, was am aller⸗ ſchwierigſten zu behandeln iſt. Es wird ja erwartet, daß in dieſem Jahre oder im nächſten dem Landtag ein Entwurf für ein Targeſetz vorgelegt wird. Bis das heraus iſt, werden wir unſere Sache nicht durch⸗ führen können. Augenblicklich ſind die Tarierungen durchaus nicht der Art, daß den Hausbeſitzern aus unſerer Vorlage viel Glück erwachſen kann. Wenn der Magiſtrat — und wir erwarten das ſelbſtver⸗ ſtändlich von ihm — ſehr vorſichtig und ängſtlich tarieren läßt, dann werden die Hausbeſitzer wenig Vorteil von der Sache haben können. Denn nach offiziellen Zahlen, wie ſie vom Verbande der öffent⸗ lichen Feuerverſicherungsanſtalten veröffentlicht wor⸗ den ſind, ſind die Uebertaxierungen, um dem Geſetze Rechnung zu tragen, außerordentlich weit verbreitet. Es ſind amtlich ganz gewaltige Uebertarierungen feſtgeſtellt worden, ſo daß die 60 %, die die Hypo⸗ thekenbanken geſetzlich zahlen dürfen, in ſehr häu⸗ figen Fällen tatſächlich weit überſchritten werden. Es würde dann alſo für die Hausbeſitzer, wenn wirk⸗ lich ſtreng taxiert würde, wenig übrig bleiben. Wenn nun auch von der Stadt ein ſo gewaltiges Riſiko, wie es hier die 20 Millionen ſind, getragen werden ſoll, dann hätte ich doch, muß ich ſagen, we⸗ nigſtens gewünſcht, daß unſerm ſozialen Empfinden doch ein wenig Rechnung getragen worden wäre. Ich geſtehe gern zu, daß es ſich hier bei der ganzen Vor⸗ lage urſprünglich nicht um eine ſoziale Tat für den Mittelſtand, für die ärmere Bevölkerung, ſondern nur für den Hausbeſitzer handeln ſollte; aber mit 20 Millionen ſollte man doch auch wenigſtens etwas in dieſer Beziehung tun. Es ſollte doch, wenn von den Städten ſolche Bürgſchaften und Garantien über⸗ nommen werden, wenigſtens auf die Beſchaffung und Herſtellung hygieniſcher Wohnungen für den Mittel⸗ ſtand und für die kleinen Leute in irgendeiner Weiſe Rückſicht genommen werden. Das vermiſſe ich zu meinem Bedauern in der Vorlage ganz. Ich muß ſagen, daß ich nicht ſehen kann, daß dieſe Vorlage ſo, wie ſie hier iſt, wirklich heilſam wirken kann. Vorſteher Dr Frentzel: Zur Geſchäftsordnung möchte ich noch bemerken, daß Herr Kollege Brode, der jetzt im Saal anweſend iſt, heute das Protokoll mit vollzieht. Im übrigen wollte ich mitteilen. daß folgende Anträge in Gemäßheit der von dem Herrn Kollegen Genzmer vorgebrachten Bedenken eingegangen ſind. § 14, der zweite Abſatz, über den Herr Kollege Genzmer ſprach, erhält folgende Faſſung: Der Vorſtand kann ein Mitglied aus⸗ ſchließen aus einem der folgenden Gründe: 4 — wie in der Magiſtratsfaſſung —