Sitzung vom 20. Mai 1914 wenn es ſeit länger als einem Jahre Eigentum an ſatzungsmäßig beleihbaren Charlottenburger Hausgrundſtücken nicht mehr beſitzt und ſich in einem Haftungsverhältnis zum Verein nicht mehr befindet. Nun folgen b bis e, die ebenſo lau⸗ ten wie à4. bis 4. der Ausſchußvor⸗ ſchläge, alſo in dieſer Beziehung ganz unver⸗ ändert ſind. Es iſt alſo nur der Vorderſatz, der vor⸗ her ganz allgemein galt, jetzt in Parallelle mit den anderen Punkten geſtellt. Das iſt, glaube ich, ganz klar. Dieſer Antrag iſt neben Herrn Dr Genzmer auch von Herrn Wenzke und noch vielen anderen Herren unterzeichnet. Von den gleichen Herren iſt noch ein Antrag eingegangen: In § 21 Abſatz 4 Zeile 3 — das bezieht ſich auf die Anzahl der Aufſichtsrats⸗ mitglieder — hinter „aus“ zu ſetzen: „wobei ein Bruchteil als volle Zahl gerechnet wird“. Ferner in § 22 Nr. 4 ſtatt „wie in“ „und“ zu ſetzen, und in § 24 Abſ. 2 Nr. 1 „von einer ordentlichen Generalverſammlung“ zu ſtreichen. Das iſt der offenbare Fehler im Satz, der beim Druck der Vorlage vorgekommen iſt. Von Herrn Kollegen Meyer ſind Anträge ein⸗ gegangen, die ſich zum Teil mit den eben verleſenen decken, nämlich auch in § 22 Nr. 4 die Worte „wie in“ zu erſetzen durch „und“, alſo genau der Antrag, den ich eben verleſen habe, und in § 24 zu ſtreichen: „von einer ordentlichen Generalverſammlung“. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Ich möchte zu⸗ nächſt gegenüber den Ausführungen des Herrn Kol⸗ legen Klick bemerken, daß es vielleicht befremdet haben wird, wenn ich Ihnen vorgetragen habe, daß der Ausſchuß dieſe Grundſätze im weſentlichen einſtimmig angenommen hat und daß nunmehr eine Fraktion diefes Hauſes einen entgegengeſetzten Standpunkt einnimmt. Ich darf deshalb feſtſtellen, daß ich den heutigen Standpunkt der Herren von der ſozialdemo⸗ kratiſchen Fraktion nach der Haltung ihrer Vertreter im Ausſchuſſe nicht vorausſehen konnte, eine Auf⸗ faſſung, der ſich zweifellos die übrigen Mitglieder des Ausſchuſſes anſchließen werden. Ich darf ferner gegenüber dem Herrn Kollegen Ir. Feilchenfeld bemerken, daß wir wohl alle gern ſoziale Gedanken durchführen, wenn wir das für an⸗ gängig halten. Aber dieſe Materie iſt an ſich ſo ſchwierig, daß es hier nicht möglich iſt, zwei Haſen zugleich zu jagen, was ja immer einige Bedenken gegen ſich hat, und darum mußten wir uns ſtreng darauf beſchränken, das Ziel zu verfolgen, das wir im Auftrage der Stadtverordnetenverſammlung zu verfolgen hatten, nämlich eine Hilfeleiſtung zu⸗ gunſten des notleidenden Hausbeſitzes, und zwar nicht zugunſten eines Teiles des Hausbeſitzes oder zu⸗ gunſten künftiger Hausbeſitzer für den Bau hugie⸗ niſcher Wohnungen oder kleiner Wohnungen, ſondern ganz ohne jede Beſchränkung zugunſten desjenigen Hausbeſitzes, bei dem eine Entlaſtung von der Hypo⸗ thekennot erforderlich iſt. Meine Herren, was im übrigen Herr Kollege Dr Feilchenfeld über die Mängel geſagt hat, die der Konſtruktion des Vereins anhaften, ſo hat das natür⸗ lich manches für ſich. Es ſind teilweiſe Mutmaßungen, von denen dasſelbe gilt wie von den anderen, die ich vorhin ſchon als Referent erwähnte: ſie laſſen ſich be⸗ 199 haupten und beſtreiten, aber ſie laſſen ſich ebenſowenig beweiſen wie widerlegen. (Sehr richtig!) Eins iſt jedenfalls unzweifelhaft, meine Herren: die Belaſtung derjenigen, welche ſich entſchließen, als Mit⸗ glieder dieſem Hypothekenverein beizutreten, iſt eine durchaus reichliche, und wir waren nicht in der Lage, dieſen Belaſtungen noch irgendwelche anderen hin⸗ zuzufügen, und alle die Bemängelungen, die Herr Kollege Dr. Feilchenfeld vorgenommen hat, würden ja nur dadurch beſeitigt werden können, daß man die Belaſtung der Mitglieder des Hypothekenbankvereins noch vermehrt. Meine Herren, wenn wir das tun wollten, würde die Konſequenz die ſein, daß der Hypothekenbankverein niemals ins Leben tritt, und zu dieſem Zwecke nehmen wir doch die Vorlage nicht an. Nur in einem Punkte hat Herr Kollege Dr Feilchenfeld meinen Beifall, aber ich glaube, daß geweſen iſt. Herrn Kollegen I). Genzmer bin ich für die große Aufmerkſamkeit dankbar, mit der er dieſe Vor⸗ lage geleſen hat und dank deren es ihm gelungen iſt, in der Tat einige Unſtimmigkeiten herauszu⸗ finden, deren Beſeitigung erwünſcht iſt. Ich ſtimme⸗, wie Sie auch aus den von mir formulierten Anträgen erſehen, allen Anregungen des Herrn Dr Genzmer und ſeiner Freunde zu, mit der einzigen Ausnahme der zu § 21 beantragten Ergänzung hinſichtlich der Regelung der Frage, was geſchehe, ſobald die Zahl der Mitglieder des Aufſichtsrats nicht durch 3 teil⸗ bar ſei. Meine Herren, da können Sie ſich vielleicht auf meine ſehr große Erfahrung im Leſen von Sta⸗ tuten von Aktiengeſellſchaften verlaſſen, wenn ich Ihnen verſichere, daß eine beſondere Regelung dieſes Falles nicht notwendig iſt. Es gibt außerordentlich viele Präzedenzfälle, und es iſt das heute keine Streit⸗ frage mehr; eine Beſtimmung, wie ſie hier vorge⸗ ſchlagen iſt, iſt nicht erforderlich. Im übrigen ſchließe ich mich den Anträgen des Herrn Dr Genzmer und ſeiner Freunde an. Stadtv. Neumann: Meine Herren! Mit Herrn Kollegen Dr Feilchenfeld ſtimme ich darin überein, daß die Not der Hausbeſitzer außergewöhnlich groß iſt und daß auch zur Behebung dieſer Not außergewöhnliche Mittel angewendet werden müſſen und ſollen. Wenn ſich eine Kommune dazu entſchließt, in irgendeiner Weiſe bei der Hergabe von zweiten Hypotheken mitzuwirken, ſo iſt das ſchon etwas ganz Außergewöhnliches, und es muß hier er⸗ wogen werden: wie weit kann die Kommune tätig ſein, wenn ſie nicht ein Riſiko eingehen will, das eine Kommune nicht eingehen darf. In dieſem Sinne faſſen meine Freunde auch die Vorlage auf. Wir